übermäßige Brunnennutzung durch Nachbarn

3. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Elli389
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
übermäßige Brunnennutzung durch Nachbarn

Guten Abend allerseits :-)

Unser Eigenheim steht auf unserem Grundstück, auf welchem wir auch unseren Brunnen direkt neben dem Haus haben. Wir sind ans Zentralwasser angeschlossen, nutzen den Brunnen ganz legal (wir zahlen vorbildlich unsere Gebühren) für Waschmaschine, Toilettenspülung und unseren Garten.
Auf unserem Nachbargrundstück befindet sich das Wochenendhäuschen der Familie X, welche unglücklicherweise an unseren Brunnen angeschlossen ist, diesen als einzige Wasserquelle nutzt und laut älteren Dokumenten ein Wasserrecht dafür hat. Dieses ist für Familie X auf diesem Grundstück auch komplett kostenlos, da sie im Nachbargrundstück keinen Anschluss ans Zentralwasser haben und somit auch fürs Brunnenwasser nichts zahlen müssen.
Nun ist es jedoch so, dass wir mehrmals von unseren aufmerksamen Nachbarn darauf hingewiesen wurden, dass Familie X regelmäßig mehrere Kanister voller Wasser aus dem Grundstück in ihr Fahrzeug schleppt. Vermutlich, um dieses dann auf dem Hauptgrundstück in 30 km Entfernung zu verbrauchen.
Wir haben es auch selbst gesehen und Familie X darauf angesprochen, warum und ob das nötig ist, wir wurden daraufhin sehr forsch und unfreundlich zurückgewiesen und des Grundstücks verwiesen.
Weiterhin muss man sagen, dass in unserer Region derzeit großer Wassermangel herrscht und es uns eigentlich nicht passt, dass „unser" Wasser sonstwohin geschleppt wird, um im heimischen Garten zu gießen um sich so das teure Zentralwasser zu sparen und wir sitzen hier bald auf dem Trockenen und müssen uns jede Maschine Wäsche dreimal überlegen... zumal wir ja diejenigen sind, die die Gebühr für den Brunnen zahlen.
Dass Familie X das Brunnenwasser auf dem Nachbargrundstück nutzen darf, steht außer Debatte, da es ja (leider) vor Jahren auf einem Dokument so festgelegt wurde. Aber ist es denn rechtens, das Wasser für den Gebrauch außerhalb dieses Grundstücks in Kanistern abzutransportieren? Wir sprechen hier schätzungsweise über 60-100l pro Transport und allein in der vergangenen Woche wurde Familie X an 3 Tagen dabei „erwischt"...
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre/Eure Hilfe... leider finde ich dazu keine passenden Gesetze im Netz. Und auch die Wasserwirtschaft, an die wir die Brunnengebühr abführen, fühlt sich „dafür" nicht zuständig sondern hat uns an einen Anwalt verwiesen.

Ärgert der Nachbar?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

3*60l*52wochen=10m³?
so what?

-- Editiert von 3113 am 03.08.2018 23:25

Signatur:

3113

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Elli389
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für diese äußerst nützliche Antwort! Ich freue mich auf weitere Antworten, die mir dann vielleicht doch weiterhelfen können.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Ohne Kenntnis, wie dieses Wasserrecht ausgestaltet ist, wird man nicht beurteilen können ob die Nutzung des Nachbarn rechtens ist - oder vielleicht nicht. Ich würde jedoch davon aus gehen, dass die Entnahme und Verwendung, wie von Dir geschildert, hinzunehmen ist.

Dass es Dir, wie das ganze Wasserrecht, nicht gefällt, steht auf einem anderen Blatt. Allerdings wird man dem Juristisch kaum oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand begegnen können. IMO


Da das drängenste Problem die derzeitige Wasserknappheit für eure Anwendungen im Haus sein oder werden könnte, ist ein klärendes Gespräch mit dem "Rechteinhaber" wohl das schnellste und zielführendste Mittel der Wahl. Erkläre ihm die Situation und bitte ihn die Entnahme auf das für ihn absolut Notwendigste zu beschränken. Und, wenn die Quelle wieder sprudelt sollten die paar Kubikmeter, die er vom Grundstück entführt, doch kein wirkliches Problem darstellen.


