Airline ändert die Beförderungsklasse - Anspruch?!

2. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
jaykayham
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)
Airline ändert die Beförderungsklasse - Anspruch?!

Hallo,
ich habe einen Flug in der BUSINESS CLASS über einen Reisevermittler gebucht und auch dafür eine Bestätigung erhalten. Nachdem die Buchung bestätigt und das e-ticket ausgestellt wurde, habe ich DIREKT mit der Airline Kontakt aufgenommen und Extraleistungen gebucht (Sitzplätze, Rollstuhlservice, Sonderessen etc.); dies wurde auch schriftlich von dem Vertreter der Airline in Deutschland rückbestätigt.

Nun, einige Wochen nach der Buchung und ohne Vorankündigung, bekam ich eine Flugzeitenänderung der Airline - es lag jedoch KEINE Flugzeitenänderung vor, sondern eine Umbuchung in die ECONOMY CLASS. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Airline ein Fehler unterlaufen ist, der nun korrigiert wurde - alternativ würde man mir "aus Kulanz" auch das Ticket kostenlos stornieren.

Ich bin nicht gewillt in der Economy Class den Flug anzuteten - habe ich einen Anspruch auf Beförderung in der Business Class? Ich würde sogar kostenlos stornieren und mit einer anderen Airline buchen - für mich auch kein Problem; allerdings fliegt am selben Tag keine andere Airline und Hotels, Weiterreise etc. sind schon bezahlt worden und somit völlig wertlos (haftet hierfür die Airline?).

Würde mich über Eure Antworten und Vorschläge freuen!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
dies wurde auch schriftlich von dem Vertreter der Airline in Deutschland rückbestätigt.


Sitzplätze in der Business Class wurden von der Fluggesellschaft schriflich und nachweisbar gebucht?

Zitat:
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Airline ein Fehler unterlaufen ist, der nun korrigiert wurde - alternativ würde man mir "aus Kulanz" auch das Ticket kostenlos stornieren.


Wo wurde nachgefragt? Bei einem Reiseportal oder bei der Fluggesellschaft?

Gab es diese Antwort schriftlich?

Falls nicht, dann liegt keinerlei Anfechtung vor.

In diesem Fall schuldet die Fluggesellschaft dem Fluggast 75% vom Gesamtpreis des Tickets. Das ergibt sich aus der EU Fluggastverordnung.
Letztendlich reisen Sie damit zum 25% vom Economy Class Tarif.

Konnte der Fluggast erkennen, dass der Business Class zu günstig war?
Nein, letztes Jahr hat Qatar ein Business Class Ticket hin und zurück für EUR 999 zwischen Stockholm und Singapore verkauft.

-- Editiert von vundaal76 am 02.02.2016 21:17

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#2
 Von 
jaykayham
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

ich habe den email-Verkehr mit der Airline, indem mir bestätigt wird, dass für mich Sitzplätze in der BusinessClass gebucht wurden.

Die Nachfrage erfolgte telefonisch, nachdem ich eine Flugzeitenänderung erhalten hatte - also kein schriftlicher Hinweis darauf, dass ich in einer anderen Klasse fliege.

Fluggastrechte werden abgelehnt, da keine Verspätung/Annulierung etc. vorliegt und der Flug erst in 2 Monaten wäre. Mit anderen Worten "Friss oder Stirb": Holzklasse fliegen oder stornieren und Geld zurück.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Die Nachfrage erfolgte telefonisch, nachdem ich eine Flugzeitenänderung erhalten hatte - also kein schriftlicher Hinweis darauf, dass ich in einer anderen Klasse fliege.


Sehr gut!
Damit kann die Fluggesellschaft den Zugang der Anfechtung nicht nachweisen.
Das Problem ist auch, dass eine Anfechtung begründet werden muss. So etwas sollte dann auch schriftlich erfolgen.

Zitat:
Fluggastrechte werden abgelehnt, da keine Verspätung/Annulierung etc. vorliegt und der Flug erst in 2 Monaten wäre.


Auf Artikel 10 der EU Fluggastverordnung hinweisen. Anyway, die Fluggesellschaft wird eh nicht freiwillig zahlen.
Hier bietet es sich an, die auf Fluggastrechte spezialisierte Inkassobüros auf die Fluggesellschaft loszuhetzen.

