Wir möchten jetzt gerne einen Ägyptenurlaub für Dez 15 buchen. Im Reisebüro sagte man uns das diese Region Hurghada zu bereisen sei. Der Mitarbeiter vom Reisebüro sagte uns auch, dass wir die Pauschalreise (flug + Hotel) bei höherer Gewalt (Terror etc.) zu 100 % erstattet bekommen. Wenn wir Flug und Hotel jedoch seperat buchen erhalten wir nur das Geld vom Flug wieder ist das korrekt ?
Ägyptenurlaub Stornierung bei höhere Gewalt
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Zitat:Der Mitarbeiter vom Reisebüro sagte uns auch, dass wir die Pauschalreise (flug + Hotel) bei höherer Gewalt (Terror etc.) zu 100 % erstattet bekommen.
Ja, mindestens! Die Hürden für eine wirksame Kündigung seitens des Veranstalters sind aber sehr hoch.
Zitat:Wenn wir Flug und Hotel jedoch seperat buchen erhalten wir nur das Geld vom Flug wieder ist das korrekt ?
Also bei Flügen gilt die EU Fluggastverordnung EC261/2004, falls der Flug in der EU startet.
Eine Fluggesellschaft mag einen Flug annulieren. Sie muss dem Fluggast aber das Recht einräumen, kostenfrei auf eine Ersatzverbindung umzubuchen.
Jetzt wird bernards* entgegnen, dass die Fluggesellschaft nicht verpflichtet ist, auf eine andere Fluggesellschaft umzubuchen.
Die Auslegung von EC261/2004 in diesem Punkt ist noch nicht höchstrichterlich entschieden.
Ich tendiere dazu, dass falls ein deutscher Ferienflieger das Flugziel Hurghada aus seinem Programm rausnimmt, dieser Ferienflieger den Fluggast kostenlos (z.B.) auf Egyptair via Kairo oder Turkish Airlines via Istanbul Atatürk umbuchen muss.
Beispiel: Tunis (Tunesien) ist als Flughafen immer noch offen. Eine Annulierung von Flügen wg. Höherer Gewalt lässt sich nicht begründen. Es muss kostenfrei umgebucht werden.
Der Flughafen Donezk (DNR) liegt in Schutt und Asche. Eine Fluggesellschaft kann sich hier ohne Probleme auf Höherer Gewalt berufen. Die Fluggesellschaft muss nur den Flugpreis erstatten.
Und das Hotel bekommen wir bei seperater Buchung nicht erstattet?
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Zitat:Und das Hotel bekommen wir bei seperater Buchung nicht erstattet?
Noch einmal: die Fluggesellschaft muss den Fluggast zum Ziel befördern, entweder selbst oder mit einer anderen Fluggesellschaft, d.h. der Hotelaufenthalt kann in Anspruch genommen werden.
Hallo,
bei gebuchten Pauischalreisen gilt, dass, sollte seitens des Auswaertigen Amtes eine eindeutige Reisewarnung fuer ein Reiseziel ausgesprochen werden, dann kann jeder der Vertragsparteien, also Sie aber auch der Reiseveranstalter vom Vertrag zuruecktreten.
Treten Sie oder der Reiseveranstalter zurueck, muessen Ihnen saemtliche Zahlungen, die Sie geleistet haben, erstattet werden.
Buchen Sie den Flug einzeln und auch das Hotel, z.B. das Zimmer direkt beim Hotel, dann wird Ihnen die Fluggesellschaft sicherlich den Flugpreis erstatten, das Hotel ist aber nicht dazu verpflichtet. Da muessten Sie ggfl. in Aegypten klagen, da aegyptisches Recht gelten wuerde.
Zitat.....Ja, mindestens!.... :
Wieso mindestens??? Lesen Sie einmal § 651 j , 2 BGB .
Zitat......Noch einmal: die Fluggesellschaft muss den Fluggast zum Ziel befördern, entweder selbst oder mit einer anderen Fluggesellschaft,..... :
Da haben Sie voellig recht mit der Behauptung, dass ich Ihre Auffassung nicht teile, dass sich die Fluggesellschaft bei anderen Fluggesellschaften nach Ersatzfluege umzusehen hat. Die bisherige Rechtsprechung ist eindeutig - storniert die Fluggesellschaft ihre Fluege, muss sie sich nicht um Ersatzfluege bei anderen Fluggesellschaften bemuehen.
Und bei hoeherer Gewalt wird man als Reisender keine Fluggesellschaft der Welt zwingen koennen, weiterhin zu fliegen. Wie wollen Sie das denn anstellen, nehmen wir mal als Beispiel die aktuelle Situation auf Bali.
Viele Gruesse
bernardoselva
-- Editiert von bernardoselva am 13.08.2015 09:17
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