**** hat mich gezwungen einen Flug zu buchen, sonst dürfte meine Verlobte nicht einchecken.

17. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
avosas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)
**** hat mich gezwungen einen Flug zu buchen, sonst dürfte meine Verlobte nicht einchecken.

Hallo,

meine Verlobte hat ein Jahr über ein Sprachvisum bei mir in Deutschland gelebt. Im Anschluss an dieses sind wir nach Brasilien geflogen und haben dort unteranderem Dokumente für unsere Hochzeit organisiert. Als wir bei unserem Zwischenstopp in Recife für den Weiterflug einchecken wollten. Sagte man uns, meine Freundin würde für das 3 monatige einreisen ohne Visum auf Touristenbasis, auch den Rückflug schon vorweisen müssen. Da nie geplant war in diesen 3 Monaten zurückzureisen, sondern zu Heiraten, war natürlich kein Flug gebucht. Wir haben das dem Personal von **** auch erklärt. Jedoch haben die darauf bestanden. Somit musste ich unter Zeitdruck im Flughafen über mein Smartphone und dem offenen Wifi am Flughafen mit meiner Kreditkarte einen Flug buchen. Da ich keine Zeit zum Suchen hatte, nahm ich irgendeinen der 2-3 Monate entfernt lag. Da ich nicht wusste, ob es irgendeine Regel zum stornieren gibt ( z.B. innerhalb 24h kostenlos, oder etwas der Art) Hab ich natürlich die 80€ extra gezahlt, damit ich kostenlos stornieren kann. Denn den Flug wollten wir ja zu keinem Zeitpunkt antreten. Ich empfand das als sehr stressig und fühlte mich auch unwohl dabei, hier über mein Handy und einem offenem WLAN meine Kreditkartedaten anzugeben. Aber ich wurde ja gezwungen unter der Promisse, dass wir unseren ja schon vor einem halben Jahr gebuchten Flug zurück nach Deutschland antreten wollten. Ansonsten wäre wir in Recife festgesessen. Als ich in Deutschland war, habe ich **** angerufen, da ich dachte ich könnte kostenlos stornieren, wenn ich hier auf deutsch schildern könnte, wie das abgelaufen ist. Ich dachte **** sei eine sehr seriöses Unternehmen und man könnte hier über Kulanz arbeiten. Allerdings konnte ich nur stornieren, da ich dies hinzugebucht hatte. Jetzt hat mich das ganze trotzdem 80€ gekostet. Ich fand das ganze sehr ärgerlich. Gibt es hier eine Möglichkeit weiter dagegen vorzugehen? Kann ich da im jetzigen Zeitpunkt etwas machen, oder erst nach der Hochzeit, wenn ich wirklich vorweisen kann, die Wahrheit angegeben zu haben.
Das folgende wird zwar nichts mehr ändern, aber das macht das ganze noch ärgerlicher. Schon schlimm genug, dass ich daraufhin verschwitzt ins Flugzeug bin und aufgrund der trockenen Luft auch krank wurde. Durch die Aufregung und den Ärger konnte ich auch nicht schlafen und war dadurch bei der Landung um die 24h wach und dementsprechend verpeilt. Dadurch ist noch auf misteriöse Weise das Smartphone meiner Freundin abhanden gekommen.
Die Leute von **** in Recife meinten zu mir, der Rückflug würde auch noch mal in Deutschland vorgezeigt werden müssen bei der Einreise, jedoch wollte da keiner etwas von einer Wiederausreise wissen.

Kann mir jemand helfen, was ich hier rechtlich noch machen kann, oder muss ich mich damit abfinden wie es abgelaufen ist?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Grüße
Avosas

-- Editiert von Moderator am 17.06.2018 18:19

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

als Reisender hat man die Regeln, die fuer die Einreise in das Zielland notwendig sind, einzuhalten. Stellt man beim checkin fest, dass sich Reisende nicht an den Einreisebestimmungen des Ziellandes halten, werden diesen, wenn ein Fehlen von Dokumenten auffaellt, der Flug mit Berechtigung verweigert.

Die Einreisebestimmungen nach Deutschland fuer brasilianische Staatsbuerger schreiben nun einmal vor, dass man bei Einreise entweder ein Rueckflugticket oder ein Weiterflugticket in einen Drittstaat der Immigration vorzulegen hat. Waere bei der Einreise aufgefallen, dass ein solches Ticket nicht vorliegt, waere die Dame zurueckgewiesen worden und **** haette fuer den Ruecktransport nach Brasilien aufkommen muessen.

