@Camper

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)
@Camper

Hey Camper,

auch, wenn ich andere User jetzt nerve...
Bin grad eher selten hier, hab ich was verpasst?

Deine *Ausbildung* zum *Mediator*, hast die schon abgeschlossen?
Warst doch grad mal 14 Tage mit dieser Signatur unterwegs:)...

Deine Klagewellen.... wie siehts aus? 100% GdB mit allen Merkzeichen?
Oder hockst du etwa schon, weil du die Verfahrenskosten bzgl. 170-er nicht bezahlen kannst oder willst?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Loddar

1.) Noch sitze ich nciht ein.

2.) Aufgrund des neuen Gutachtens strebe ich eine Abänderungsklage des Titels rückwirkend zum 01.01.2006 an, da ja inzwischen nachgewiesen ist, dass ich spätestens ab diesem Zeitpunkt an Klaustrophobie leide.

3.) Was den Grad meiner Behinderung betrifft, geht heute die Stellungnahme meines Anwaltes an das Sozialgericht raus.

4.) Die Mediatorausbildung wurde von der Ausbildungsstelle abgebrochen, weil ich zwar das Zeug dazu hätte, aber eine Ausbildung bei mir länger dauern würde, wie sie üblich ist. Das kostet wieder mehr Zeit (und damit auch mehr Geld), das ich erst von der Rentenversicherung einklagen muss.

Ich hoffe, ich habe alles beantwortet.

lg

Robert



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#2
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Loddar

Im Zuge des Falls Mollath scheint nun das bayerische Justizministerium doch sensibilisiert zu sein.

Heute bekam ich jedenfalls vom Justizministerium schriftlich die Bitte übersandt, dass Aktenzeichen des Falles einzureichen, dessen Gerichtsverfahren Du ja als Augen- und Ohrenzeugin verfolgt hast.

Offenbar will nun das Justizministerium bei der Staatsanwaltschaft anregen, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens überprüft und dann notwendiger Weise auch gestellt wird.

lg

Robert


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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Der Fall Mollath im Vergleich mit DIR???

Ich hatte dich schon mal mit dem Begriff "Größenwahn" in Verbindung gebracht. :augenroll:

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"gruß azrael"

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
4.) Die Mediatorausbildung wurde von der Ausbildungsstelle abgebrochen, weil ich zwar das Zeug dazu hätte, aber eine Ausbildung bei mir länger dauern würde, wie sie üblich ist. Das kostet wieder mehr Zeit (und damit auch mehr Geld), das ich erst von der Rentenversicherung einklagen muss.





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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@azrael

quote:
Ich hatte dich schon mal mit dem Begriff "Größenwahn" in Verbindung gebracht.


Nun Falschbegutachtung ist auch im Fall Mollath das Hauptthema seines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

Es gibt also durchaus Parallelen, wenn mein Fall zum Glück auch lange nicht so spektakulär ist.

Im Gegensatz zu Herrn Mollath befinde ich mich auch fast ein halbes Jahr nach Rechtskraft des Urteiles immer noch auf freiem Fuss und habe auch noch keine Sekunde gemeinnützige Arbeit leisten müssen, um einer Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen.

lg

Robert

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Noch. Hoffentlich.


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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@azrael

Das Bayerische Justizministerium hat meinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens samt Anlagen an den leitenden Oberstaatsanwalt als zuständige Vollstreckungsbehörde jedenfalls weiter geleitet.

Das mag zwar noch nicht viel sagen, aber das Justizministerium hat damit deutlich gemacht, dass es der Staatsanwaltschaft nun genau auf die Finger schaut und überprüft, ob die Staatsanwaltschaft in Augsburg nun endlich anfängt, richtig zu ermitteln, wie es schon Jahre davor notwendig gewesen wäre aufgrund der Angaben, die ich gemacht habe.

Ich habe in meinem Antrag auf Wiederaufnahem ja nur ein paar Schwachpunkte aufgezählt, die dem Urteil zugrunde liegen.

Das Justizministerium weiss inzwischen noch wesentlich mehr, als in meinem Antrag auf Wiederaufnahme steht.

lg

Robert

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Huch Camper,

sooo viele Aufrufe und sooo wenige Antworten... :devil:

quote:
dass ich spätestens ab diesem Zeitpunkt an Klaustrophobie leide.


Klaro, Platzangst... damit entfällt natürlich deine Unterhaltspflicht.... dass da bisher noch keiner drauf gekommen ist.

Sagst du Bescheid, wenn du wieder mal in die *Vollen* gehst und ich mir das dann reinziehen möchte?

Grüßle

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Loddar

1.) Mindestens 2 Ärzte wussten es bereits im ausgeurteilten Tatzeitraum.

2.) Momentan prüft die Staatsanwaltschaft auf Weisung des Justizministeriums selber nach, was dran ist.

3.) Du erfährst es sicher als eine der Ersten, wie es weiter geht.

4.) Die Zulassung zur Wiederaufnahme wird keinesfalls von Augsburg geprüft, sondern von einem anderen Gericht. Nur dass ausgerechnet die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt, stört mich schon etwas. Das habe ich aber dem Justizminsiterium auch schon mitgeteilt und begründet. Das Justizminsiterium hat also ein besonderes Auge darauf, dass diesmal alles mit rechten Dingen zugeht.

5.) Ich gehe nach wie vor davon aus, dass ich frei gesprochen werde und eine Entschädigung erhalte.

lg

Robert



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#10
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)


@Loddar,

damit Du Dir meinetwegen keine Sorgen machst.

Ich bin immer noch in Freiheit.

Ich habe derzeit einfach wichtigeres zu tun, als in den Knast zu gehen.

Das wichtigste zunächst ist, dass Gustl Mollath frei kommt.

Ein Mann, der seit 7 Jahren in der forensischen Psychiatrie sitzt. Der einzige Grund dafür ist, dass er an die Rechtsstaatlichkeit der Justiz und der Behörden geglaubt hat.

lg

Robert



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ach Camper,

und wen interessiert hier Mollath? :???:

quote:
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass ich frei gesprochen werde und eine Entschädigung erhalte.


Darauf warten wir alle... ich vermute mal, das passiert an dem Tag, an dem Ostern und Weihnachten auf den selben Tag fallen...

Und natürlich deine anderen, aussichtsreichen :bang: Verfahren....

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

Ein Gutachten vom 17.04.2014 besagt, dass ich seit mehr als 10 Jahren voll erwerbgemindert bin.

Die Wiederaufnahme rückt wieder näher.

lg

Robert

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-- Editiert Camper2011 am 14.05.2014 10:13

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