Auftraggeber gleich Miterfinder?

24. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Epikur123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftraggeber gleich Miterfinder?

Hallo,

unser Auftraggeber hat uns beauftragt aus einem bekannten einstufigen Ventil ein nicht bekanntes mehrstufiges Ventil zu entwickeln. Er hatte keine Vorschläge bezüglich des Design gemacht, und uns auch nicht bei konstruktiven Problemen geholfen. Nun möchte er aber als Miterfinder genannt werden. Hat er ein Anspruch auf eine Nennung?

Viele Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Gibt es einen Vertrag, in dem irgendwas in die Richtung geregelt ist?

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#2
 Von 
Epikur123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein. Das Ventil ist fertig und bereit für eine Patentanmeldung. Als ich von ihm ein Geheimhaltungserklärung wollte, hat er erwähnt, dass er als Miterfinder genannt werden möchte.

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Wenn nichts geregelt ist, ist schon fraglich, ob der Auftraggeber überhaupt ein Nutzungsrecht hat. Also ob dieses bereits mit der Vergütung eingeräumt wird. Die Schutzrechte liegen beim Auftragnehmer. Ob und welche Auswirkungen mit einer Nennung als Miterfinder verbunden sein könnten, müsste man einen Patentanwalt fragen.

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#4
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Gibt es einen Vertrag, in dem irgendwas in die Richtung geregelt ist?

Zitat (von Epikur123):
Nein. Das Ventil ist fertig und bereit für eine Patentanmeldung. Als ich von ihm ein Geheimhaltungserklärung wollte, hat er erwähnt, dass er als Miterfinder genannt werden möchte.


Es gibt keinen Vertag?
Also hat der Auftraggeber euch für die Entwicklung bezahlt ohne dass vorher irgendwelche Bedingungen besprochen wurden? :???:

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Gibt es einen Vertrag, in dem irgendwas in die Richtung geregelt ist?

Zitat (von Epikur123):
Nein.

Zitat (von Epikur123):

unser Auftraggeber hat uns beauftragt

Das ist ein Vertrag...
Und jetzt muss halt ergründelt werden, was die Vertragsparteien denn wohl vereinbaren wollten und vereinbart haben...

-- Editiert von eh1960 am 30.08.2017 17:11

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Wenn nichts geregelt ist, ist schon fraglich, ob der Auftraggeber überhaupt ein Nutzungsrecht hat.

Das ist offenkundig der Vertragszweck.
Zitat:
Also ob dieses bereits mit der Vergütung eingeräumt wird.

Wieso sollte der Auftraggeber eine Vergütung für eine Weiterentwicklung zahlen, ohne diese auch nutzen können zu wollen?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das ist offenkundig der Vertragszweck.
Zitat (von eh1960):
Wieso sollte der Auftraggeber eine Vergütung für eine Weiterentwicklung zahlen, ohne diese auch nutzen können zu wollen?


Weil Nutzungsrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte und geistiges Eigentum nicht automatisch auf den Auftraggeber übergehen, gibt es nicht umsonst regelmäßig umfangreiche Verträge mit Klauseln, die möglichst versuchen, alles zu regeln. Da ist es nicht damit getan, wie bei sonstigen Verträgen zu ergründen, was gewollt war.

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