Baulärm und Reisepeisminderung

11. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
sommertag1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Baulärm und Reisepeisminderung

Liebe Ratgeber,

wir haben uns vom 26.06.2018 – 09.07.2018 ein Ferienhaus in Belgien gemietet.
Leider wurde während des gesamten Urlaubs auf dem Nachbargrundstück gebaut. Die ersten Tage waren wir viel unterwegs und meist erst spät vom Strand zurück, so dass uns die gegenüberliegende Baustelle (ca. 10 m entfernt) nicht so stark gestört hat. In der 2ten Woche allerdings waren wir viel im Ferienhaus und der Baulärm begann so richtig zu stören.

Aus diesem Grund haben wir dann Anfang der 2ten Woche an den Veranstalter ein Mail, mit anhängigem Videobeweis, geschickt mit der Bitte das Problem zu lösen.

Was wir allerdings nicht getan haben ist, den Mangel vor Ort, bei der Rezeption anzuzeigen.

Nach Beendigung des Urlaubs kontaktierte uns heute der Veranstalter und versuchte die Mängelanzeige abzuschmettern mit der Begründung: 1. Wir haben den Mangel nicht bei der Rezeption vor Ort gemeldet und 2. Der Baulärm war ja auf dem Nachbargrundstück und hat mit dem Park, wo dass Fereienhaus angemietet wurde nichts zu tun.

Lohnt es sich gegen den Reiseveanstalter schriftlich vorzugehen oder haben wir keine Chance?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße

sommertag1234



-- Editiert von sommertag1234 am 11.07.2018 18:49

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Grundsätzlich kann Baulärm ein Reisemangel sein allerdings ergeben sich hier zwei Probleme:

1. Der Mangel wurde zwar dem Veranstalter angezeigt aber eben nicht der Reiseleiter oder einem sonstigen Vertreter vor Ort, daher kann der Veranstalter mit dem Argument kommen wenn man es vor Ort gemeldet hätte, hätte man eine Lösung finden können.
Das stellt ein massives Problem dar, auch wenn man natürlich arugmentieren kann dass man den Veranstalter sehr wohl darüber in Kenntnis gesetzt hat.

2. Die Quelle befindet sich völlig außerhalb des eigenen Zuständigkeitbereichs der Anlage der Veranstalter hat also hier nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten.

Um welchen Reisepreis geht es denn überhaupt? Die Preisminderung in solchen Fällen reicht ja von 5-60% wobei in diesem Fall die Minderung eher im unteren Bereich an zu siedeln sein dürfte, war der Reisepreis nicht so hoch dann könnte die zu erzielende Minderung den Verbunden Aufwand nicht wert sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sommertag1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo AlinaKl,

vielen Dank für Deine Antwort.

Der Reisepreis betrug ca. 2.300€.

Gibt es Paragraphen mit denen ich meinen Einspruch untermauern kann?

Vielen Dank.

Viele Grüße

sommertag1234

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Es gibt eben die üblichen §§ des BGB dann die Frankfurter Tabelle und die verschiedensten Entscheidungen zu dem Thema.

Das Problem hier ist aber dass man eben nicht der Reiseleitung oder einem ähnlichen Vertreter den Mangel angezeigt und Abhilfe gefordert hat.

Daher würde ich es erst einmal nicht zu sehr auf der formal-rechtlichen Schiene versuchen, denn dann kann es sehr schnell passieren dass auf die unterlassene Mängelanzeige verwiesen und der Anspruch abgelehnt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Das Sie von "Park" schreiben, gehe ich von einem Ferienpark mit mehreren Bungalows aus. Hätten Sie vor Ort das Problem gemeldet, hätte man Ihnen einen anderen Bungalow angeboten. So wird der Veranstalter argumentieren ... und hat m.E. damit recht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Das Sie von "Park" schreiben, gehe ich von einem Ferienpark mit mehreren Bungalows aus. Hätten Sie vor Ort das Problem gemeldet, hätte man Ihnen einen anderen Bungalow angeboten. So wird der Veranstalter argumentieren ... und hat m.E. damit recht.


Genau deswegen sollte man nicht zu sehr die Rechtskeule schwingen denn dann wird sehr schnell abgeblockt, wenn man es aber auf die freundlichere Art versucht kommen oft Kulanzregelungen um den Kunden zufrieden zu stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die Gesetze in Belgien duerften aehnlich sein wie in Deutschland. Entsprechend der deutschen Gesetzgebung haben Sie den Mangel sofort anzuzeigen, als er Ihnen bekannt wurde. Und das war sofort nach Ankunft.

Ihren Reiseunterlagen ist die Stelle zu entnehmen, an die Sie sich im Reklamationsfall zu wenden haben. Das haben Sie versaeumt.

Was Ihnen bleibt ist der Gerichtsweg, da der Ferienpark eine Entschaedigung verweigert. An die Formalitaeten haben Sie sich zu halten, da der Leistungserbringer ansonsten keine Entschaedigung vorzunehmen hat.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fretchen123
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Hallo,

die Gesetze in Belgien duerften aehnlich sein wie in Deutschland. Entsprechend der deutschen Gesetzgebung haben Sie den Mangel sofort anzuzeigen, als er Ihnen bekannt wurde. Und das war sofort nach Ankunft.

Ihren Reiseunterlagen ist die Stelle zu entnehmen, an die Sie sich im Reklamationsfall zu wenden haben. Das haben Sie versaeumt.

Was Ihnen bleibt ist der Gerichtsweg, da der Ferienpark eine Entschaedigung verweigert. An die Formalitaeten haben Sie sich zu halten, da der Leistungserbringer ansonsten keine Entschaedigung vorzunehmen hat.


Viele Gruesse
bernardoselva


[EDITIERT]

Wo soll denn das Gericht jetzt sofort herkommen hier wurd doch nur gefragt was Sinn macht.

Und klar macht es Sinn dem Veranstalter nochmal was schriftlich zu schicken kostet quasi nix und zu verlieren gibts auch nicht es gibt immer noch Firmen denen Kundenzufrieden was wert is von daher könnt es eben doch ein Entgegenkommen geben man hat ja das ganze gemeldet nur halt nicht ganz korrekt wenn ne Firma was auf sich hält gibts vielleicht ne Kulanzlösung.

-- Editiert von Moderator am 19.07.2018 00:33

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Fretchen123):
.......Wo soll denn das Gericht jetzt sofort herkommen hier wurd doch nur gefragt was Sinn macht.......

Natuerlich basiert ein Anspruch auf einem Gesetz. Wenn dort festgeschrieben ist, dass ein Mangel anzuzeigen ist, dann ist das bestimmend und vom Reisenden einzuhalten.

[EDITIERT]

Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von Moderator am 19.07.2018 00:33

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort



#11
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 82x hilfreich)

Mal ein Hinweis, da es einigen hier offenbar Spass macht andere durchgehend zu beleidigen
Der Satz "Behandelt andere Forumsmitglieder mit Respekt, Anstand und Höflichkeit." gilt immer noch.
Der Nächste der hier im Forum nochmal auffällig wird, erhält eine längerfristig Denkpause in Form einer Sperre.

Egal welchen Status er hat, egal wie lange er dabei ist.


-- Editiert von Moderator15 am 19.07.2018 00:48

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sommertag1234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,

gute Neuigkeiten, der Veranstalter zeigt sich als recht kulant und gewährt uns bei unserem nächsten Urlaub 20% Rabatt.

Vielen Dank an alle Ratgeber, im Besonderen an AlinaKl und Frettchen123.

Viele Grüße

sommertag1234

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Dann ist es ja zu einer guten Lösung gekommen.

Nur das nächste mal daran denken Probleme auch immer gleich vor Ort zu melden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.195 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen