Ich bin bisher soweit informiert, dass man ein Patent auf SELBST HERGSTELLTE Lebensmittel und die dazu gehörige Marke haben kann.
z.B. Coca Cola die Rezeptur und auch die Marke an sich.
Aber wie schaut es aus auf Lebensmittel die man NICHT selber hergestellt hat.
z.B.
Man verkauft
- Wasser mit einer Salzmischung
- Salz mit hehackten Pilzen
- Olivenöl mit sonst was drinne
- Salz in bestimmten Formen
und weiter solcher Dinge....
Kann man hierauf auch ein Patent anmelden?
Ich möchte mit diesem Beitrag keine Diskussionen auslösen, wer sowas kaufen würde hehe.
Es handelt sich ja hierbei auch nur um willkürliche
Dinge, die ich nur als Beispiele aufgeführt habe um die Situation zu verdeutlichen.
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Patent auf Lebensmittel
Patent anmelden oder verletzt?
Patent anmelden oder verletzt?
Vielleicht noch eben als Ergänzung:
Selbstverständlich misch man die fertigen Zutaten selbst und hat eigen disgnte Verpackungen, Namen etc.
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Was nicht patentierbar ist faellt glaube unter Markenrecht.
Patentierbar ist was, wo eine gewisse Erfindungshoehe vorliegt: Es darf nicht zu einfach sein.
Hingegen als Marke oder Gebrauchsmuster kann man so ziemlich alles schuetzen lassen, das irgendwie originell wirkt.
Kostet auch nicht so viel wie ein Patent: Anmeldung ca. 50 EUR ...
==> ... muss aber glaube noch geprueft werden.
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quote:
z.B. Coca Cola die Rezeptur und auch die Marke an sich.
Schlechtes Beispiel, denn Coca Cola basiert entscheidend auf einer "geheimen Zutat" (Kräutermischung) und bei Patenten muß man komplett alles offen legen (was dann auch öffentlich abrufbar ist).
Geschäftsgeheimnisse und Patente sind also nicht miteinander vereinbar.
quote:
Kann man hierauf auch ein Patent anmelden?
Nein, sonst hätte sich jeder Cocktailmixer und jeder Koch schon hunderte Rezepte patentieren lassen und du könntest in deiner Stammkneipe nur noch Bier bestellen, weil auf "Harvey Wallbanger" und "Cuba Libre" und "Rehrücken mit Tomatenfrikassee" die Patentgebühren zu hoch wären.
quote:
dass man ein Patent auf SELBST HERGSTELLTE Lebensmittel
Ungefähr jein. Das bloße Mischen von existierenden Stoffen ist nichts, das man unter "neu" subsumieren könnte. Für Erfindungshöhe braucht man schon etwas, daß für jemanden, der "skilled in the art " ist, nicht offensichtlich ist.
Im kulinarischen Bereich ist das AFAIK nicht mal bei der (zugegeben innovativen) Molekularküche der Fall.
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Hallo,
es spielt keine Rolle, ob man patentgeschützte Lebensmittel oder auch andere Produkte selber hergestellt hat oder nicht. Wären nur selbsthergestellte Produkte patentgeschützt würde es ja gar nicht funktionieren, ein Patent zu lizensieren. Das man jemanden seine Idee in Form einer Lizenz zur Verfügung stellt ist ja gerade der Kern der ganzen Sache.
Grundsätzlich sind auch Lebensmittel dem Patentschutz zugänglich. Das patentfähige kann z.B. in einem besonderen Geschmackserlebnis liegen.
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-- Editiert Moderator am 09.02.2015 19:22
Klar kann man Esswaren patentieren:
Hier eines der vielen Patenten von Nestlé https://www.google.de/patents/EP1117304B1
Wichtig bei Patenten: Sie schützen die Erfindung maximal 20 Jahre und die jährlichen Gebühren müssen bezahlt sei.
Ein Patent wird veröffentlicht, es ist somit für jedermann einsehbar.
Es kann nichts Patentiert werden, das schon irgendwie bekannt ist oder irgendwo auf der Welt veröffentlicht wurde.
Die Einzelteile müssen nicht selbst Hergestellt sein, sonst müsste ja jeder die Schrauben bei einer Maschine selber herstellen.
Die Einzelteile können gar von nicht eigenen Patenten geschützt sein.
Patentieren lassen sich aber auch Herstellungsverfahren.
http://www.dpma.de/patent/patentschutz/
http://www.uspto.gov/patents-getting-started/general-information-concerning-patents
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quote:
Hier eines der vielen Patenten von Nestlé https://www.google.de/patents/EP1117304B1
Wobei schon höchst fraglich ist, ob die ersten 6 claims einer Anfechtung standhalten würden.
Patentierbar ist sicherlich ein *Verfahren* wie in claim 7 ff., mit dessen Hilfe Produkte wie in den ersten 6 claims hergestellt werden können (etwa weil einfaches Zusammenkippen oder "mischen bei 60 Grad unter konstantem Rühren" nicht klappt).
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