Patent auf Lebensmittel

19. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Aromato
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)
Patent auf Lebensmittel


Ich bin bisher soweit informiert, dass man ein Patent auf SELBST HERGSTELLTE Lebensmittel und die dazu gehörige Marke haben kann.
z.B. Coca Cola die Rezeptur und auch die Marke an sich.

Aber wie schaut es aus auf Lebensmittel die man NICHT selber hergestellt hat.

z.B.
Man verkauft
- Wasser mit einer Salzmischung
- Salz mit hehackten Pilzen
- Olivenöl mit sonst was drinne
- Salz in bestimmten Formen

und weiter solcher Dinge....

Kann man hierauf auch ein Patent anmelden?

Ich möchte mit diesem Beitrag keine Diskussionen auslösen, wer sowas kaufen würde hehe.
Es handelt sich ja hierbei auch nur um willkürliche
Dinge, die ich nur als Beispiele aufgeführt habe um die Situation zu verdeutlichen.




-----------------
""

Patent anmelden oder verletzt?

Patent anmelden oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Patentrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Patentrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Aromato
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)


Vielleicht noch eben als Ergänzung:

Selbstverständlich misch man die fertigen Zutaten selbst und hat eigen disgnte Verpackungen, Namen etc.


-----------------
""

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Was nicht patentierbar ist faellt glaube unter Markenrecht.

Patentierbar ist was, wo eine gewisse Erfindungshoehe vorliegt: Es darf nicht zu einfach sein.

Hingegen als Marke oder Gebrauchsmuster kann man so ziemlich alles schuetzen lassen, das irgendwie originell wirkt.

Kostet auch nicht so viel wie ein Patent: Anmeldung ca. 50 EUR ...
==> ... muss aber glaube noch geprueft werden.

-----------------
""

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
z.B. Coca Cola die Rezeptur und auch die Marke an sich.


Schlechtes Beispiel, denn Coca Cola basiert entscheidend auf einer "geheimen Zutat" (Kräutermischung) und bei Patenten muß man komplett alles offen legen (was dann auch öffentlich abrufbar ist).

Geschäftsgeheimnisse und Patente sind also nicht miteinander vereinbar.

quote:
Kann man hierauf auch ein Patent anmelden?


Nein, sonst hätte sich jeder Cocktailmixer und jeder Koch schon hunderte Rezepte patentieren lassen und du könntest in deiner Stammkneipe nur noch Bier bestellen, weil auf "Harvey Wallbanger" und "Cuba Libre" und "Rehrücken mit Tomatenfrikassee" die Patentgebühren zu hoch wären.

quote:
dass man ein Patent auf SELBST HERGSTELLTE Lebensmittel


Ungefähr jein. Das bloße Mischen von existierenden Stoffen ist nichts, das man unter "neu" subsumieren könnte. Für Erfindungshöhe braucht man schon etwas, daß für jemanden, der "skilled in the art " ist, nicht offensichtlich ist.
Im kulinarischen Bereich ist das AFAIK nicht mal bei der (zugegeben innovativen) Molekularküche der Fall.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
intellectual_property
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

es spielt keine Rolle, ob man patentgeschützte Lebensmittel oder auch andere Produkte selber hergestellt hat oder nicht. Wären nur selbsthergestellte Produkte patentgeschützt würde es ja gar nicht funktionieren, ein Patent zu lizensieren. Das man jemanden seine Idee in Form einer Lizenz zur Verfügung stellt ist ja gerade der Kern der ganzen Sache.

Grundsätzlich sind auch Lebensmittel dem Patentschutz zugänglich. Das patentfähige kann z.B. in einem besonderen Geschmackserlebnis liegen.



-----------------
""

-- Editiert Moderator am 09.02.2015 19:22

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Klar kann man Esswaren patentieren:
Hier eines der vielen Patenten von Nestlé https://www.google.de/patents/EP1117304B1

Wichtig bei Patenten: Sie schützen die Erfindung maximal 20 Jahre und die jährlichen Gebühren müssen bezahlt sei.
Ein Patent wird veröffentlicht, es ist somit für jedermann einsehbar.
Es kann nichts Patentiert werden, das schon irgendwie bekannt ist oder irgendwo auf der Welt veröffentlicht wurde.
Die Einzelteile müssen nicht selbst Hergestellt sein, sonst müsste ja jeder die Schrauben bei einer Maschine selber herstellen.
Die Einzelteile können gar von nicht eigenen Patenten geschützt sein.
Patentieren lassen sich aber auch Herstellungsverfahren.

http://www.dpma.de/patent/patentschutz/

http://www.uspto.gov/patents-getting-started/general-information-concerning-patents


-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Hier eines der vielen Patenten von Nestlé https://www.google.de/patents/EP1117304B1


Wobei schon höchst fraglich ist, ob die ersten 6 claims einer Anfechtung standhalten würden.

Patentierbar ist sicherlich ein *Verfahren* wie in claim 7 ff., mit dessen Hilfe Produkte wie in den ersten 6 claims hergestellt werden können (etwa weil einfaches Zusammenkippen oder "mischen bei 60 Grad unter konstantem Rühren" nicht klappt).

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.986 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen