Baulärm Ferienhaus

31. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kairem
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 17x hilfreich)
Baulärm Ferienhaus

Guten Tag,

wenn man über einen Vermittler ein Ferienhaus anmietet und vor Ort sich sodann herausstellt, das in direkter Nachbarschaft ein neues Haus (Fertighaus) errichtet wird und während des Aufenthaltes Baulärm herrscht, ist dann der Vermittler oder der Eigentümer des Ferienhauses Regresspflichtig?

Normalerweise hätte der Eigentümer davon die Kenntnis haben, dass in seiner Nachbarschaft gebaut wird. Der Vermittler wusste angeblich nichts davon.

An wen muss ich mich denn wenden? Meiner Information zufolge kann man einen Vermittler nur dann haftbar machen, wenn er den Grund zu verantworten hat. Oder liege ich hiermit falsch?

Freue und bedanke mich über Feedback.

beste Grüße

Klaus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119535 Beiträge, 39735x hilfreich)

Ansprechparter für Regressansprüche wäre der Vertragspartner.

Wer das ist, müsst man den vertraglichen Vereinbarungen entnehmen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

mit wem haben Sie den Vertrag abgeschlossen?
- Mit dem Vermittler oder hat der Vermittler lediglich im Namen des Vermieters gehandelt, und Sie haben dden Vertrag mit dem Vermieter geschlossen.

An wen haben Sie gezahlt?
- Vermittler oder Vermieter?

Was steht in den AGB des Vermittlers?
- Das er nur im Namen des Vermieters handelt?

Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

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