Condor Flug Ausfall Vorgehen und Tipps

8. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
mrplease
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Condor Flug Ausfall Vorgehen und Tipps

Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind kürzlich in den Genuss einer ziemlichen Fl***erspätung gekommen und wollten einfach mal nach ein paar Erfahrungen oder Tipps fragen.

Kurz zu den Eckdaten und dem Hergang:

Geplante Flugdaten
Datum: 23.08.2018
Abflug: 18:20 Uhr (Funchal)
Ankunft: 23:10 Uhr (Stuttgart)

Tatsächliche Flugdaten
Datum: 24.08.2018
Abflug: 11:15 Uhr (Funchal)
Ankunft: 16:10 Uhr (Stuttgart)

Besonderheit: Unterbringung in anderem Hotel, da Katze mit dabei war
Wir wurden mitten in der Nacht nach ewiger Warterei in ein Hotel gebracht, was soweit auch ok war. Da wir jedoch eine Katze dabei hatten, mussten wir in ein anderes Hotel, als die anderen Fluggäste. Das wäre auch in Ordnung gewesen, aber wir konnten in besagtem Hotel weder Wasser noch etwas zu essen kaufen, auch nicht auf Anfrage. Da es mitten in der Nacht war, konnten wir auch ansonsten nichts mehr kaufen. Die in dem anderen Hotel untergebrachten Fluggäste wurden im Gegensatz dazu bestens mit Snackbuffet und Getränken versorgt.


Jetzt zu unseren Fragen:
1) Grundsätzlich steht uns nach der EG VO Nr. 261/2004 eine Entschädigung von 400 Euro pro Person zu. Diese habe ich bei Condor mit einem Formbrief des ADAC per Online Reklamation eingefordert. Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen mit Condor? Beispielsweise wie lange die Bearbeitung dauert und was es zu beachten gilt?
2) Um die Unterbringung in einem Hotel hat sich Condor ja gekümmert, allerdings nicht um die weitere Versorgung in irgendeiner Form. Ist einem Passagier so etwas zumutbar oder hat die Fluggesellschaft hier bestimmte Pflichten, wie beispielsweise die Sicherstellung einer Basisversorgung mit Lebensmitteln? Es war ja mitten in der Nacht irgendwo in Funchal, wir hatten keine Chance irgendwo etwas zu besorgen. Kann ich hier irgendwelche Ansprüche geltend machen? Wir hatten ja auch die Katze zu versorgen und haben uns wirklich im Stich gelassen gefühlt. Gefühlt sehen wir hier schon einen erlittenen Schaden.
3) Wir hatten ja auch für die Katze ein Ticket gebucht. Hat sie auch Anspruch auf Entschädigung? Natürlich hatte sie keinen Sitzplatz für sich. Aber trotzdem war sie ein Passagier.
4) Gibt es darüber hinaus irgendwelche Ratschläge? Soll man besser gleich einen Anwalt einschalten. Rechtsschutzversicherung haben wir keine. Kann ja dumm laufen.


Danke an alle Tippgeber,
viele Grüße.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Grundsätzlich gilt folgendendes:

Der Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht falls keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Grundsätzlich ist die Fluggesellschaft verpflichtet Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Grundsätzlich gilt auch das DE eher langsam bis gar nicht auf Forderungen reagiert eindeutige Fälle lassen sich am besten mit der Methode schriftlich Fordern, Mahnen, Mahnbescheid durchsetzen.

Zum Fall selbst:
Sind denn die Gründe für die Verzögerungen bekannt? Denn sollten außergewöhnliche Umstände kann DE die Ausgleichszahlung verweigern.
Ob das hier zutrifft lässt sich anhand der fehlenden Informationen schwer beurteilen.

Die spannende Frage ist ob die Katze als Fluggast zählt, nach deutschem Recht sind Tiere im Rechtssinne Sachen könnten daher keine FLuggäste sein, allerdings wäre es natürlich wichtig zu wissen was genau in den Buchungsunterlagen und dem Bordingpass steht, denn in der Regel führt die Tierbeförderung und nur zu einem Aufpreis und keiner eigenständigen Ticketausstellung.

Grundsätzlich war DE ja wohl bereit die Versorgungsleistungen sicher zu stellen da hier offenbar wegen der verbotenen Tierhaltung des ersten Hotels ein anderes genommen werden musste ist natürlich suboptimal aber auch ein besonderer Umstand.
Das es allerdings so absolut keine Möglichkeit gab an Lebensmittel zu gelangen ist allerdings ein Problem wofür es keine einfache Lösung gibt.

Denn DE ist zwar verpflichtet entsprechende Verpflegung bereit zu stellen und falls dies unterbleibt bei eigenständiger Orgasnisation die entstandenen Kosten zu ersetzen, allerdings in diesem Fall keine Kosten angefallen.
Ob Schadensersatz gefordert werden kann und wenn in welcher Höhe ist ein Sachverhalt der genaueste rechtliche Prüfung erfordert.
Im Zweifelsfall gilt hier wohl das Prinzip kein bezifferbarer Schaden entstanden und der Rest fällt unter allgemeines Lebensrisiko.


Es gibt die Möglichkeit die ganze Sache an die Schlichtungsstelle ab zu geben, dieses Verfahren ist kostenfrei und bietet sich in Fällen in denen die Sachlage bezüglich der Ansprüche unklar ist an.
Wenn der Grund für die Verzörgerung bekannt ist und es sich nicht um außergewöhnliche Umstände handelt ist es jedoch auch möglich den Teil der Ausgleichszahlung für die beiden Reisenden im Mahnverfahren geltend zu machen und den Rest an die Schlichtungsstelle ab zu geben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

grundsaetzlich waere zunaechst zu klaeren durch was wurde die Verspaetung ausgeloest. Faellt der Tatbestand in den Bereich, den die Fluggesellschaft zu verantworten hat, dann haben Sie einen Anspruch auf Euro 400,-- je Ticket/Passagier.

Diesen Anspruch haben Sie direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen; und zwar mit Zustellungsnachweis. Online-Forderungen z.B. als e-mail zaehlen da nicht, sondern ausschliesslich der klassische Postweg. Erst dann, wenn die Fluggesellschaft sich verweigert, kann man die Schlichtungsstelle www.soep-online.de einschalten, die fuer Verbraucher kostenfrei ist.

Trifft die Schlichtungsstelle eine Empfehlung, die sich fuer den Verbraucher positiv gestaltet, dann knicken die Fluggesellschaften zumeist ein und zahlen. Ansonsten muss man den Gerichtsweg beschreiten, da haette die Fluggesellschaft im Falle, dass sie unterlegen ist, auch saemtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die EU-Fluggast-VO 261/2004 sieht ferner vor, dass die Fluggesellschaft Betreuung zu leisten hat, also fuer Mahlzeiten und fuer eine angemessene Getraenkeversorgung zu sorgen hat. Das scheint in Ihrem Fall nicht erfolgt zu sein. Moeglicherweise hat es daran gelegen, dass das Hotel, in dem die uebrigen Passagiere untergekommen sind, keine Tiere erlaubt. In dem Fall haetten Sie sich den Umstand selbst zuzuschreiben, da man Ihnen trotz mitgefuehrter Katze eine andere Unterkunft besorgte, die eben nicht die Versorgung des Hotels, in dem die anderen Passagiere untergebracht waren, nicht anbot.

Zitat (von mrplease):
......Es war ja mitten in der Nacht irgendwo in Funchal, wir hatten keine Chance irgendwo etwas zu besorgen......

Funchal ist ein touristischer Hotspot. Sie werden Niemandem glaubhaft vermitteln koennen, dass es zu naechtlichen Zeiten an Essen und Getraenken nichts zu kaufen gab. Tankstellenshops!!! oder das Madeira Shopping Center, je nach Wochentag bis 23:00 h oder 24:00 h geoeffnet.

Zitat (von mrplease):
.......Wir hatten ja auch für die Katze ein Ticket gebucht......

Auf welchen Namen denn und mit wieviel Freigepaeck?? Haben Sie fuer das Haustier einen Boardingpass ausgehaendigt bekommen??

Sorry, vergessen Sie solche Spaesschen und Spielchen - oder wollen Sie zur kollektiven Belustigung bei der Fluggesellschaft beitragen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mrplease
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Ok, das Vorgehen mit dem Versand per Einschreiben und die Klärung des Ausfallsgrunds haben wir gemacht. Ich habe den Fall und die Umstände geschildert, kann mir aber denken, dass das verpufft, was über die vierhundert Euro hinausgeht.

Zitat:
Funchal ist ein touristischer Hotspot. Sie werden Niemandem glaubhaft vermitteln koennen, dass es zu naechtlichen Zeiten an Essen und Getraenken nichts zu kaufen gab. Tankstellenshops!!! oder das Madeira Shopping Center, je nach Wochentag bis 23:00 h oder 24:00 h geoeffnet.


Klar das Stimmt grundsätzlich schon, wir waren aber erst gegen 01:00 Uhr bis 01:30 Uhr nachts in einem Hotel, irgendwo in oder bei Funchal, so genau wussten wir das nicht. In der nahen Umgebung gab es leider nichts zu besorgen, das hätten wir in unserem Zustand nach acht Stunden am Flughafen sonst sicher gemacht. Wir haben uns natürlich umgeschaut und Google Maps zu Rate gezogen, aber im fusslaeufigen Umfeld von etwa einem Kilometer gab es nichts.

