Air Berlin: Änderung Abflughafen und Änderung der Abreisezeit

4. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
bobmaster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Air Berlin: Änderung Abflughafen und Änderung der Abreisezeit

Hallo



im Oktober letzten Jahres buchten 2 Freunde und ich einen Hin-/Rückflug von Hannover nach Palma bei Air Berlin.

Der gebuchte Flug bestand aus Hinflug am 15.6., 16:25 Uhr bis 18:50 Uhr und Rückflug am 18.6. von 07:50 Uhr bis 10:20 Uhr.

Nun gab es am 25.Mai eine Mail von Air Berlin, dass es zu Änderungen gekommen ist, so dass unser Hinflug am 15.6. von Hamburg ist (von 13:45 Uhr bis 16:20 Uhr) und der Rückflug von Mallorca am 18.6. ab 22:10 bis 00:40 Uhr ist.



Stehen mir für diese Änderungen Irgendwelche Entschädigungsansprüche zu ?



Herzlichen Dank für die Hilfe im Voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

da wird Hannover wohl auch der Einstellung der air berlin - Urlaubsverbindungen zum Opfer gefallen sein.

Lt. EU-Fluggast-VO 261/2004 bleibt eine Ausgleichszahlung ausgeschlossen, da die Annullierung, verbunden mit dem Ersatzangebot, rechtzeitig erfolgte, Artikel 5,1,c,i der VO.

Sie koennen entweder den Ersatzflug akzeptieren oder kostenfrei die Buchung stornieren. Sollten Sie stornieren hat Ihnen die Fluggesellschaft saemtliche eingezahlten Betraege zu erstatten.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
bobmaster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Auskunft.

Da nach meiner Ankunft um 00:40 Uhr keinerlei Busse und/oder Bahnen fahren, werd ich auf ein Taxi angewiesen sein, welches mich zu meinem ca. 30 km Haus bringen muss. Weiterhin muss ich Montag morgen auch wieder um 6 Uhr zur Arbeit. Also rein menschlich find ich es ne Sauerei.

Gibt's denn evtl. eine Chance an meine Taxikosten zu kommen ?

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#3
 Von 
bobmaster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

...

-- Editiert von bobmaster am 04.06.2017 18:21

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von bobmaster):
Gibt's denn evtl. eine Chance an meine Taxikosten zu kommen ?

Klar, in dem man um Erstattung aus Kulanz bittet und hofft.
Einigen Gesellschaften muss man das Wort "Kulanz" erst mal erklären, andere lehen direkt ab, einige sind kulant.

Kommt auch darauf an, was für einen Tarif man gebucht hat. Bei den Null-lomma-gar-nix-Spartatirfen ist kein Platz mehr für Kulanz.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von bobmaster):
......Da nach meiner Ankunft um 00:40 Uhr keinerlei Busse und/oder Bahnen fahren......

Fluggesellschaften bieten ihre Leistungen ab/bis Flughafen an und nicht ab/bis Wohnung. Es ist Ihr Problem wie Sie den Flughafen erreichen oder von dort wegkommen.

Auch bleibt es Ihr Problem wie Sie Ihren Urlaub planen, wenn Sie meinen direkt am naechsten Tag wieder arbeiten zu gehen, dann ist das ausschliesslich Ihre Entscheidung.

Haben Sie sich einmal ausfuehrlich erkundigt?? Lt. Flugplan Hamburg gibt es beide Fluege nicht, jedenfalls sind diese nicht im Flugplan aufgefuehrt.

Kulanz??: Kann man versuchen. Aber an wen wollen Sie den Kulanzantrag stellen?? An air berlin?? Die fliegen ja nicht mehr. Ich gehe davon aus, dass der Flug ab Hamburg nicht von air berlin durchgefuehrt wird, sondern vermutlich von Niki. Durch Codesharing wird der Flug auch eine AB-Flugnummer haben.


Viele Gruesse
bernardoselva

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