Hallo,
eine Diplomarbeit (Ingenieur) führte zu einer Erfindung, die der Student patentieren möchte. Es besteht keine Vertragsbeziehung mit der Uni bzw. Institut, wurde bereits geklärt.
Nun heißt es die Arbeit sei mit der Aufnahme in die Institutsbibliothek veröffentlicht und damit sei nichts mehr patentierbar.
Kann das sein? Diese Bibliothek ist ja nicht für jeden zugängig... Damit würde man ja niemals die Möglichkeit erhalten eine Idee aus einer solchen Arbeit zu patentieren.
Außerdem hat doch der Erfinder auch das Recht über die "Veröffentlichung" zu bestimmen...
Vielleicht kann mir jemand eine Antwort geben?
DANKE!
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Diplomarbeit mit Erfindung vs. Veröffentlichung
28. September 2010
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Frage vom 28. September 2010 | 10:13
Von
Status: Praktikant (905 Beiträge, 252x hilfreich)
Diplomarbeit mit Erfindung vs. Veröffentlichung
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#1
Antwort vom 28. September 2010 | 16:01
Von
Status: Praktikant (886 Beiträge, 301x hilfreich)
quote:
Außerdem hat doch der Erfinder auch das Recht über die "Veröffentlichung" zu bestimmen.
Hat er ja auch - dann hätte er die Erfindung halt vor Einreichung der Arbeit patentieren lassen müssen.
Mit der Einreichung hat er der entsprechenden Veröffentlichung ja vermutlich zugestimmt (Prüfungsordnung lesen).
quote:
Diese Bibliothek ist ja nicht für jeden zugängig.
Unerheblich; die Größe des Publikums ist ausreichend, von "veröffentlicht" zu sprechen. Das muß nicht zwingend mit "für jedermann zugänglich" übersetzt werden.
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