zaun, grenze..

30. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
wolfgangm
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
zaun, grenze..

sehr geeherte damen und herren,

vor ein paar monaten habe ich mir ein kleines einstöckiges hofhäuschen in einem von häusern umgebenen innenhof in berlin zentrum ca 80 qm mit ca 65 qm gartengrund gekauft. das haus steht samt grundstück etwa 1 meter erhöht durch eine begrenzungsmauer . ich habe im moment einen streit mit meinem nachbarn, der unbedingt einen zaun errichten will und zwar auf meinem grundstück, das durch die mauer für mich eindeutig abgegrenzt zu sein schien...laut liegenschaftskataster ist es ein streitfall, da das grundstück tatsächlich (zumindest ein teil davon) zum grundstück meines nachbaren gehören könnte( die grenze liegt in gewissen teilen hinter der mauer die das grundstück erhöt auf " meiner " grundstückseite). nun die fragen: da keine genaue vermessung vorliegt, muss eine solche durchgeführt werden, oder reichen die daten des liegenschaftskatasters aus;müsste ich mich an den kosten für eine vermessung beteiligen auch wenn ich den zaun nicht will?gibt es so etwas wie ein gewohnheitsrecht? ist mein nachbar befugt ohne mich zu fragen diesen zaun ohne vermessung in das ( mein)grundstück zu bohren? ist es überhaupt pflicht in einem innenhof einen zaun zu errichten? ist die mauer die mein grundstück samt haus um einen meter erhöht vielleicht abgrenzung genug?


ich freue mich sehr über antworten auf mein problem..vieln dank
wolfgangm

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
stranddistel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

hallo..mein persönlicher Rat,,sehe es innerlich erst mal ganz locker..
also sage dem Nachbarn..okay du möchtest hier zaun errichten.aber ich möchte es so nicht,weil ich der meinung bin..das grundstück gehört mir.

also wenn du trotzdem willst,musst du mir beweisen,dass es dein grundstück ist, solange verbiete ich dir ,die fläche zu betreten.
und werde mein hausrecht wahren,also spreche ein betretungsverbot aus.

wenn du zaun errichten willst,so mache du selbst die vermessung,ich beteilige mich nicht und beauftrage auch niemanden und werde auch nicht zahlen...auch hinterher nicht.
wenn sich herausstell,dass dir doch mehr vom grunstück gehört,habe ich pech gehabt..,du kannst zaun errichten und wir reden weiterhin höflich miteinander..

aber eines verstehe ich nicht..wie kann man grundstück kaufen ohne vermessung der grenzen vorher sicher zu haben..schließlich ist es dann sogasr möglich,man kauft etwas,was dem verkäufer gar nicht gehört..

also ich hätte nur mit vermessenen grenzen und granzsteinen gekauft..
herzlicher gruß

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

leider kann der Unwillige von dem Willigen nach dem Nachbar- und Katasterrecht die hälftige Kostenteilung erzwingen, wenn der Grenzverlauf nicht eindeutig durch Grenzmarkierungen (Grenzsteine) nachgewiesen werden kann. Das ist leider so, kann man(n) nachlesen.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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