Ruiniert durch Anwältin

27. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.06.2018 11:20:04
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ruiniert durch Anwältin

Durch eine Scheidungsanwaeltin ruiniert
Frau gegen Mann und eine Rechtsanwältin Darum suche ich gerade Frauen und Männer zu einem Meinungsaustausch. Es geht mir darum, wie eine Rechtsanwältin eine Trennungssituation verschlimmert, ja eskalieren lässt und ohne Skrupel einen anderen Menschen ruiniert. Es geht mir darum, andere davor zu warnen nicht wie ich der Illusion nachzuhängen, vor Gericht komme die Wahrheit ans Tageslicht. Falsche Eidesstatt, falsche Angaben zur Verfahrenskostenhilfe alles wird ihr geglaubt. Ein Gericht kann nur Prüfen was an Belegen und Bescheinigungen vorgelegt wird, nur ein Staatsanwalt könnte eine genaue Prüfung vornehmen. Da muss man aber sehr Vorsichtig sein, denn man könnte sich schnell mit einer FALSCHEN VERDÄCHTIGUNG STRAFBAR MACHEN. Nicht nur finanziell bin ich am Ende, nein, auch meine Kinder wollen sie mir jetzt noch nehmen.

Wer hat ähnliche Erfahrung in ****, **** oder **** mit solch einer Anwältin oder Anwalt gemacht?

Bitte meldet euch um solche Machenschaften zu unterbinden.

Oder unter **************

-- Editiert von Moderator am 27.05.2018 17:29

-- Thema wurde verschoben am 27.05.2018 17:29

-- Editiert von Moderator am 29.05.2018 13:39

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17 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Und was ist die konkrete Einzelfallfrage?

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12303.06.2018 11:20:04
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage: Wer hatte mit so einer Anwältin in Raum ****,**** und **** auch solch negative Erfahrung gemacht. Ich möchte gegen dieser Anwältin vorgehen, das kann ich aber nur wenn ich weitere Geschädigte dieser Anwältin finde. Ihre Interess ist es nur vor Gericht zu ziehen auch wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht.

-- Editiert von Moderator am 29.05.2018 13:40

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

1. Das hat nichts mit Familienrecht zu tun.

2. Sammelklagen gibt es nicht in Deutschland.

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12303.06.2018 11:20:04
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal herzlichen Dank für die Info
Es ist die Anwältin meiner Frau, durch ihr BLINDWÜDIGEN PROZESSIEREN hat sie mich in dieser Lage gebracht.
Sie will damit erreichen das ich ausflippe und dabei alles verliere.
Angefangen hat es mit einen Näherungsverbot, war nie Gewaltätig noch habe ich meine Frau in sonst einer Art erniedrigt.
Alle Anträge außer den GewschG hat sie alle Eingaben ans Gericht verloren.
Habe im Januar der Anwältin eine Falle gestellt, in der sie aus lauter Geldgier hinein gelaufen ist. Das Gericht weis schon bescheid.
Nun suche ich auf diesen Weg Betroffene dieser Anwältin, damit ich eine Handhabe bei der Anwaltskammer gegen sie habe.
Habe schon einige (6) gefunden, sie sind in ganz Oberfranken und Thüringen verteilt. Bei unseren nächsten Treffen bringt ein jeder seine Akten mit damit wir nach Gleichungen suchen können.
Wenn eine Anwältin ihren Mandantin vertritt ist es OK, wenn aber 2 Minderjährige Kinder mit darunder Leiden müssen finde ich es SCHÄBIG.
Vielen Danfür die INFO
Grüß
Manfred
PS: Verhaltenskodex für Anwälte ********************

-- Editiert von pfoepferle am 27.05.2018 11:35

-- Editiert von Moderator am 29.05.2018 13:40

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#6
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@pfoepferle
Erschießen Sie eigentlich auch den Briefträger, wenn er Ihnen negative Post überbringt?


Kein Anwalt geht ohne Auftrag vor Gericht.
Die Kinder leiden nicht unter der Arbeit der Anwältin, sondern offenbar unter dem Mangel der Kindeseltern, miteinander auch nach der Trennung vernünftig umzugehen.