Zitat:
In dem Fall haetten Sie sich den Umstand selbst zuzuschreiben, da man Ihnen trotz mitgefuehrter Katze eine andere Unterkunft besorgte, die eben nicht die Versorgung des Hotels, in dem die anderen Passagiere untergebracht waren, nicht anbot.


Das verstehe ich nicht ganz, die Fluggesellschaft wusste ja, dass wir eine Katze dabei hatten, die hatte auch ein Ticket und war offiziell eingebucht. Wir wurden auch zur Seite genommen und uns wurde erklärt, dass wir in ein anderes Hotel kommen, das war so weit ja auch in Ordnung, die Unterkunft wäre uns auch wurscht gewesen. Ich verstehe die Begründung aber nicht, was wir uns selbst zuzuschreiben haben sollen. Klar, jeder ist für sich selbst verantwortlich. Im Rahmen des Versagens der Fluggesellschaft und in Anbetracht der Begleitumstände hielt es die Fluggesellschaft aber angemessen, in den beiden anderen Hotels noch ganz offiziell Snacks und Getränke zu organisieren. Ich kenne mich mit Reiserecht nicht aus, aber rein vom gesunden Menschenverstand her kann man es doch Passagieren nicht unbedingt zumuten, mitten in der Nacht in unbekannter Umgebung irgendwo am Stadtrand selbst auf die Suche zu gehen, nach vorheriger stundenlanger Warterei (die Flughafenläden hatten auch bereits geschlossen).

Zitat:
Auf welchen Namen denn und mit wieviel Freigepaeck?? Haben Sie fuer das Haustier einen Boardingpass ausgehaendigt bekommen?? Sorry, vergessen Sie solche Spaesschen und Spielchen - oder wollen Sie zur kollektiven Belustigung bei der Fluggesellschaft beitragen.


Die Katze wurde zu meiner Partnerin dazu gebucht und hat für ihren Platz hundert Euro bezahlt. Ich finde nicht, dass das Späßchen oder Spielchen sind, das Tier hat die ganze Tortur auch mitgemacht, wenn das die Fluggesellschaft belustigt freue ich mich zur Unterhaltung beigetragen zu haben.

Na ja, ist ja auch müßig und irgendwie egal. Ich schaue jetzt mal, was die Fluggesellschaft antwortet und notfalls geht es eben mit Anwalt weiter. Danke an euch beide! Schoenen Abend!


-- Editiert von mrplease am 10.09.2018 20:30

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Das ganze ist wirklich sehr suboptimal gelaufen, das Kernproblem ist in diesem Fall jedoch dass der entstandene Schaden durch die fehlende Verpflegung nicht in einem konkreten Betrag in Euro beziffert werden kann.
Gerade deutsches Recht bietet nur wenige Möglichkeiten was immateriellen Schaden angeht.

Wahrscheinlich wird es hier unmöglich sein einen konkreten Schaden zu bestimmen der entstanden ist, die Aussichten für eine erfolgreiche Durchsetzung sind sehr begrenzt.


Was die Ausgleichszahlung für die Katze angeht ist auch dieser Anspruch zweifelhaft da sehr wahrscheinlich die Katze die Voraussetzungen der Wertung als Fluggast nicht erfüllt.

Hier wäre genau zu prüfen ob es sich um ein wirklich um ein weiteres Ticket handelt, in der Regel wird für den Tiertransport nur ein gesonderter Aufpreis erhoben und je nach größe des Tiers auch ein eigener Sitzplatz bereits gehalten, dies allein wird aber nicht die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllen.

Was die Ausgleichszahlung angeht bleibt immer noch die Frage offen was konkret zu den Verzögerungen geführt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von mrplease):
......wenn das die Fluggesellschaft belustigt.....

Sie scheinen das wirklich ernst zu meinen. Darum werde ich jetzt einmal ein bisserl foermlich. Auf der Website bei Condor koennen Sie unter 'Tiere in der Kabine' direkt im rstn Satz nachlesen, dass .....und dass das Tier während des gesamten Fluges in seinem geschlossenen Behältnis am Boden stehen bleiben muss..... Also kein Ticket, sondern nur Frachtkosten fuer eine Sache, das haette auch ein Stein sein koennen.

Da Ihre Katze und das Behaeltnis sicherlich mehr als 6 kg Gewicht hatten, musste das Tier ohnehin im Frachtraum befoerdert werden Und dort befinden sich garantiert keine Sitzreihen.......

Auf der anderen Seite ist die Tierbefoerderung bei Fluegen immer eine Tortour fuer das Tier. Ob nur zwei Stunden oder 4,5 Stunden, wie bei Ihnen - Tier haben kein grossartiges Zeitgefuehl, aber manche treten sofort auf die Bremse, wenn sie die Kiste erspaehen. Das sagt doch alles.

Nach wie vor steht aber offen - was hat die Verspaetung ausgeloest????

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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