§18 (3) PaßG - Weitergabe von Passkopien - Reiseagenturen

31. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
VruchtBananen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
§18 (3) PaßG - Weitergabe von Passkopien - Reiseagenturen

Sehr geehrte Damen und Herren,

für so einige Länder benötigt man Visa, um in die entsprechenden Länder einreisen zu dürfen.
Außerdem haben einige Botschaften die Visaannahmestellen nun an deutsche Unternehmen ausgelagert. (Man kann die Anträge nur an diesen Stellen einreichen.)

Nun fordern einige Länder Passkopien für die Beantragung der Visa an, sonst werden die Anträge nicht verarbeitet oder abgewiesen und man könnte seine Reise nicht antreten.

Was ist, wenn ich eine Visaagentur oder ein Reiseunternehmen damit beauftrage ein Visum für mich einzuholen, da ich nicht zur Visaannahmestelle nach Berlin, Frankfurt oder sonst wo hinfahren möchte und diese Agentur nun bei der Annahmestelle eine Passkopie von mir weiterreichen muss:

Das wäre doch mit dem §18 (3) PaßG: "Andere Personen als der Passinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben" nicht vereinbar, oder?

Nach folgender Skizze müsste meine Passkopie an die Visaagentur überreicht, dann zur Annahmestelle und von dort aus erst zur Botschaft überbracht werden:

Ich - Visaagentur - Visaannahmestelle (deutsche Firma) - Botschaft

Die Reisepasskopie würde hier zweimal an Dritte übergeben werden.

Gibt es hierfür einige Ausnahmeregelung oder müssten alle Visaagenturen dicht machen, weil sie gegen das Gesetz verstoßen und müsste jeder Reisende in Zukunft persönlich den Weg zu den Visaannahmestellen bestreiten?


Freundliche Grüße und herzlichen Dank für Ihre Antworten im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von VruchtBananen):
ine Reise nicht antreten.

Was ist, wenn ich eine Visaagentur oder ein Reiseunternehmen damit beauftrage ein Visum für mich einzuholen, da ich nicht zur Visaannahmestelle nach Berlin, Frankfurt oder sonst wo hinfahren möchte und diese Agentur nun bei der Annahmestelle eine Passkopie von mir weiterreichen muss:

Das wäre doch mit dem §18 (3) PaßG: "Andere Personen als der Passinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben" nicht vereinbar, oder?

Wieso nicht? Es ist in dem Fall doch der Passinhaber, der die Kopie weitergibt. Der Passinhaber kann das Weitergeben auch durch Dritte erledigen lassen.
Das macht er z.B. in dem Moment, wo er die Kopie per Post verschickt. Da übernimmt die Deutsche Post AG die Weitergabe.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wieso nicht?

Weil in dem Falle das Reisebüro "Andere" wären.

Wenn das Reisebüro jedoch der ordnungsgemäß Bevollmächtigte des Passinhabers wären, würden sie legal handeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Wieso nicht?

Weil in dem Falle das Reisebüro "Andere" wären.

Nein. Sind sie nicht.
Zitat:

Wenn das Reisebüro jedoch der ordnungsgemäß Bevollmächtigte des Passinhabers wären, würden sie legal handeln.

In dem Moment, wo der Auftrag erteilt wird, ist die Ermächtigung an alle in der Kette gegeben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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