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

das hoert sich nach einer Anfechtung an, die sich aber offensichtlich nicht korrekt vorgenommen wurde. Was mich stutzig macht ist Ihre Aeusserung: dies wurde auch schriftlich von dem Vertreter der Airline in Deutschland rückbestätigt.

Das laesst darauf schliessen, dass es sich weder um eine deutsche Fluggesellschaft, noch um einen Flug ab Deutschland handelt. Zur besseren Einschaetzung sollten Sie schon Ross und Reiter benennen. Wer ist die Airline, von wo nach wo wurde gebucht und zu welchem Preis.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#5
 Von 
jaykayham
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

@bernardoselva

Hi, es sind Flüge ab Paris (also EU) mit Ethiopian Airlines - für 700€uro; im gleichen Zeitraum hatte QATAR AIRWAYS einen "BusibnessClass Secret Deal" für 799€uro. Deshalb, um auch auf Nummer sicher zu gehen, hatte ich Ethiopian Airlines(ET) in FRANKFURT angeschrieben und um Rückbestätigung der Buchung & Reservierung von Sitzplätzen gebeten. Ich habe daraufhin eine email erhalten, dass ET mir den Sitz 2A in der BusinessClass ab Paris reserviert hätte (liegt alles schriftlich vor).

Natürlich erst danach, nachdem ich die schriftliche Aussage hatte und somit sicher gehen konnte, habe ich Hotels etc. gebucht!
Für mich die Hauptfrage bleibt, wenn ich den Flug kostenlos storniere und Rückerstattung des Flugpreises bei der Airline beantrage, muss sie auch für die anfallenden Stornokosten (des Hotels) aufkommen?

Vielen Dank!!

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von jaykayham):
.......Für mich die Hauptfrage bleibt, wenn ich den Flug kostenlos storniere und Rückerstattung des Flugpreises bei der Airline beantrage, muss sie auch für die anfallenden Stornokosten (des Hotels) aufkommen?.......

Fluggesellschaften bieten den Transport von 'A' nach 'B' an, alles Andere interessiert die nicht. Wenn Ihnen fuer die Stornierung der Zimmer Kosten entstehen, dann wird Ihnen das die Fluggesellschaft nicht erstatten. Nur bei einer Pauschalreise sind die Bestimmungen anders, aber eine Pauschalreise haben Sie ja offensichtlich nicht gebucht.

Da Sie die Fluege ab Paris gebucht haben, duerfte franzoesisches Recht vereinbart worden sein. Was dort bei Vertragsanfechtung gilt = Formulierung der Anfechtung, ist mir nicht bekannt.

Viele Gruesse
bernardoselva

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die EU Fluggastverordnung gilt ja auch in Frankreich.
Jedenfalls würde ich pro forma die 75% Erstattung wg. Downgrade einfordern.

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
......Jedenfalls würde ich pro forma die 75% Erstattung wg. Downgrade einfordern......

Das waere ja Quark hoch drei. Der TE will ja nun nicht mehr fliegen und erwartet, dass man ihm den gezahlten Flugpreis komplett erstattet, also 100 %!

Wurde er Ihren Weg beschreiten, dann muesste er ja Eco fliegen und nicht den Flug vollstaendig streichen lassen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der TE will ja nun nicht mehr fliegen und erwartet, dass man ihm den gezahlten Flugpreis komplett erstattet, also 100 %!


... dass will der TE bestimmt nicht.

siehe:
Zitat:
Mit anderen Worten "Friss oder Stirb": Holzklasse fliegen oder stornieren und Geld zurück.

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#10
 Von 
jaykayham
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Fluggesellschaften bieten den Transport von 'A' nach 'B' an, alles Andere interessiert die nicht. Wenn Ihnen fuer die Stornierung der Zimmer Kosten entstehen, dann wird Ihnen das die Fluggesellschaft nicht erstatten.


Das ist mir bewusst. Ich habe eine Leistung gekauft, BUSINESS CLASS, und BESTÄTIGT bekommen und will diese auch in Anspruch nehmen. Doch die Airline weigert sich ja, die gebuchte Leistung zu erbringen.

Sorry wenn ich hier für Verwirrung sorge.

