Buchung einer Reise

19. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
dada_h
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Buchung einer Reise

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Habe von 2 Tagen eine Reise über einen Internetportal gebucht. Zuerst habe ich die Hotelbeschreibung gelesen und auch für meine Unterlagen ausgedruckt und auch gespeichert. In dem Angebotsdetails stand, dass der Zug zum Flug 1. Klasse inklusiv ist. Das war auch ein wichtiger Faktor für mich, die Reise gerade über diesen Portal zu buchen.
Nach der Buchung kam die Buchungsbestätigung und auch die Bestätigung des Veranstalters. Dort stand aber nichts über den Zug zum Flug 1. Klasse. Ich habe eine E-Mail an den Vermittler geschickt mit der Frage, was mit dem Zug zum Flug 1. Klasse ist. Mir wurde beantwortet, dass der Zug zum Flug 2. Klasse inklusiv ist und wenn ich einen Upgrade wünsche, machen Sie das für mich. Dann habe ich nochmal nachgefragt, warum Sie mir einen Upgrade anbieten, wenn in der Hotel-Leistungsbeschreibung steht die 1. Klassse.
Danach haben mir eine Beschreibung des Angebots geschickt, in der tatsächlich die 2. Klasse inklusiv war. Inzwischen habe ich aber festgestellt, dass Sie, nachdem ich Sie an die Beschreibung aufmerksam gemacht hatte, die Beschreibung des Hotels ausgewechselt.
Was sollte ich jetzt tun? Mir geht es um Prinzipien. Vor der Buchung stand in der Beschreibung des Hotels "Zug zum Flug 1. Klasse", nach meiner Frage (1. Tag später) "Zug zum Flug 2. Klasse" und der Vermittler macht aus mir einen Trottel, der nicht richtig lesen kann.
Gibt es irgendetwas an was ich mich berufen kann, oder was mir weiter helfen kann?
Danke voraus
Daria

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Reise mit Hindernissen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Zu den Grundsätzen dieses Forums gehört "nur allgemeine Fragen (zu) stellen und (...) auf konkretisierende Details (zu verzichten)." Damit auf diese Frage kräftig geantwortet wird bzw. werden kann, sollte die Frage entsprechend geändert werden.

Vorab möchte ich schon einmal einen Aspekt in die Runde geben: Wenn D einen Beleg über die versprochene Reiseleistung des V vorliegen hat, dann sollte diese schnellstmöglich (über R) an V übermittelt werden.

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Viele Reiseveranstalter stellen in Ihren AGBs darauf ab, das der Vertrag erst mit beidseitiger Willensäußerung zustande kommt und die Internetangebote nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sind.

Schicken die Dir also nach bestellung eine "andere" Reise, so kannst du diese Annehmen oder auch ablehnen.

Wie es aussieht, wenn der Reiseanbieter deine CC belastet weiß ich nicht genau. Hier würde ich jedoch behaupten, dass damit Kaufvertrag zu den auf der Webseite geltenden Bedingungen geschlossen worden ist. In diesem Falle eine Kopie des Ausdrucks an den Reiseveranstallter schicken mit der Aufforderung zu erfüllen.

Ist noch nichts bezahlt sehe ich den Reiseveranstalter im Recht.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

es ist Ihren Ausfuehrungen nicht zu entnehmen, ob es sich bei der gebuchten Reise um eine Pauschalreise handelt? Ich unterstelle, das es sich um eine solche Art Reise handelt. Dann ist es nicht ueblich, dass der Zug zum Flug die 1. Klasse inkludiert, da die 1. Klasse - Bahnfahrt in der Regel (wenn ueberhaupt) ab Businessclass - Tickets im Flugpreis enthalten ist.

quote:
......Viele Reiseveranstalter stellen in Ihren AGBs darauf ab, das der Vertrag erst mit beidseitiger Willensäußerung zustande kommt und die Internetangebote nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sind...../quote]
Dieser Aussage schliesse ich mich an. Darum werden Sie auch von dem Vermittler/Online-Portal wohl keine Reisebestaetigung nach dem Eingang der Buchung erhalten haben, sondern eine Bestaetigung, dass die Buchung dort eingegangen ist. Die rechtlich verbindliche Reisebestaetigung kommt immer vom Reiseveranstalter, und da war von der 1. Klasse keine Rede.

Zitat:
.....und der Vermittler macht aus mir einen Trottel, der nicht richtig lesen kann......

Warum sollte man Sie zum Deppen abstempeln? Sie haben doch sehr umsichtig gehandelt, da Sie den Text zur Ausschreibung perfekt archiviert haben.

Man wird sich allerdings auf einen Ausschreibungsirrtum berufen, der sofort, als er entdeckt, korrigiert wurde. Und das geschah ja sehr schnell, da Sie die Beteiligten nach knapp 1 Tag auf den moeglichen Fehler hingewiesen haben.

Ich denke mir, dass Sie das neue Angebot nicht annehmen muessen, sondern kostenlos von der Reise zuruecktreten koennen. Aber vielleicht laesst sich aus Kulanz was machen 50/50 oder so.......


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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