VG
Roland







-- Editiert von Roland-S am 04.08.2018 14:35

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

In welcher Form ist denn das Brunnenrecht verankert? Als Grunddienstbarkeit im Grundbuch?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Wenn das "Wasserrecht" keine Mengenbegrenzung enthält, sehe ich keine Grundlage, die X verbieten könnte, soviel Wasser aus dem Brunnen zu schöpfen wie X will.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ob er nun in dem Wochenendhäuschen täglich zweimal duscht oder er das Wasser in Kanistern mitnimmt. Wie bereits erwähnt, braucht er nichts zu zahlen.

Zitat:
Wir haben es auch selbst gesehen und Familie X darauf angesprochen, warum und ob das nötig ist, wir wurden daraufhin sehr forsch und unfreundlich zurückgewiesen und des Grundstücks verwiesen.


Vielleicht den falschen Ton erwischt?

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https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Elli389):
Nun ist es jedoch so, dass wir mehrmals von unseren aufmerksamen Nachbarn darauf hingewiesen wurden, dass Familie X regelmäßig mehrere Kanister voller Wasser aus dem Grundstück in ihr Fahrzeug schleppt.
Dem aufmerksamen Nachbarn sollte dann mal jemand mitteilen, dass es ihn nichts angeht was mit dem entnommenen Wasser passiert.


Zitat (von Elli389):
Wir haben es auch selbst gesehen und Familie X darauf angesprochen, warum und ob das nötig ist,
Wieso, weshalb, warum das nötig ist, oder auch nicht, geht euch einfach nichts an. Ihr müsst einfach hinnehmen, dass es so ist.


Zitat (von Elli389):
und es uns eigentlich nicht passt, dass „unser" Wasser sonstwohin geschleppt wird
Es spielt gar keine Rolle, ob es euch passt oder nicht. Wenn es das verbriefte Recht des Nachbarn ist dieses Wasser zu nutzen, dann habt ihr das einfach zu dulden.


Zitat (von Elli389):
Aber ist es denn rechtens, das Wasser für den Gebrauch außerhalb dieses Grundstücks in Kanistern abzutransportieren?
Wenn es keine Einschränkungen vertraglicher Natur gibt, ja, dann ist das rechtens.

Ihr solltet eure Nerven schonen und euch damit abfinden, dass wenn es keine vertraglichen Regelungen zur Nutzung dieses Wassers gibt, das Verhalten des Nachbarn völlig o.k. ist.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Besorgt euch Kanister und macht die voll, sollte der Brunnen dann versiegen hat man eine Reserve, bis es irgendwann vielleicht mal wieder regnet.....

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
bis es irgendwann vielleicht mal wieder regnet.....
Donnerstag! Zumindest so die Vorhersage für meine Region.

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Donnerstag! Zumindest so die Vorhersage für meine Region.


Hier ebenfalls, mit sagenhaften 0,2l/m²
Nennen wir es Tröpfenbefeuchtung zur Herstellung des subtropischen Klimas :sad:

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#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Bei jedem Brunnen geht es um eine Grundwasserentnahme. Deshalb ist, unabhängig was hier privatrechtlich zur Brunnennutzung vereinbart ist (oder auch nicht), ggfs. eine wasserrechtliche Entnahmeerlaubnis zu beachten.

Erst recht, wenn mehr als ein Haushalt Wasser nutzt oder wenn aus der Fassung Dritte versorgt werden oder bei gewerblicher Nutzung.

Ich würde einfach mal bei eurer öffentlichen Wasserversorgung nachfragen, ob die Wasserentnahme für Zwecke weiterer Haushalte erlaubt ist - hier wird schließlich abtransportiert.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Ich würde einfach mal bei eurer öffentlichen Wasserversorgung nachfragen, ob die Wasserentnahme für Zwecke weiterer Haushalte erlaubt ist - hier wird schließlich abtransportiert.


Wurde doch schon gemacht.

Zitat (von Elli389):
Und auch die Wasserwirtschaft, an die wir die Brunnengebühr abführen, fühlt sich „dafür" nicht zuständig sondern hat uns an einen Anwalt verwiesen.

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