Nocheinmal: ich will fliegen, aber bitte nur in der Klasse die ich gebucht, bezahlt und BESTÄTIGT bekommen habe - also BusinessClass. Dieses Recht fordere ich ein.
Sollte sich die Airline nicht darauf einlassen, oder habe ich keine Chance mein Recht durchzusetzen (dafür brauch ich Eure Tipps), so werde ich den Flug stornieren. Doch dann stellt sich mir die Frage, wer die anfallenden Kosten tragen muss!

Hoffe ich konnte Licht ins Dunkel bringen! ;-)

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Sollte sich die Airline nicht darauf einlassen, oder habe ich keine Chance mein Recht durchzusetzen (dafür brauch ich Eure Tipps), so werde ich den Flug stornieren.


Sie sollten den Flug auf keinen Fall stornieren!
Im schlimmsten Fall kann sich Ethiopian dann plötzlich nicht mehr erinnern, dass es "aus Kulanz" das Ticket kostenfrei stornieren lassen wird. Dann rennen Sie diesem Geld auch noch hinterher.

Theoretisch haben Sie drei Möglichkeiten (bitte keine Kommunikation mit dem Reisevermittler - das bringt nichts):
1) Sie teilen Ethiopian mit, dass wohl kein Beförderungsvertrag vorliegt, da Sie Business gebucht haben und Ethiopian nur Economy bestätigt hat. Sie verlangen das Geld zurück. Sie stornieren den Flug aber nicht, denn nicht-existente Verträge können nicht storniert werden (also Vorsicht!!!).

2) Sie nehmen am Flug teil und fliegen Economy. Nach dem Flug fordern Sie 75% des Flugpreises zurück gemäß Artikel 11 der EU Fluggastverordnung. Ethiopian wird sich winden, allerdings scheint es wohl genügend Inkassoagenturen zu geben, die dieses Geld zwangsweise bei Ethiopian einziehen werden.
Wichtig: Keine schlafenden Hunde wecken! Keine weitere Kommunikation mit Ethiopian vor dem Flug, damit Ethiopian keine Chance bekommt, wirksam den Vertrag anzufechten.

3) Sie schreiben Ethiopian schriftlich und nachweisbar an und verlangen, dass der Berförderungsvertrag (Business Flug) schriftlich bestätigt wird. Dazu setzen Sie Ethiopian eine Frist von 14 Tagen.
Falls Ethiopian ablehnt bzw. nicht reagiert, könnten Sie einen Ersatzflug in der Business Class bei einer anderen Airline buchen.
Problematisch hierbei ist, dass Sie versuchen müssen, dieses Geld über das französische Rechtssystem durchzusetzen. Die Rechtslage ist hier unklar. Die Schadensminderungspflicht sollte man auch beachten. Ausgang ungewiss!!!

Ich empfehle Option 2)



-- Editiert von vundaal76 am 03.02.2016 19:57

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
........Sie stornieren den Flug aber nicht, denn nicht-existente Verträge können nicht storniert werden......

Natuerlich existiert ein Vertrag, denn den ficht die Airline ja gerade an. Ob allerdings in Frankreich ein aehnlicher § wie der in Deutschland existierende § 119 BGB Anwendung finden kann, kann nur Jemand beantworten, der sich im franzoesischen Rechtssystem auskennt.

Zitat (von jaykayham):
......Nocheinmal: ich will fliegen, aber bitte nur in der Klasse die ich gebucht, bezahlt und BESTÄTIGT bekommen habe - also BusinessClass......

Evtl. kann man Ihnen hier im Forum unter der Rubrik 'Frag einen Anwalt' helfen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Natuerlich existiert ein Vertrag, denn den ficht die Airline ja gerade an


Da Ethiopian diese Anfechtung nicht schriftlich an den Fluggast kommuniziert, würde eine fluggastseitige Stornierung den Fluggast in arge Beweisnot treiben.
Aus diesem Grund muss ich dem Fluggast empfehlen, nicht selbst zu stornieren.

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#14
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
........Da Ethiopian diese Anfechtung nicht schriftlich an den Fluggast kommuniziert, würde eine fluggastseitige Stornierung den Fluggast in arge Beweisnot treiben......

Ach ja, und wer sagt Ihnen, dass die vorgenommene Aenderung, also die neue Rechnung, auf der nur noch Eco stand, in Frankreich als Aussage nicht ausreichend ist? Wird wahrscheinlich nicht dem Gesetz entsprechen, aber wer weiss???


Viele Gruesse
bernardoselva

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