nachbar streitet wegen meinem parkplatz

3. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb496859-35
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 19x hilfreich)
nachbar streitet wegen meinem parkplatz

Bin grundstpcksbesitzer und habe rechts von meinem haus eine garage mit einfahrt. Diese hat auch ein abgesenkten bordstein. Nun hab ich links von meinem haus auch nen parkplatz der schon da war als ich das haus gekauft habe. Aber leider ohne abgesenkten Bordstein. Nun sagt mein nachbar es sei illegal das ich dort mein firmenwagen parke.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Du parkst also an der Strasse vor deinem Haus?

Dann ist es nicht Dein Parkplatz - aber in der Regel auch nicht illegal dort stehen
(Ausnahme: Halteverbote, Strasse mit parkendem Auto zu eng...)

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#2
 Von 
fb496859-35
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 19x hilfreich)

Nein ich parke auf meinem Grundstück.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Hast du eigentlich auch eine Frage?

-- Editiert von -Laie- am 03.08.2018 11:35

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#4
 Von 
fb496859-35
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 19x hilfreich)

Darf ich den Parkplatz nutzen ?

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Deiner bisherigen Ausführung nach: ja
Hat dir dein Nachbar denn erklärt warum das angeblich illegal sein soll?

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#6
 Von 
fb496859-35
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 19x hilfreich)

Weil der bordstein nicht abgesenkt ist. Da hat mein vorbesitzer zwei rohre hin gemacht wie es zu ddr zeiten üblich war. Gibs da ne rechtliche Grundlage oder ähnliches ?

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Ja, da gibt es was. Ist der Bordstein abgesenkt besteht dort Parkverbot. Ist der Bordstein nicht abgesenkt, dann darf dort geparkt werden.
Kannst du evtl. mal ein Photo hochladen, damit man sich das besser vorstellen kann?
Mir ist nämlich nicht so ganz klar wo du überhaupt parkst, also auf der Straße oder auf deinem Grundstück. Parkst du auf deinem Grundstück, wie du geschrieben hast, dann bestimmst du wer wo wann dort parken darf. Parkst du auf der Straße, dann ist es aber kaum dein Grundstück, dann darfst du dort parken WEIL der Bordstein NICHT abgesenkt ist.

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#8
 Von 
fb496859-35
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich parke auf meinem Grundstück. Er beschwert sich auch das er immer auf das firmenauto schaut. Es verdeckt mein schlafzimmerfenster.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wieso beschwert sich der Nachbar darübr, dass Dein Schlafzimmerfenster von Deinem Firmenwagen verdunkelt wird?
wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb496859-35
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 19x hilfreich)

Weil er vielleich ach lassen wir das. Gibt es zu meinem problem was ich durch ihn habe was schriftliches das ich ihm zeigen kann und ich ruhe habe?

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Du brauchst nichts Schriftliches. Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.

Dein Nachbar müsste erklären, warum es verboten sein soll. Bisher ist es nur eine Behauptung.

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Du parkst also auf deinem Grundstück, welches nicht zur Straße gehört und auch nicht zum Bürgersteig. Du überquerst also nur den Bürgersteig mit dem Fahrzeug um zu deinem Grundstück zu gelangen. Richtig?
Falls ja, dann spielt es überhaupt keine Rolle ob der Bürgersteig abgesenkt ist oder nicht. Ja, du darfst den Bürgersteig mit dem Fahrzeug überqueren um zu deinem Grundstück zu gelangen. Bisher hast du immer noch nicht geschrieben wodurch man vermuten könnte, dass es verboten sein solle dort zu parken. Frag doch mal deinen Nachbarn warum er denn glaubt, dass es illegal sei dass du dort parkst. Die Erklärung würde mich wirklich interessieren.

-- Editiert von -Laie- am 03.08.2018 12:53

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#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Es kann sein, dass es örtliche Vorschriften (Flächennutzungsplan etc.) gibt, nach denen ein solcher Parkplatz genehmigungspflichtig ist ... vielleicht vor dem nächsten Kontakt zum Nachbarn in der Richtung mal recherchieren.

Ein Problem sehe ich: wenn der Nachbar böse sein will, parkt der einfach auf der Straße und Dich damit zu. Da kein abgesenkter Bordstein vorhanden ist, gilt dort auch kein Parkverbot. Es sei denn, man darf dort aus anderen Gründen nicht parken.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
du darfst den Bürgersteig mit dem Fahrzeug überqueren um zu deinem Grundstück zu gelangen.
Ähhh.... nein, laut §2 StVO nicht.
Dafür ist ein normaler Bürgersteig auch nicht konzipiert, er könnte absacken durch die Belastung und im Bürgersteig verlegte Rohre oder Leitungen könnten brechen.

Wenn das Grundstück direkt an der Straße liegt, darf man vielleicht auf das Grundstück fahren, wie immer man den Bordstein dann überwindet ohne ihn zu beschädigen; wenn aber nicht für das Befahren freigegebener öffentlicher Grund dazwischen liegt, nicht!

Du kannst aber deine "reguläre" Auffahrt benutzen, um das Haus herumfahren und dass das Fahrzeug dort parken wo es jetzt steht (wenn die örtlichen Gegebenheiten es hergeben). Das Abstellen des Fahrzeugs kann der Nachbar dir nicht verbieten, falls da nicht irgendwelche Sonderrechte bestehen.


-- Editiert von quiddje am 03.08.2018 15:03

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb496859-35
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 19x hilfreich)

Welche Behörde muss ich fragen um sicher zu sein ? Ich will endlich Ruhe.

-- Editiert von fb496859-35 am 03.08.2018 15:43

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Ähhh.... nein, laut §2 StVO nicht.

Das direkte Überfahren des Gehweges als Grundstückszufahrt wird nicht in der StVO geregelt, sondern im jeweiligen Straßen- und Wegegesetz des betreffenen Bundeslands / Freistaats und / oder durch Regelungen der Gemeinde (z.B. Bebauungsplan), Stichworte wären Gemeingebrauch oder Straßenanliegergebrauch.

Das könnte dann dazu führen, das das Auto zwar dort stehen dürfte, aber nicht über diesen Teil des Bürgersteigs fahren darf.

Da es bereits eine Zufahrt zum Grundstück gibt, kann das durchaus der Fall sein.



Dazu kommt dann noch, das der Stellplatz eventuell an der Stelle auf dem Grundstück gar nicht sein darf.



Zitat (von fb496859-35):
Welche Behörde muss ich fragen um sicher zu sein ?

Das dürfte das Bauamt sein.



Zitat (von guyfromhamburg):
Ein Problem sehe ich: wenn der Nachbar böse sein will, parkt der einfach auf der Straße und Dich damit zu.

Nein, das wäre ihm nicht zu raten. So was nennt sich dann Nötigung mit den entsprechenden Konsequenzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Nein, das wäre ihm nicht zu raten. So was nennt sich dann Nötigung mit den entsprechenden Konsequenzen.


Nein, wenn da parken erlaubt ist, kann sich da jeder hinstellen ohne dass dies Nötigung wäre.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Nein, wenn da parken erlaubt ist, kann sich da jeder hinstellen ohne dass dies Nötigung wäre.

Wenn ein andere nicht mehr raus kann, ist dort kein parken mehr erlaubt. :grins:


Zuparken ist durchaus Nötigung. Allerdings nicht, wenn die Einwirkung auf den anderen nur bloße Folge des verbotswidrigen Verhaltens ist. Wenn der parkende also bloß aus Rücksichtslosigkeit den anderen zuparkt, ist es keine Nötigung. Wenn es der Nachbar jedoch macht, um dem Gegenüber eine Lehre zu erteilen, wäre es schon eine.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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