Patentierbar? Oder anderweitig schützbar?

25. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Armin07
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 25x hilfreich)
Patentierbar? Oder anderweitig schützbar?

Kann man eine besondere „Umverpackung" schützen? Wenn ja, wie.

Die Umverpackung soll die Ware schützen, den Transport erleichtern und durch individualisierte Gestaltung ästhetische Bedürfnisse befriedigen.

Nehmen wir beispielsweise an, ein besonders gestaltetes „Behältnis" in das das Handy gesteckt werden kann und das so nicht nur eine Schutzfunktion hat sondern das Handy zu einem individuellen Accessoire macht.


























































































































































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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Kann man eine besondere „Umverpackung" schützen?


Gebrauchsmuster bzw. Geschmacksmuster.

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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Patentanmelder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Armin,

wenn du die Herangehensweise mit einem Geschmacksmuster(Fachbegiff für Design) wählst ist das Produkt nur in seiner exakten Form geschützt. Nur bei kleinen Änderungen durch den Nachamer kannst du dagegen vorgehen. Die allgemeine Idee ist aber nicht geschützt, wobei ggf. der Richter das Orginalprodunkt nur rein optisch und subjektiv mit einer Nachamung vergleicht. Dein vorteil bei diesem Schutzrecht ist aber die sehr einfache und günstige Eintragung. Ein Geschmacksmuster kostet 40€ in Deutschland und du musst dazu nur Bilder deines Produkts einsenden. Möchtest du wirklich die gesamte Idee schützen und findest eine Möglichkeit es halbwegs technisch zu beschreiben, wäre ein Patent oder Gebrauchsmuster Beispiel(fast kein Unterschied) das beste. Ist aber schwieriger anzumelden. "Kleidunstück zum Aufbewahren eine Mobiltelefons mit Berührungs-Display dadurch gekennzeichnet dass das Mobiltelefon im...)

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-- Editiert Patentanmelder am 10.07.2014 23:00

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Patent oder Gebrauchsmuster Beispiel(fast kein Unterschied)

Das ist ein Riesenunterschied.

Gebrauchsmuster:
- nur Deutschland, in anderen Ländern gibt es teilweise ähnliche Schutzrecht, muss aber alles einzeln beantragt werden
- maximal 10 Jahre
- nur Stand der Technik in Deutschland für Neuheit/Erfindungshöhe relevant
- keine eingehende Prüfung durch Patentamt
- Eintragung nach wenigen Monaten
- Angriff vor dem Landgericht (Verletzungsverfahren) oder beim DPMA (Löschungsverfahren) möglich
- Kosten geringer als beim Patent

Patent:
- weltweit möglich, vereinfacht durch Anmeldung als europäisches Patent oder weltweit als PCT-Anmeldung
- maximal 20 Jahre
- weltweiter Stand der Technik für Neuheit/Erfindungshöhe relevant
- eingehende Prüfung durch Patentamt
- bis zur Patenterteilung können mehrere Jahre vergehen
- Angriff durch Einspruch innerhalb von neun Monaten oder danach durch Nichtigkeitsklage - Einspruch geht gegen die (PCT-/EP)-Anmeldung insgesamt, Nichtigkeitsklage muss gegen jedes nationales Patent eingereicht werden. Letztere kann also extrem aufwendig werden.
- Kosten deutlich höher als bei Gebrauchsmuster

Im Endeffekt muss man das mit einem Patentanwalt beraten. Der kostet zwar auch, ohne einschlägige Erfahrung bekommt man das Patent aber nicht so formuliert, dass es wirklich das schützt, was man schützen will.


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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 13.07.2014 15:19

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Patentanmelder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Aufzählung.

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