:( koffer vertauscht :(

21. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
aylin1986
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
:( koffer vertauscht :(

Hallo zusammen
Als ich letzte Woche im Urlaub in der Türkei war hat eine Dame aus Frankreich im Bus die Koffer vertauscht und meinen mitgenommen. Da sie sofort zu ihrem Flieger musste hat sie es erst in Frankreich bemerkt. Ich habe ihren Koffer am Flughafen abgegeben und sie hat ihn erhalten.Die Frau möchte mir meinen Koffer nicht bringen ich weis nicht was ich machen soll,passiert mir zum ersten mal. ich seh es auch nicht ein nach frankreich zu fahren (Adresse und Telefonnummer hab ich von der frau). Könnt ihr mir ratschläge geben wie ich handeln soll bitte!!!!
Dankeschön....

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Guten Abend aylin,

hast Du ihr - wenn sicher auch zähneknirschend - schon angeboten, die Versandkosten zu übernehmen? Das sehe ich als einzige stressfreie Möglichkeit, um an die geliebten Kleidungsstücke zu kommen.

Die Alternative könnte eine Anzeige sein. Wie genau diese zu formulieren wäre, bin ich nicht sicher. Streng genommen, ist ihr derzeitiges Verhalten wohl schon dem Diebstahl gleichzusetzen.

-----------------
" http://www.travelantis.de"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.02.2009 19:48:01
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Also normalerweise ist für solche Fälle der Reiseveranstalter zuständig. Der muss das Problem lösen! WENN es eine Pauschalreise war, dann gilt das Reiserecht § 651a(2)BGB! Denn § 651c(1)BGB besagt, dass der Reiseveranstalter die Pflicht hat zugesicherte Eigenschaften zu erfüllen und dass die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.02.2009 19:48:01
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Es fehlt die zugesicherte Eigenschaft! Denn der Koffer gehört mit zur Reise und ist zugesichert! Also muss sich darum der Reiseveranstalter kümmern!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Die Rechtssprechung unterscheidet eindeutig den Aufsichtsbereich des Reisenden und den Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters. Wo genau sich der Koffer befand, müsste also in diesem Fall noch aufgedeckt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Der Veranstalter ist nur dann haftbar zu machen, wenn sich der Koffer in seiner unmittelbaren Verantwortung befand. Das bedeutet, dass der Veranstalter bei der Rueckreise zum Flughafen nur fuer den Zeitraum des Transfers haftet, also nachdem ihm das Gepaeckstueck am Transferbus uebergeben wurde und er es durch seinen Beauftragten in den Bus verladen liess und natuerlich fuer die Dauer der Fahrt. Er ist dafuer haftbar, dass die Gepaeckraeume waehrend der Fahrt verschlossen sind und Gepaeckstuecke nicht entwendet werden koennen.

Ist das Gepaeck am Abflughafen dann allerdings ausgeladen, geht die Verantwortung auf den Reisenden ueber, denn ab da ist es fuer den Veranstalter nicht mehr kontrollierbar, was mit dem Gepaeck geschieht.

Dass also nach § 651 BGB ein Reisemangel vorliegt ist voellig absurd.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.02.2009 19:48:01
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Wo war denn der Koffer?! Wenn er im Bus war, dann ist dafür der Reiseveranstalter verantwortlich und dann ist es nicht absurd, sondern Reiserecht!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Habe ich doch gesagt: So lange sich das Gepaeck in der Obhut des Reiseveranstalters befindet, also ab Einladen in die dafuer vorgesehenen Gepaeckfaecher im Bus bis zum Ausladen, haftet dieser dafuer.

Ist das Gepaeck ausgeladen, und alle Reisenden stuerzen sich darauf wie die Geier, kann niemand fuer das Verschwinden von Gepaeckstuecken den Veranstalter verantwortlich oder haftbar machen, denn das Gepaeck befindet sich nicht mehr in seinem Verantwortungsbereich.

Nimmt ein Reisender Gepaeckstuecke (groesser als Handgepaeck) mit in den Fahrgastraum, hat er es im Blick zu halten und kann deshalb auch nicht die Verantwortung dafuer auf den Reiseveranstalter abwaelzen.

Grundsaetzlich verweigern die Busfahrer die Mitnahme von groesseren Gepaeckstuecken im Fahrgastraum (Verletzungsgefahr z.B. bei Vollbremsung). Also kann hier davon ausgegangen werden, dass das Gepaeck, nachdem es aus den dafuer vorgesehenen Gepaeckraeumen ausgeladen war, vertauscht wurde.


bernardoselva



-----------------
"Touristiker"

-- Editiert von bernardoselva am 13.11.2008 10:40

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.02.2009 19:48:01
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe die Betroffene Person gefragt WO das Gepäckstück wann war!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.353 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen