90% Stornogebühr 7 Wochen vor Anreise?

19. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mel Rose
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
90% Stornogebühr 7 Wochen vor Anreise?

Der Fall ist einem Bekannten passiert, der mit einer 2zeiligen email einem kleinen Hotel eine Buchung für ein Zimmer zukommen ließ. 25 Stunden später hatte er (noch unbestätigt) durch eine weitere email die Buchung wieder storniert, was noch immer 7 Wochen vor dem geplanten Aufenthalt war.

Erst nach weiteren 2 Tagen kam eine email, dass das Zimmer angeblich hätte anderweitig vermietet werden können, aber da man von der Stornierung nichts wusste, es nicht vermietet hat. Man würde aber nun versuchen es in den kommenden 7 Wochen anzubieten.

2 Monate später kam dann die Rechnung mit Stornierungskosten von 90% (es wurde lediglich das nicht eingenommene Frühstück abgezogen).

Der Bekannte hatte zwischenzeitlich einen Freund gebeten dort anzurufen, um zu sehen, ob das Zimmer denn für den gebuchten Zeitraum angeboten werden würde, was nicht der Fall war. So ging man davon aus, dass das Hotel ausgebucht war.

Die Frage ist nun,

1.ob die Stornogebührenforderung generell rechtens ist, da weder auf der Internetseite noch im Katalog oder telefonisch auf die AGB`s oder Stornierungskosten hingewiesen wurde. Zudem wurde die Buchung nicht bestätigt und ist durch die email ein rechtsgültiger Vertrag (ohne Unterschrift) zustande gekommen? Es hätte ja ein x-beliebiger die Buchung durchführen können.

2. Die Stornokosten von 90% gerechtfertigt sind, wenn die Buchung am nächsten Tag zurückgenommen wurde und der Reisetermin zu dem Zeitpunkt noch 7 Wochen in der Zukunft lag.

3. Hat hier das Rücktritts- oder Widerrufsrecht Gültigkeit?

4. Gibt es ein allgemeines Gastgewerberecht auf das sich das Hotel berufen kann? Meiner Erfahrung nach sind die Stornierungsbedingungen sehr unterschiedlich. Man wird aber immer darauf hingewiesen. Übers Internet und Telefon geführte Buchungen lassen sich oft noch bis zum Anreisetag kostenlos stornieren. Im Reisebüro gebuchte Zimmer verlangen höchstens 1 Woche vor Anreise 90% Stornokosten etc. Wie gesagt wurde die Buchung per email durchgeführt und auf der Internetseite fehlt der Hinweis auf die Stornokostenregelung.

4. Da nachgewiesen werden kann, dass das Zimmer für denselben Zeitraum bei einer weiteren Anfrage nicht angeboten wurde, kann man damit beweisen, dass das Hotel offenbar nur versucht ungerechtfertigt Geld einzutreiben?

5. Was passiert, wenn er die Mahnung ignoriert? Ist ein Mahnverfahren zu erwarten bei einer Forderung von 162 Euro?

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mel Rose
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, bin Deiner Meinung! Da ich mir nicht erstens nicht vorstellen kann, dass das Zimmer ausgerechnet kurz nach der Buchung auch von anderen angefragt wurde und sich dann 7 Wochen lang in der Hauptsaison (auf Langeoog!) keiner mehr für das Zimmer interessierte!

Ich glaub, die wollen es einfach mal mit Druck versuchen und hoffe, dass gezahlt wird. Aber offiziell werden die es nicht machen, da sie weder im Recht sind und dazu auch keinen Cent zuviel ausgeben wollen. Sonst hätten Sie wohl zumindest die Mahnung per Einschreiben geschickt...

Ich hab ihm auch empfohlen, das Schreiben in die Tonne zu schmeißen und zu vergessen...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.197 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen