Behördenmitarbeiter Sozialbereich oft beleidigt, wenn sie falsche Rechtsauffassungen vertreten?

28. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
tom2143
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 62x hilfreich)
Behördenmitarbeiter Sozialbereich oft beleidigt, wenn sie falsche Rechtsauffassungen vertreten?

Ist es normal, dass Behördenmitarbeiter im Sozialbereich oft beleidigt sind, wenn sie eine falsche Rechtsauffassung vertreten?
Mich würde mal interessieren wie es Anderen geht, die sich selbst oder Andere gegen Sachbearbeiter jeglicher Bereiche vertreten?

Ich hatte es nun des öfteren, dass mir oder Leuten gegenüber, denen ich helfe, fehlerhafte Rechtsauffassungen unterschiedlichster Behörden in normalen Briefen oder mündlich vertreten wurden.

Es wurde sich auf Paragraphen bezogen, jedoch ohne sie richtig zu verstehen oder ohne die Gesamtumstände zu würdigen, sodass die angesprochenen Paragraphen nicht anzuwenden waren.

Das finde ich ja alles erst einmal nicht so schlimm, in so einem Fall stelle ich meine Rechtsauffassung dar, jedoch sofort verbunden mit dem Hinweis, dass ich natürlich auch nicht alles weiß und es möglicherweise eine Bestimmung gibt, die ich übersehen habe.

Natürlich kommt dann seitens des Sachbearbeiters, selbst nachdem ich ihm jede beliebige Zeit zur Nachforschung gebe, entweder nichts oder wieder eine fehlerhafte Interpretation.

Nun muss ich sagen, dass ich in der Vergangenheit immer Recht bekam, entweder kam sehr schnell ein Bescheid, der meine Rechtsansicht bestätigte oder einem Widerspruch wurde schnell abgeholfen oder Aktionen gegen unsere Seite wurden nicht weiter verfolgt.
Gerichtliche Hilfe war nie nötig.

Wobei ich hier ausdrücklich sagen muss, dass es sich nie um Querulantensachen handelt, sondern stets um wichtige Dinge.
Es werden auch keine abgehobenen Dinge verlangt, sondern beispielsweise das, dass Jobcenter die angemessenen Wohnkosten nach einem normalen Umzug weiter zahlt.

Nun zum Eigentlichen:
Oft beharren die Sachbearbeiter auf ihrer fehlerhaften Rechtsauffassung und fordern trotzdem das ursprünglich Verlangte (bis hierher finde ich solches Verhalten auch noch in Ordnung, da ja die Gegenseite meist versuchen wird, Ihre Forderungen durchzusetzen).

Wenn ich an diesem Punkt aber sage, dass ich/wir das Geforderte aufgrund meiner dargelegten Rechtsauffassung nicht tun werde/n, beginnt oft ein beleidigt sein, genervt oder sogar ein Schimpfen.
Die Diskussionen drehen sich dann ewig im Kreis und haben keinerlei Substanz. Und es wird versucht, persönlichen Druck aufzubauen.
Teilweise beginnt ein Abgleiten in völlig andere Bereiche (Zitat in einem Fall: "Na wenn Sie sich so gut mit Gesetzen auskennen, kann ich Ihnen das Leben auch an anderer Stelle schwer machen.")

Mich würde einmal eure Erfahrungen interessieren.

Kann man den kein professionelles Verhalten erwarten und wenn der Sachbearbeiter auf fachlicher Grundlage nicht weiter kommt, muss man denn dann auf derartiges Verhalten herabfallen?

Weiter würde mich noch interessieren, wie ist es vor Gericht unter Anwälten? Wir es da auch mal lauter bei korrekten Verhalten der Gegenseite, aber wenn man fachlich nicht weiter kommt?

-- Editiert von tom2143 am 28.10.2017 13:19

-- Editiert von Moderator am 28.10.2017 13:26

-- Thema wurde verschoben am 28.10.2017 13:26

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(587 Beiträge, 295x hilfreich)

Hallo tom2143,

ich glaube, dass du das Verhalten von Behördenmitarbeitern missdeutest. Dass die sich gekränkt fühlen, dürfte eher der Ausnahmefall sein, es sei denn, dass du bei der Darstellung deines Standpunktes unhöflich bist.

Das Problem wird weniger die Eitelkeit, und mehr die Belastung der Mitarbeiter sein, die noch viele andere Fälle zu bearbeiten haben. Wenn dann jemand ankommt und sagt: "Ich bin anderer Ansicht und kann mich aber auch täuschen," dann ist das nicht hilfreich für die.

Die arbeiten ja auch nicht im luftleeren Raum, sondern müssen im Zweifelsfall ihre Entscheidungen gegenüber ihren Vorgesetzten rechtfertigen. Was sollten die sagen, "der Kunde ist anderer Ansicht und sagt aber, dass er sich auch täuschen kann"? Nein, Bescheidenheit ist an dieser Stelle völlig deplaziert.

Hilfreicher ist es nach meiner Erfahrung, denen eine hieb- und stichfeste Begründung zu liefern, mit denen sie die Entscheidung auch rechtfertigen können, wenn ihr eigener Vorgesetzter nachfragt.

Beispiele für hilfreiche Begründungen: Ein bis zwei OLG-Urteile mit Datum und Aktenzeichen, die den eigenen Standpunkt bestätigen. Korrekt zitierte Gesetzeskommentare mit Paragraph und Randziffer. Mir ist es noch nicht passiert, dass darauf jemand allergisch reagiert hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von tom2143):
Wenn ich an diesem Punkt aber sage, dass ich/wir das Geforderte aufgrund meiner dargelegten Rechtsauffassung nicht tun werde/n, beginnt oft ein beleidigt sein, genervt oder sogar ein Schimpfen.

Normale Verhaltensweisen. Wird man immer wieder treffen wo man auf Menschen trifft.



Zitat (von tom2143):
Die Diskussionen drehen sich dann ewig im Kreis und haben keinerlei Substanz. Und es wird versucht, persönlichen Druck aufzubauen.

Keine Diskussionen führen.
Klare Ansagen machen, schriftlich mit Zustellnachweis und Fristsetzung nahc Datum, notfalls klagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Beispiele für hilfreiche Begründungen: Ein bis zwei OLG-Urteile mit Datum und Aktenzeichen, die den eigenen Standpunkt bestätigen. Korrekt zitierte Gesetzeskommentare mit Paragraph und Randziffer. Mir ist es noch nicht passiert, dass darauf jemand allergisch reagiert hätte.


Und das schriftlich, nicht mündlich. Wie soll man auf irgendwelche hingeworfenen Urteile oder Gesetze, die der Gegenüber nun für zufällig anwendbar hält, reagieren? Man muss ja selbst erst mal nachprüfen, ob da was dran ist. Kein Mensch hat alles, speziell nicht ganze Urteilssammlungen, im Kopf.

Von daher sind solche Diskussionen nur völlig sinnlose Zeit- und Ressourcenverschwendung.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.550 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen