Condor fliegt nicht mehr von Paderborn aus

29. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)
Condor fliegt nicht mehr von Paderborn aus

Hallo,

habe für meine Eltern über Holidayxxx einen Urlaub bei Neckerxxx gebucht. Der Abflug sollte von Paderborn aus stattfinden.

Heute kam durch die Presse, dass Condor ab Dezember nicht mehr von Paderborn aus fliegt. Was könnte jetzt passieren und welche Rechte hätten meine Eltern? Zur Erklärung, meine Eltern sind älter als 75 und würden nicht alleine zum Flughafen fahren können. Deshalb wurde der Abflug und die Ankunft auch auf einen Sonntag gelegt.

Danke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Es gelten die normalen EU Fluggastrechte EC261/2004.
Condor wird die Reisenden (notfalls) per Bus zum nächsten Flughafen zu transportieren haben.

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

bitte erlauben Sie, dass ich zunaechst einige Worte loswerden moechte, die Ihnen sicherlich nicht so recht passen werden.

Warum buchen Sie online und nicht bei einem stationaeren Reisebuero in Ihrem Ort, was die Reise nicht verteuert haette. Dann waeren Sie nun ganz entspannt dorthin mit der Frage gegangen 'Was nun'. Das Reisebuero haette fuer Sie Klaerung herbeigefuehrt.

Dann finde ich es voellig unpassend auf die Mitleidsdruese des ice eines Reisebueros in Anspruch genommen haben.

Zitat:
.....Es gelten die normalen EU Fluggastrechte EC261/2004.....

Unsinn. Vorrangig gilt hier das Reiserecht anzuwenden, da es sich um eine Pauschalreise handelt. Selbst wenn die EU-FluggastVO 261/2004 anzuwenden waere, was wuerde es bringen????

Zitat:
.....Condor wird die Reisenden (notfalls) per Bus zum nächsten Flughafen zu transportieren haben......

Sorry, da kraeusel ich mich vor lachen. Wo steht das denn????
In einem anderen Unterforum hier habe ich kuerzlich gelesen, dass ein User schrieb: Vernachlaessigen sollte man die unsinnigen Erguesse von Vundaal76. Der scheint mir ziemlich nah an der Wahrheit zu sein.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Unsinn. Vorrangig gilt hier das Reiserecht anzuwenden, da es sich um eine Pauschalreise handelt. Selbst wenn die EU-FluggastVO 261/2004 anzuwenden waere, was wuerde es bringen????


Selbstverständlich gilt die EU Fluggastverordnung EC261/2004 auch bei Flügen von Pauschalreisen.
Natürlich existiert bei Pauschalreisen noch ein Reiseveranstalter, an dem man zusätzlich Ansprüche stellen kann.
Was erzählen Sie uns hier für Märchen?

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
......Selbstverständlich gilt die EU Fluggastverordnung EC261/2004 auch bei Flügen von Pauschalreisen.......

Wo habe ich denn behauptet, dass die EU-Fluggast-VO 261/2004 bei Pauschalreisen grundsaetzlich nicht anzuwenden ist. Ich habe lediglich gesagt, dass hier fuer diesen Fall vorrangig Reiserecht anzuwenden ist. Das mit dem korrekten Lesen klappt ja nicht so zuverlaessig bei Ihnen, oder faellt es Ihnen schwer, vor- und nachrangig zu definieren???

Denn was machen Sie, wenn nun der Veranstalter zeitnah den Reisenden mitteilt, es bleibt alles wie gebucht, Abflugtag bleibt der Sonntag, nur die Fluggesellschaft wechselt von 'X' (Condor) auf 'Y'.

Condor will den Standort Paderborn aufgeben und gibt das rechtzeitig vor Abflug ueber die jeweiligen Reiseveranstalter allen gebuchten Reisegaesten bekannt, oder bei Nur-Flug informiert sie die Gaeste direkt. Damit ist die Fluggesellschaft aussen vor, und mit was wollen Sie Ansprueche aus der VO ableiten??? Fuer die Erbringung der Leistung ist in diesem Fall ausschliesslich der Reiseveranstalter verantwortlich.

Nicht ich, sondern Sie greifen immer in die Kiste der Gebrueder Grimm, versuchen Sie es doch einmal mit Sachlichkeit, denn weder was die VO bringen sollte, noch den Unsinn mit dem Buszubringer haben Sie beantwortet. Das bleiben Sie schlicht und einfach schuldig.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 30.09.2015 16:33

Signatur:

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