Sie sollten also ggfs. einmal darüber nachdenken, wer denn die Ursache für anwaltliche Tätigkeiten wohl wirklich setzt.
Und wenn SIE offenbar ein Verfahren im Rahmen des GewSchG verloren haben (so ist Ihr Kommentar zu verstehen), könnte das mit dem "ausflippen" eine völlig neue Bedeutung bekommen.


MfG

RA Thomas Bohle

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von pfoepferle):
Da muss man aber sehr Vorsichtig sein, denn man könnte sich schnell mit einer FALSCHEN VERDÄCHTIGUNG STRAFBAR MACHEN.

Nö, nur wenn man vorsätzlich eine Anzeige macht obwohl man weis das es nicht wahr ist.
Aber eine Anzeige "wegen Verdacht auf XY" ist noch keine falsche Verdächtigung, wenn man nicht weis ob es wahr ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.06.2018 11:20:04
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von pfoepferle):
Da muss man aber sehr Vorsichtig sein, denn man könnte sich schnell mit einer FALSCHEN VERDÄCHTIGUNG STRAFBAR MACHEN.

Nö, nur wenn man vorsätzlich eine Anzeige macht obwohl man weis das es nicht wahr ist.
Aber eine Anzeige "wegen Verdacht auf XY" ist noch keine falsche Verdächtigung, wenn man nicht weis ob es wahr ist.

Muss man doch wenn man gegen einer Anwältin vor geht.
Nach der heutigen Verhandlung hat es sich wieder Bewahrheitet, denn auch diesen Prozess hat sie verloren.
Ich habe nichts gegen Anwälte, sie machen ihre Arbeit, aber sie können ihre Mandanten auf einen Aussichtslosen Rechtstreit aufmerksam machen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.06.2018 11:20:04
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
@pfoepferle
Erschießen Sie eigentlich auch den Briefträger, wenn er Ihnen negative Post überbringt?


Kein Anwalt geht ohne Auftrag vor Gericht.
Die Kinder leiden nicht unter der Arbeit der Anwältin, sondern offenbar unter dem Mangel der Kindeseltern, miteinander auch nach der Trennung vernünftig umzugehen.

Sie sollten also ggfs. einmal darüber nachdenken, wer denn die Ursache für anwaltliche Tätigkeiten wohl wirklich setzt.
Und wenn SIE offenbar ein Verfahren im Rahmen des GewSchG verloren haben (so ist Ihr Kommentar zu verstehen), könnte das mit dem "ausflippen" eine völlig neue Bedeutung bekommen.


MfG

RA Thomas Bohle


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Bohle
Sie haben natürlich Recht wenn sie sagen kein Anwalt geht ohne Auftrag vor Gericht.
Meine noch Ehefrau ist etwas Naive und lässt sich leicht beeinflussen. Wenn eine Rechtsanwältin ihren Job ordenlich macht, dann gibt sie auch ihrer Mandantin den Rat mit dieser und jehner Sache nicht vor Gericht zu gehen, weil es keine Aussicht auf Erfolg hat.
Diese Rechtsanwältin hat seit unserer Trennung 5 Prozesse gegen mich geführt und alle verloren. In ihrer Naivität glaubt meine Frau ihr alles. Ich bin durch diese vielen Prozesse Ruiniert, das selbe geschied jetzt mit meiner Frau bei der meine zwei minderjährigen Kinder leben.
Es sind einige ihrer ehemaligen Mandanten denen es genauso erging und heute Ruiniert sind weil sie in unnötige Prozesse getrieben worden sind.
Durch meine Webseite und Forum haben sich schon einige Leute gemeldet. Ein erstes Treffen findet anfang Juni statt.
Recht herzlichen Dank für ihre Anmerkung
mfg
Manfred

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von pfoepferle):
aber sie können ihre Mandanten auf einen Aussichtslosen Rechtstreit aufmerksam machen.

Können bedeutet nicht müssen.
im übrigen darf jeder auch Prozesse führen, die aus Sicht anderer aussichtslos sind.



Zitat (von pfoepferle):
Ich bin durch diese vielen Prozesse Ruiniert,

Und warum genau?
Bei aussichtslosen Prozessen muss man doch kein großes Geld investieren, wenn man auf der Gewinnerseite steht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.06.2018 11:20:04
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von pfoepferle):
aber sie können ihre Mandanten auf einen Aussichtslosen Rechtstreit aufmerksam machen.

Können bedeutet nicht müssen.
im übrigen darf jeder auch Prozesse führen, die aus Sicht anderer aussichtslos sind.



Zitat (von pfoepferle):
Ich bin durch diese vielen Prozesse Ruiniert,

Und warum genau?
Bei aussichtslosen Prozessen muss man doch kein großes Geld investieren, wenn man auf der Gewinnerseite steht?



Im Familienrechtstreit werden die Kosten gegenseitig aufgehoben. Meine Frau bekommt VKH und ich muss meine Anwaltskosten selbst tragen da ich noch über den Freibetrag des Selbsterhalt war.
Diese Anwältin hat wahrscheinlich meine noch Ehefrau nicht Aufgeklärt das sie die VK eines Tages wieder zurück bezahlen muss.
Das Gericht hat die Anwältin darauf Aufmerksam gemacht das ein Prozess keine Aussicht auf erfolg hat und meine noch Ehefrau das Gesuch auf VKH zurück nehmen soll. Keine Reaktion von dieser Anwältin, das Ende vom Lied war sie hat den Prozess gester wieder Verloren.
Diese Anwältin ist auch am LG tätig für Jugend und Kinder Betreuung. Ich habe meine Kinder seit einen halben Jahr auf eigenen wünsch (Aussetzung des Umgangsrecht gerichtlich Bestätigt) nicht mehr gesehen, jetzt läuft die Frist aus und der Regelumgang findet in 2 Wochen wieder statt. Meine noch Ehefrau hat die Kinder in dieser Zeit gegen mich aufgebracht. In Absprache mit den Jugendamt wollte ich einen Begleiteten-Umgang mit meinen Jungs 6 und 12 das hat die Anwältin unterbunden, da meine Frau das alleinige Sorgerecht beantragt hat. Mit der Begründung ich würde den Kindern nicht gut tun, Soviel dazu. Nur alleine diese wenigen Beispiele zeigt doch wie Skrupellos und Geldgierig diese Anwältin ist. Deshalb habe ich auch einen Aufruf bei Facebook gestratet unter "Ruiniert durch Anwältin" damit ich weitere Betroffene dieser Anwältin finden kann.
Vielen Dank für ihren Beitrag
Manfred

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#12
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Sorry, aber das ist purer Unsinn.

Nicht die Anwältin unterbindet das Umgangsrecht, sondern allenfalls das Gericht. Und das Gericht prüft, was zum Wohle der Kinder ist und was nicht.
Da die Anwältin so ein Verfahren AUSSCHLIEßLICH auf Wunsch der Kindesmutter anstrengen kann, können Sie doch nicht der Anwältin Schuld für die Verfahren geben.
Wenn Sie dann noch einmal nachrechnen, welcher Auffwand so ein Verfahren für einen Anwalt macht und welche VKH Vergütung er dafür erhält, hat das mit "Geldgier" nun gar nichts zu tun.

Dass Ihre Frau eines Tages die VKH zurückzahlen muss, ist so auch nicht ganz richtig. Nur wenn sich die Vermögensverhältnisse innerhalb von vier Jahren erheblich verbessern, kann im Rahmen der gerichtlichen Nachprüfung ein Erstattungsanspruch entstehen. Aber wenn das Gericht keine Aussicht auf Erfolg bescheinigt, gibt es auch gar keine VKH, die "eines Tages zurückgezahlt werden muss".

Im übrigen sollten Sie ggfs. einmal bedenken, dass ihre Frau die Scheidung wünscht. Ich denke nicht, dass Sie sie dann noch hinsichtlich deren Geldausgaben überwachen und beeinflussen müssen.

Im übrigen kommt es immer nur dann zu streitigen Verfahren, wenn die Parteien sich nicht vorher einigen. Gerade in Ehesache ist das mitunter eine Frage der gekänkten Eitelkeit.



MfG

RA Thomas Bohle

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von pfoepferle):
Meine Frau bekommt VKH

Dann wird auch geprüft, ob das Verfahren Erfolgaussichten hat / mutwillig ist / sinnslos ist.
Hat es keine, gibt es auch kein Geld vom Staat - die Frau muss das also selbst finanzieren.

Man kann also eigentlich die Behauptung "ohne Erfolgsaussicht / sinnlos" schon mal für alle Fälle streichen, in denen VHK gewährt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich möchte mich der Einschätzung "purer Unsinn" anschließen. Die Masse der Fälle im Familienrecht birgt nämlich durchaus ein finanzielles Prozessrisiko. Der obsiegende Teil kann also seine Kosten bei der Gegenseite geltend machen. Ist doch kein Problem.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12303.06.2018 11:20:04
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
Sorry, aber das ist purer Unsinn.

Nicht die Anwältin unterbindet das Umgangsrecht, sondern allenfalls das Gericht. Und das Gericht prüft, was zum Wohle der Kinder ist und was nicht.
Da die Anwältin so ein Verfahren AUSSCHLIEßLICH auf Wunsch der Kindesmutter anstrengen kann, können Sie doch nicht der Anwältin Schuld für die Verfahren geben.
Wenn Sie dann noch einmal nachrechnen, welcher Auffwand so ein Verfahren für einen Anwalt macht und welche VKH Vergütung er dafür erhält, hat das mit "Geldgier" nun gar nichts zu tun.

Dass Ihre Frau eines Tages die VKH zurückzahlen muss, ist so auch nicht ganz richtig. Nur wenn sich die Vermögensverhältnisse innerhalb von vier Jahren erheblich verbessern, kann im Rahmen der gerichtlichen Nachprüfung ein Erstattungsanspruch entstehen. Aber wenn das Gericht keine Aussicht auf Erfolg bescheinigt, gibt es auch gar keine VKH, die "eines Tages zurückgezahlt werden muss".

Im übrigen sollten Sie ggfs. einmal bedenken, dass ihre Frau die Scheidung wünscht. Ich denke nicht, dass Sie sie dann noch hinsichtlich deren Geldausgaben überwachen und beeinflussen müssen.

Im übrigen kommt es immer nur dann zu streitigen Verfahren, wenn die Parteien sich nicht vorher einigen. Gerade in Ehesache ist das mitunter eine Frage der gekänkten Eitelkeit.



MfG

RA Thomas Bohle


Auch das Stimmt was sie sagen, daß das Gericht entscheidet ob ein Umgang stattfindet.
Ich habe seit einen halben Jahr meine Jungs nicht mehr gesehen auf eigenen Wunsch, was ich aber mit den Jugendamt im Vorfeld abgesprochen habe. Die Beziehung zu meiner noch Ehefrau ist eskaliert und darum habe ich mich zu diesen Schritt zur Aussetzung des Umgang entschieden und es wurde vom Amtsgericht bewilligt.
Da jetzt der nächste Umgang in zwei Wochen wieder stattfinden soll, wollte ich den Kindern den Übergang etwas leichter machen und habe das Jugendamt gebeten einen Begleiteten- Umgang für eine Stund in die Wege zu leiten.
In der Beratungsstelle für Jugend und Familie haben wir uns darauf geeinigt es so zu machen.
Ich habe über zwei Stunden auf die Kinder (6-12 Jahre) gewartet und sie kamen nicht. Am Montag darauf war ich beim Jugendamt, da wurde mir mitgeteilt das meine noch Ehefrau das Treffen auf Anraten ihrer Anwältin abgesagt hat. Diese Anwältin hat keinerlei Interesse daran es gütlich zu Regeln.
Das einzige was bei ihr Zählt, ist das sie durch ihr Verhalten eine neu Baustelle auf machen kann wenn ich es mit einer Einstweiligen-Verfügung bei Gericht erzwingen würde..
mfg
Manfred

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12303.06.2018 11:20:04
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pfoepferle):
Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
Sorry, aber das ist purer Unsinn.

Nicht die Anwältin unterbindet das Umgangsrecht, sondern allenfalls das Gericht. Und das Gericht prüft, was zum Wohle der Kinder ist und was nicht.
Da die Anwältin so ein Verfahren AUSSCHLIEßLICH auf Wunsch der Kindesmutter anstrengen kann, können Sie doch nicht der Anwältin Schuld für die Verfahren geben.
Wenn Sie dann noch einmal nachrechnen, welcher Auffwand so ein Verfahren für einen Anwalt macht und welche VKH Vergütung er dafür erhält, hat das mit "Geldgier" nun gar nichts zu tun.

Dass Ihre Frau eines Tages die VKH zurückzahlen muss, ist so auch nicht ganz richtig. Nur wenn sich die Vermögensverhältnisse innerhalb von vier Jahren erheblich verbessern, kann im Rahmen der gerichtlichen Nachprüfung ein Erstattungsanspruch entstehen. Aber wenn das Gericht keine Aussicht auf Erfolg bescheinigt, gibt es auch gar keine VKH, die "eines Tages zurückgezahlt werden muss".

Im übrigen sollten Sie ggfs. einmal bedenken, dass ihre Frau die Scheidung wünscht. Ich denke nicht, dass Sie sie dann noch hinsichtlich deren Geldausgaben überwachen und beeinflussen müssen.

Im übrigen kommt es immer nur dann zu streitigen Verfahren, wenn die Parteien sich nicht vorher einigen. Gerade in Ehesache ist das mitunter eine Frage der gekänkten Eitelkeit.



MfG

RA Thomas Bohle


Auch das Stimmt was sie sagen, daß das Gericht entscheidet ob ein Umgang stattfindet.
Ich habe seit einen halben Jahr meine Jungs nicht mehr gesehen auf eigenen Wunsch, was ich aber mit den Jugendamt im Vorfeld abgesprochen habe. Die Beziehung zu meiner noch Ehefrau ist eskaliert und darum habe ich mich zu diesen Schritt zur Aussetzung des Umgang entschieden und es wurde vom Amtsgericht bewilligt.
Da jetzt der nächste Umgang in zwei Wochen wieder stattfinden soll, wollte ich den Kindern den Übergang etwas leichter machen und habe das Jugendamt gebeten einen Begleiteten- Umgang für eine Stund in die Wege zu leiten.
In der Beratungsstelle für Jugend und Familie haben wir uns darauf geeinigt es so zu machen.
Ich habe über zwei Stunden auf die Kinder (6-12 Jahre) gewartet und sie kamen nicht. Am Montag darauf war ich beim Jugendamt, da wurde mir mitgeteilt das meine noch Ehefrau das Treffen auf Anraten ihrer Anwältin abgesagt hat. Diese Anwältin hat keinerlei Interesse daran es gütlich zu Regeln.
Das einzige was bei ihr Zählt, ist das sie durch ihr Verhalten eine neu Baustelle auf machen kann wenn ich es mit einer Einstweiligen-Verfügung bei Gericht erzwingen würde..
mfg
Manfred


Es wäre wünschenswert wenn alle Anwälte die im Familienrecht tätig sind einen Verhaltenskodex unterschreiben wie es die Aachener Anwälte getan haben.
Sollte es ein Anwalt nicht Unterschreiben, dürfte er nicht als Anwalt für Familienrecht tätig werden.
Nur eine Anmerkung

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Ihre Frau hat das Treffen abgesagt. Sie verwechseln wieder die Parteienstellung.

Aber da Sie sich derart fest "eingeschossen haben", wird jede weitere Diskussion zwecklos sein.


Ihre letzte "Anmerkung" liegt derart neben der Sache, dass sich aufgrund der Forumsregeln ein Kommentar dazu verbietet.

MfG

RA Thomas Bohle

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