Hallo Forum
ich habe eine Pauschalreise für 3 Personen nach Dubai gebucht.
Es kam wie es offenbar kommen muss - der Kinderpass wird nicht rechtzeitig fertig sein und ohne Pass keine Einreise nach Dubai.
Also habe ich für meinen Sohn einen Flug zwei Tage später gebucht, damit er nachkommen kann.
Paralell dazu habe ich beim online-Reisebüro angerufen und versucht
1.) Nur den Hinflug zu stornieren - geht laut Reisebüro nicht. Ist wohl so da eine arabische Airline.....
2.) Beide Flüge stornieren - das Reisebüro hat nun den Sohn komplett storniert - also nicht nur den Flug sondern auch das Hotel!
Frage - ist das (eurer Meinung nach) rechtens?
Ist es tatsächlich so dass eine Pauschalreise in Stein gemeisselt ist und nicht mehr änderbar?
Ach und noch eine Frage - ich habe keinen Reisesicherungsschein bekommen, bei einer anderen Reise
bei einem anderen Reisebüro jedoch schon. Ist das ein Fehler des Reisebüros? Ich habe das neue Reiserecht so verstanden dass dieser Schein nach Buchung zugesendet werden muss.
Danke schon mal
Änderungen an Pauschalreise möglich?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Zitat:Ach und noch eine Frage - ich habe keinen Reisesicherungsschein bekommen,
Dann ist es keine Pauschalreise.
Insofern können Sie die Steuern&Gebühren von Emirates direkt zurückfordern.
Ein Kind darf aber nicht einfach so alleine nach Dubai fliegen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:ZitatIst es tatsächlich so dass eine Pauschalreise in Stein gemeisselt ist und nicht mehr änderbar? :
Wenn es so in den Vertragsunterlagen steht. Das ist meistens der Fall, wenn man über Internet bucht.
Ok, ich bin kein Jurist, aber ich kann hier nichts sehen: https://www.5vorflug.de/agb.html?no_cache=1
Hallo,
mit Ihrer Buchung haben Sie ein Angebot dem Reiseveranstalter unterbreitet. Dieser hat dieses Angebot angenommen und bestaetigt. Damit besteht ein verbindlicher Vertrag der nicht nur vom Reiseveranstalter sondern auch von Ihnen einzuhalten ist.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet Sie ueber die Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsbuerger zu informieren. Das wird er gemacht haben. Dem haetten Sie vor Buchung entnehmen koennen, dass Kinderausweise nicht ausreichend sind, sondern, dass minderjaehrige Kinder einen Reisepass benoetigen. Der Reiseveranstalter ist lediglich verpflichtet diese Infos zur Verfuegung zu stellen, fuer die Einhaltung sind allein Sie verantwortlich.
Wenn man Ihnen fuer alle enthaltenen Einzelleistungen einen Gesamtreisepreis berechnet hat, dann ist das eine Pauschalreise und man hat Ihnen einen Reisepreissicherungsschein auszuhaendigen. Es ist durchaus zulaessig das dieser Versicherungsschein z.B. auf der Rueckseite der Reisebestaetigung / Rechnung aufgedruckt ist.
Handelt es sich um eine Pauschalreise dann kann man in der Regel keine Teilstornierungen vornehmen.
Viele Gruesse
bernardoselva
Moin
der Urlaub wurde vor 3 Wochen gebucht.
Einen Tag später wurde der Ausweis beantragt mit der (mündlichen) Zusage er sei innerhalb von zwei Wochen da.
Als der Ausweis nach zwei Wochen und 4 Tagen nicht da war nochmal bei der Gemeinde "erkundigt".
Nach ein paar - sagen wir mal - nachdrücklichen Nachfragen doch die Bereitschaft in Berlin bei der Bundesdruckerei anzurufen. Dort die Auskunft bekommen dass der Ausweis genau am Tag der Abreise (!) ankommen wird und dass zwei Wochen im Moment wohl unrealistisch seien. Ausserdem sei ein Notausweis auch nicht mehr machbar. Der käme ebenfalls am Tag der Abreise an.
Netterweise bis 12:00 und der Flieger geht um 12:10......
Im Moment kann ich nicht erkennen dass und was ich falsch gemacht haben könnte. Ausser der Mitarbeiterin im Amt zu glauben.
Eine Frage ist mir aber noch eingefallen - im Reiserecht heisst es dass eine Pauschalreise aus mindestens zwei Koponenten bestehen muss.
Üblicherweise sind das Flüge (also Hin- und Rückflug) sowie Hotel-Aufenthalt.
Meiner naiven Meinung nach müssen es aber doch nicht zwei Flüge sein. Ich habe den genauen Wortlaut jedoch nicht im Kopf.
So wie ich es Verstehe würde ein Hotel-Aufenthalt und ein Rückflug eine Pauschalreise im Sinne des Gesetzes sein.
Somit wäre es durchaus möglich die Flüge zu stornieren und nur einen Rückflug zu Buchen - das würde doch gehen?
However - danke für die Antworten.
Morgen früh gehts los und mein Sohn kommt nun zwei Tage später mit einem anderen Flieger nach.
Wenn man einen Urlaub 3 Wochen vorher bucht, aber kein Reisepass vorhanden ist -> dann ist der Express-Pass (für ca. EUR 30-40 mehr) die einzige sichere Alternative.
Zitat.......Im Moment kann ich nicht erkennen dass und was ich falsch gemacht haben könnte...... :
Ich schon! Man haette den Pass schon deutlich frueher beantragen koennen. Immerhin ist ein Reisepass 10 Jahre gueltig und irgendwann haette man eine Reise gebucht, wo man zur Einreise in das Zielland einen Reisepass benoetigt.
Auf jeden Fall waere ein Expresspass zu beantragen gewesen!
Zitat.......im Reiserecht heisst es dass eine Pauschalreise aus mindestens zwei Koponenten bestehen muss....... :
Richtig. Das ist ueblicherweise der Hin- und der Rueckflug. Und natuerlich eine weitere Leistung - das koennte auch z.B. eine Rundreise sein.
Zitat......und ein Rückflug eine Pauschalreise im Sinne des Gesetzes sein....... :
Nein! Das ist keine Pauschalreise, da die Hinreise fehlt. Die Hinreise kann durchaus z.B. eine Busanreise sein, wenn die Reise so ausgeschrieben ist.
Viele Gruesse
bernardoselva
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