Hallo,
ich hatte heute ein Gespräch mit einem Anwalt, der schon über 30 Jahre lang tätig ist. Als ich ihn fragte, ob er denn auch auf das Thema Vertragsrecht spezialisiert sei, hat er bzgl. Spezialgebiet/Schwerpunkt recht weit ausgeholt und meinte, das man als Anwalt Volljurist sei und es keine wirklichen Spezialgebiete gibt. Dass das vor Jahren mal eingeführt wurde und eher eine Art Marketingstrategie ist.
Wenn man jetzt mehrere Fälle betreut hat, wo es z.B. um Mietrecht geht, kann man eben sagen, dass es ein Schwerpunkt ist. Jeder Anwalt wüsste aber ob Miet- oder Vertragsrecht usw., wie die Lage ist und kann einem Mandanten dies bzgl. vertreten.
Vielleicht gebe ich es auch nicht ganz richtig wieder. Der Anwalt macht einen wirklich seriösen Eindruck. Ich denke nur, jemand der schon 100 verschiedene Fälle im Bereich Vertragsrecht vertreten hat, hat entsprechend deutlich mehr Erfahrungen damit gemacht und Dinge in der Praxis kennen gelernt, als ein anderer Anwalt der bisher nur 1 bis 2x bzgl. Vertragsrecht aktiv war und sonst andere Gebiete betreut.
Mich würde eure Meinung oder Erfahrungen einfach mal dazu interessieren, speziell von Anwälten und Jurastudenten, die hier evtl. mitlesen.
Gruß
ebody
Sind Themenschwerpunkte und Spezialgebiete eher eine Art "Marketingstrategie"?
Notfall?
Notfall?
Ein Anwalt ist ein Volljurist, er muss also alle Rechtsgebiete beherrschen und kann also folglich jeden Mandanten in jedem Rechtsgebiet vertreten. Auf Auftrag des Mandanten ist er dazu verpflichtet.
Nun gibt es aber die Neigung, das Menschen unterschiedliche Interessen haben, so auch bei Anwälten. Es gibt welche die gehen im Steuerrecht voll auf, andere mögen eher Vertragrecht, weider andere ...
Im seinem "Lieblingsrecht" wird der Anwalt sich also wesentlich intensiver auseinandersetzen, somit dort auch kompetener werden.
Beide Seiten haben etwas davon, der Anwalt hat "Spass bei der Arbeit" der Mandant erhält eine sehr hochwertige Vertretung.
Nun sind die Außenauftritte der Anwälte recht streng reguliert, man kann also bei weitem nicht so werben wie man möchte un dwie ander Berufszweige das dürfen.
Dennoch wurden die Anwälte "unter der Hand" für ihr Gebiet entsprechend weiterempfohlen.
Dem wurde dann irgendwann Rechnung getragen, in dem die Nennung von Schwerpunkten und Spezialgebiete erlaubt wurde.
Also Vertragsrecht, dass ist nun wirklich was, was jeder Volljurist im Schlaf beherrscht. Ausnahmen sind etwa das internationale Vertragsrecht oder andere sehr spezielle Verträge. Aber ansonsten ist doch unser Leben geprägt von Verträgen, sei es im öffentlichen Recht, im Zivilrecht, wo auch immer, quer durch alle Rechchtsgebiete. Deshalb gibt es auch keinen Fachanwalt für Vertragsrecht. Der Volljurist ist vom Ansatz her ein gut ausgebildeter Generalist, der sich in jedes Fachgebiet einarbeiten kann, und sei es auch noch so speziell. Das ist seine Stärke!
Daraus resultieren noch die bis vor ca. 20 Jahren sehr beschränkten Möglichkeiten des "Titels" Fachanwalt. die gab es nur, wenn ein Anwalt auf einen bestimmten Gerichtstzweig konzentriert war. Deshalb gab es eben keinen Fachanwalt für Zivilrecht oder Strafrecht, um mal ein Beispiel zu nennen. Ausgegliedert waren die Sozialgerichte und die Verwaltungsgerichte. Dafür gab es dann auch Fachanwälte.
Das Konzept wurde dann erweitert, auf Spezialgebiete wie Arbeitsrecht oder Strafrecht u.s.w. Und dann auf Interessenschwerpunkte. Ist ganz sicherlich ein Marketingtrick. Nur eines ist klar: einen FAchanwalt für Vertragsrecht wird es nich geben.
wirdwerden
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Ein Anwalt mit Spezialgebiet Vertragsrecht klingt nach einem Metzger mit Spezialgebiet Fleisch.
Sicher haben viele Rechtsanwälte ein Gebiet in dem sie besonders versiert sind aber das Vertragsrecht braucht man in fast jedem davon.
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