Baulärm aber keine Bestätigung von Reiseleitung

2. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
theotax
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)
Baulärm aber keine Bestätigung von Reiseleitung

Hallo,

wenn jemand in einem normalen Reisebüro bei einem großen Reiseanbieter einen Urlaub bucht (Flug und Hotel), wie verhält sich dann folgender Sachverhalt:

An den letzten 4 Tagen wurde der Urlaub durch erheblichen Baulärm gestört. Was erheblich ist ist sicherlich "Geschmackssache". Es gibt dazu Videoaufnahmen um Position und Lautstärke fest zu halten. Also dass die Aufnahme z.B. aus dem Hotelzimmer stammt und nicht von einer x-beliebigen Baustelle. Der Lärm wurde beim Hotel reklamiert, konnte aber nicht abgestellt werden. Eine schriftliche Bestätigung wurde verweigert. Der Ansprechpartner des Reiseunternehmens konnte in der Zeit nur telefonisch erreicht werden, er hätte gerade keine Zeit. Da es nur noch 4 Tage waren war also keine Chance diesen Ansprechpartner zu "greifen" um eine schriftliche Mängelbescheinigung zu haben.

Das Reiseunternehmen lehnt eine Minderung ab, weil ich nur beim Hotel reklamiert habe. Das ist falsch kann ich aber natürlich nicht beweisen. Ferner war der Baulärm angeblich nur sehr begrenzt.

Fragen:
- Sollte eine eigene videoaufnahme vor Gericht reichen? Der Lautstärke auf dem Video ist so dass ich mir keine Sorgen mache dass man da mit "unerheblich" durch kommt. Frage ist aber ob sowas generell anerkannt wird oder man selber beweisen muß nichts am Video manipuliert zu haben.

- Wichtigere Frage ist, ich habe nichts schriftlich. Hotel hat sich geweigert, Reiseleitung war nicht erreichbar. Steh ich damit nun dumm da? Klar dass man niemanden eine schriftliche Bestätigung geben will der sich dann beschwert. Die Reiseleitung wird das Telefonat sicherlich auch abstreiten.

Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg? Oder kann ich mir schon sparen damit zum Anwalt zu gehen?

Danke, T.



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5 Antworten
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

dass die Reiseleitung nicht erreichbar war, oder der Reiseleiter angeblich keine ZEit fuer Sie hatte, werden Sie nicht glaubhaft vor Gericht belegen koennen.

Selbst wenn der Reiseleiter keine Zeit hatte,, waere da immer noch die lokale Agentur, dort wo der Reiseleiter stationiert ist, zu erreichen. Und im unwahrscheinlichen Fall, dass diese Agentur auch nicht zu erreichen war, hatten Sie in Ihren Reiseunterlagen eine deutsche Rufnummer des RV an die man sich wenden kann - wenn alle Stricke reissen!

Und sollte der gesamte moegliche Kommunikationsfluss zusammenbrechen, dann kann man immer noch von anderen Urlaubern im Hotel den Mangel schriftlich bescheinigen lassen, um diese als Zeugen vor Gericht zu benennen.

Aber darueber scheinen Sie auch nicht zu verfuegen, da konnten Sie davon ausgehen, dass der RV eine Erstattung verweigert.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#2
 Von 
theotax
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich habe ja mit der Reiseleitung telefoniert, diese ist aber nur 2 mal pro Woche vor Ort im Hotel. Von der deutschen Rufnummer hätte ich auch keine schriftliche Bestätigung bekommen,wie auch die sitzen in Deutschland und nicht in Asien.

Sprich ich hätte andere Urlauber haben müssen die bezeugen können dass ich vor Ort versucht habe die Reiseleitung zu erreichen. Und nicht nur den Lärm, den kann ich ja per Video beweisen. Dann hätte ja jemand bei den wirklich langen Diskussionen mit dem Hotel dabei sein müssen, wirklich unwahrscheinlich dass man so was erbringen kann.

Da bucht man bei einem renommierten Unternehmen um sich genau so was zu ersparen, dann halt wieder wie sonst buchen, per Internet direkt beim Hotel.

Danke.

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#3
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

@theotax
Die Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter in der Heimat soll ja nicht bewirken, dass ein Mitarbeiter sofort ins Krisengebiet geschickt wird. Wohl aber die Reiseleitung anzuweisen ausser der Reihe im Hotel nach dem Rechten zu sehen.

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>.....diese ist aber nur 2 mal pro Woche vor Ort im Hotel..... <hr size=1 noshade>

Wie Sie schreiben trat das Problem 4 Tage vor Rueckreise auf. Wenn der Reiseleiter 2x pro Woche das Hotel aufsucht, haetten Sie diesen rein rechnerisch antreffen muessen, wenn dieser nicht gerade an zwei Tagen der verbleibenden 3 Tage zur vollstaendigen Woche seine Sprechstunden abhaelt.

Natuerlich sind Videoaufnahmen als Beweis vor Gericht zugelassen, so sie denn ueberhaupt eindeutig sind. Sie muessen also einem Richter glaubhaft vermitteln, dass diese Aufnahmen aus dem von Ihnen bewohnten Zimmer stammen, woran wollen Sie das festmachen?

Haetten Sie Zeugen, koennten diese durch eine Aussage belegen, dass das Video real ist, weil man z.B. dabei war, als Sie das Video produziert haben.

Aber einen weiteren, ganz wichtigen, Punkt duerfen Sie nicht ausser Acht lassen - Sie haetten dem RV die Moeglichkeit der Abhilfe einraeumen muessen, § 651 c BGB . Dadurch, dass Sie weder die Reiseleitung noch den RV ueber den Mangel informierten, haben Sie dem RV die Moeglichkeit genommen Abhilfe zu schaffen. So jedenfalls wird der RV argumentieren, das Gegenteil koennen Sie ja nicht beweisen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#5
 Von 
theotax
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 11x hilfreich)

verstehe. Bin für das nächste mal jetzt schlauer. frage mich nur ob sich ein Zeuge gefunden hätte der bereit wäre das alles zu bestätigen. aber ob die regelung für kunden sinn macht müssen wir hier nicht diskutieren. danke an alle.

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