So sind die Bestimmungen! Da haetten Sie sich zuvor informieren muessen, z.B. beim zustaendigen deutschen Konsulat in Brasilien. Fuer den Schaden haben Sie also selbst aufzukommen.

Mit Sicherheit hat die Fluggesellschaft Sie nicht gezwungen ein Ticket zu kaufen, sondern man hat Ihnen mitgeteilt, dass Ihre Dokumente fuer die Einreise nach Deutschland nicht vollstaendig sind und darauf aufmerksam gemacht, dass man ohne vollstaendige Dokumente die Betroffene nicht befoerdern wird. Dazu war die Fluggesellschaft nicht nur berechtigt, sondern sogar gezwungen.


Viele Gruesse
bernardoselva



-- Editiert von bernardoselva am 17.06.2018 13:45

-- Editiert von Moderator am 17.06.2018 18:18

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#2
 Von 
avosas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Waere bei der Einreise aufgefallen, dass ein solches Ticket nicht vorliegt, waere die Dame zurueckgewiesen worden und **** haette fuer den Ruecktransport nach Brasilien aufkommen muessen.


Wenn sie nur das befürchtet hätten, hätten sie mich eine Kaution hinterlegen lassen können, falls es hierzu kommen sollte. Und nicht, dass ich einen Flug bei Ihnen buchen muss. Denn das ganze ist ja nichts anderes, als die Überprüfung auf genügend Geld für einen Rückflug und hier wäre aus meiner Sicht nur eine Kaution die richtige Lösung. Denn bei allem anderen besteht nicht die Chance auf die Erstattung des gesamten Betrages. Somit schlägt die Fluggesellschaft wissend Gewinn aus dieser Regelung.

-- Editiert von Moderator am 17.06.2018 18:18

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von avosas):
......hätten sie mich eine Kaution hinterlegen lassen können......

Die Bestimmungen sind eindeutig, warum sollte man bei Ihnen eine Extrawurst braten. Sie haetten sich vor dem Flug informieren koennen.

Jedenfalls sagen die Bestimmungen und die sind international = Wird eine Person aufgrund fehlender Dokumente nicht in das Zielland einreisen gelassen, dann muss die Fluggesellschaft, die die Person in das Zielland brachte, diese wieder ausfliegen und zwar auf Kosten der Fluggesellschaft.

Zitat (von avosas):
.......Somit schlägt die Fluggesellschaft wissend Gewinn aus dieser Regelung.......

Sorry, das ist Bloedsinn. Wie gesagt - Niemand hat Sie gezwungen ein Ticket zu kaufen, Sie haetten ja nicht fliegen brauchen.

Es ist doch seltsam, dass es immer mehr zur Angewohnheit wird, dass man, wenn man selbst Bockmist baut, den Fehler bei Dritten sucht. Denken Sie mal nach, Sie haben den Fehler gemacht und sonst Niemand. So einsichtig sollte man wenigstens sein!!!!!

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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#4
 Von 
avosas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Sorry, das ist Bloedsinn. Wie gesagt - Niemand hat Sie gezwungen ein Ticket zu kaufen, Sie haetten ja nicht fliegen brauchen.


Mal als Vergleich:
Angenommen jemand richtet eine Waffe auf Sie und sagt, er schießt wenn Sie ihm nicht 1.000 € überweisen. Dann hat er Sie nicht gezwungen, denn Sie hatten die Wahl ja die Kugel in den Kopf zu wählen. Für mich hört sich das nach Blödsinn an. Und weil das passiert ist, weil du in eine falsche Gegend gelaufen bist, dann ist das nicht Schuld des Täters, sondern deine, weil du dich nicht Informiert hast, dass die Gegend gefährlich sein könnte?

Für mich hört sich das auch nach Blödsinn an. Sorry

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von avosas):
.....Mal als Vergleich......

Schon mal was von 'hinkenden' Vergleichen gehoert. Lenken Sie doch nicht von den Fakten ab!!!!! Die Bestimmungen besagen, dass jeder Reisende dafuer verantwortlich ist, dass er alle notwendigen Dokumente mit sich fuehrt, die er fuer seine Reise benoetigt.

Und das hatten Sie nicht. Sie koennen ja gegen die Fluggesellschaft und gegen die Bundesrepublik Deutschland, der Einreisebestimmungen wegen, klagen. Teilen Sie aber bitte dem Forum mit, wenn's schallende Backpfeiffen vor Gericht setzt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#6
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Du hast Dich nicht richtig informiert und machst nun den Aufriss wegen 80€ :augenroll:

Besseres Beispiel:
Selbst deutschen Staatsbürgern passiert das bei Reise in die USA. Selbst ein gebuchter Rückflug ohne festes Datum führt zu peinlichster Befragung und bedeutet von Anfang an 50% Rückweisungswahrscheinlichkeit. Im Endeffekt hat man aber die Wahl - fliegen und richtig buchen oder eben nicht fliegen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von avosas):
Wenn sie nur das befürchtet hätten, hätten sie mich eine Kaution hinterlegen lassen können, falls es hierzu kommen sollte.

1. Wenn ein Flugticket vorgeschrieben ist, dann ist das auch so einzuhalten und eine Kaution ist keine Alternative.
2. So was ist in deren System logischerweise gar nicht vorgesehen, von daher können die das nicht.
3. Die Kaution hätte wohl ein paar Tausend EUR betragen, denn die Kaution hätte nicht nur die Flugkosten, sondern sämtliche möglichen Strafzahlungen und Rückführungskosten beinhaltet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Hab ich natürlich die 80€ extra gezahlt, damit ich kostenlos stornieren kann. Denn den Flug wollten wir ja zu keinem Zeitpunkt antreten.


Habt Ihr denn schon mit der Ausländerbehörde abgeklärt, dass Deine Verlobte eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt, nachdem Ihr geheiratet habt? Es kann durchaus sein, dass Deiner Verlobten dann erklärt wird, dass sie das in Brasilien klären muss und erst nach Klärung wieder nach Deutschland zurückkommen darf.

Genaueres erfährst Du im Forum Ausländerrecht.

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#10
 Von 
avosas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von hh):
Habt Ihr denn schon mit der Ausländerbehörde abgeklärt, dass Deine Verlobte eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt, nachdem Ihr geheiratet habt? Es kann durchaus sein, dass Deiner Verlobten dann erklärt wird, dass sie das in Brasilien klären muss und erst nach Klärung wieder nach Deutschland zurückkommen darf.


Ich bin seit über einem Jahr in Kontakt mit dem zuständigen Amt für Migration und Flüchtlinge. Aber danke für die Info, ich werde es dort mal ansprechen. Das Ganze ist echt ziemlich anstrengend, all die Infos mal so nebenher zu lernen. Daher bin ich dankbar für jeden nützlichen Tipp.

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#11
 Von 
avosas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Simoff):
Du hast Dich nicht richtig informiert und machst nun den Aufriss wegen 80€ :augenroll:

Besseres Beispiel:
Selbst deutschen Staatsbürgern passiert das bei Reise in die USA. Selbst ein gebuchter Rückflug ohne festes Datum führt zu peinlichster Befragung und bedeutet von Anfang an 50% Rückweisungswahrscheinlichkeit. Im Endeffekt hat man aber die Wahl - fliegen und richtig buchen oder eben nicht fliegen.


Jetzt mal um zukünftig vielleicht anderen zu helfen. Was hätte man den anders machen können. Denn informiert zu sein, hätte mir jetzt in diesem Fall ja nicht wirklich geholfen, außer dass ich früher schon einen Flug gebucht hätte, den ich dann wieder storniert hätte.
Was wären den die Optionen um hier die Stornogebühren präventiv zu umgehen? Ein Flug über Ryanair für 10€ nach London? Oder gibt es eine kostenfreie Lösung?
Da hier wohl nun nichts mehr zu machen ist, hab ich ja nun verstanden, aber vielleicht habt ihr für andere die ein ähnliches Problem in Zukunft mal haben werden, hier noch Tipps?

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#12
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Die "Lösung" wäre ein Visum zum Zweck der Eheschließung gewesen.
Das ist doch, soweit ich verstehe, auch der tatsächliche Grubd für die Einreise deiner Verlobten.
Jetzt ist sie, freundlich ausgedrückt, mit dem "falschen Visum" eingereist (o.k. kein Visum aber ihr beruft euch auf eine Regelung für Touristen)

Bewahre dein vermeintlich überflüssiges Ticket gut auf, denn es kann sein dass deine dann - Ehefrau zurück muss um von Brasilien aus ein Visum zur Familienzusammenführung zu stellen. Es gibt ein paar Ausnahmen von dieser Vorschrift, ich weiß aber nicht ob auch für Brasilien. Ansonsten gilt jedenfalls, dass bei Einreise mit einem Touristenvisum kein Daueraufenthalt begründet werden kann, sie also keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen wird.
Wenn ihr schon so lange eure Papiere zusammenstellt hätte euch das allerdings eigentlich auffallen müssen - wieso hat sie das Visum eigentlich nicht?

Zusammrngefasst: ihr lügt (beim Einreisegrund) und wundert euch dass das, was ihr mit eurer Lüge behauptet, ein paar Kosten nach sich zieht? Zieht die Lüge zurück, dann wären bei korrekter Anwrndung der Bestimmungen die 80€ gar nicht angefallen. Cool, gelle?
Die Dame hätte mangels zum Einreisezweck passenden Visums nicht befördert werden dürfen.

Da hat die Fluggesellschaft evenruell sogar Beihilfe zum Visumsbetrug geleistet. Eieiei...

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#13
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Die 80 Euro sind doch Peanuts, da kommt es doch nicht mehr drauf an.
Sowohl Hochzeit wie auch die Scheidung kosten das 100fache. ;)

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#14
 Von 
avosas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
wieso hat sie das Visum eigentlich nicht?


"das Visum zur Eheschließung benötigt Ihre Verlobte nicht, da Sie ja berechtigt ist Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland zu beantragen."

Dieser Satz kam von der für uns zuständigen Person.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
avosas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Zusammrngefasst: ihr lügt (beim Einreisegrund) und wundert euch dass das, was ihr mit eurer Lüge behauptet, ein paar Kosten nach sich zieht? Zieht die Lüge zurück, dann wären bei korrekter Anwrndung der Bestimmungen die 80€ gar nicht angefallen. Cool, gelle?
Die Dame hätte mangels zum Einreisezweck passenden Visums nicht befördert werden dürfen.


Jetzt bleib mal locker, keiner hat irgendwo gelogen. Zudem würde ich stark vermuten, dass das Visum zur Eheschließung auch nicht umsonst gewesen wäre. Also wäre das so cool gegenüber dem jetzigem Stand auch nicht gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von avosas):
Was hätte man den anders machen können.

1. Im Internet informieren, auch in unterschiedlichen Foren (wir haben hier auch eines dafür). Oftmals erfährt man dort wie man unnötige Bearbeitungswege abkürzen kann
2. bei den zuständigen Behörden / Ämtern / Konsulate informieren
3. zusammengetragenen Informationen noch mal verifizieren wenn es unterschiedliche Infos gibt.



Zitat (von avosas):
Ein Flug über Ryanair für 10€ nach London?

Wenn ein Ticket für den Weiterflug nach GB ausreichend gewesen wäre, dann hätte sogar ein 1 EUR Ticket gelangt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Es wäre mir neu, dass ich als nicht EU Ausländer im Schengenraum, zu dem auch Deutschland gehört, ein Statuswechsel machen darf.
Wenn ich zum Zweck der Eheschließung einreise, brauche ich auch ein solches Visum. Und das hätte ich, wenn ich schonmal in Brasilien bin, auch so beantragt.
Weil wenn ich das Visum habe, erlebe ich dann nicht unbedingt überraschungen, wenn das mit dem Statuswechsel nicht klappt. Und dann hier der Papierkram nicht hinhaut um einen Aufenthaltsstatus zu erlangen.
Vor allem lassen sich Deutsche Behörden recht ungerne Anlügen, bei der ursprünglichen Einreise.
Ein Indiez hier ist, dass ja die Papiere schon fertig waren, bei der Einreise.

Wenn man sich schon um 80€ einen Kopf macht, weiß ich nicht, ob man überhaupt wirtschaftlich in der Lage ist, eine Ausländerrin zu heiraten und hier das dazugehörige Visum zu bekommen.
Sicherer wäre man auf jeden Fall gewesen, das Visum direkt in Brasilien zu machen. Alles andere ist blauäugig.

Was den Flug angeht, hätte ich entweder ein Flexticket gebucht, oder eben ein normalticket in 90 Tagen. Denn das werden sie sehr warscheinlich brauchen.

Storniert man das Ticket jetzt schon kann auch eine sofortige Ausreise verfügt werden. Denn damit verstößt man jetzt schon gegen das Aufenthaltsrecht.
Ein Ticket nach GB hilft auch nicht, denn der letzte beweißbare Flug muss in einem Land mit unbefristeten Aufenthaltsrecht gehen.

Ihnen ist schon bekannt, dass gerade durch die Medien geht, das beim BAMF nicht alles so korrekt gelaufen ist.
Wenn sie nun also nicht schriftlich den Weg zum Aufenthaltstitel haben, und hier bereits eine rechtskräftige Zusage haben, wünsche ich Ihnen viel Glück, auf dem Weg, den sie gehen.
Und die 80€ wird das kleinste Problem bleiben.

Apropos, kosten. Haben sie alle Unterlagen Übersetzt und mit Apostille, bzw, schriftlich, dass auf Apostillen verzichtet wird.

Mit einem anderen Land hat mich der ganze Papierkram mit allen Stempeln über 500€ gekostet, bis ich verheiratet war.

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