hallo liebe forumgemeinde,
felgendes problem:
person x besitzt eine egentumswohnung welche von der hausverwaltung verwaltet wird.
person x ist ein jugendlicher und trinkt öfters mal mit seinen freunden am wochenende ist dabei auch etwas laut aber nicht später als 0:00.
nun hat sich ein nachbar beschwert und die hausverwaltung angeschreiben:
zum einen wegen ruhestörung
zum anderen wegen 8 sichtbaren bierkästen und einem einkaufswagen leergut auf dem balkon.
was hat nun person x zu befürchten, kann die hausverwaltung person x zwingen seinen balkon aufzuräumen?
danke
mfg
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balkon "unansehlich" und ruhestörung
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Was X auf seinem Balkon abstellst, ist m. E. seine Sache, auch wenn für die Nachbarn unansehnlich ist. X kann vom Nachbarn ja auch nicht verlangen, die ätzdenden geblümten Gartenmöbelauflagen durch geschmackvoll gestreifte zu ersetzen.
ABER: Leben in ETW bedeutet, dass es nur dann angenehm für alle ist, wenn man gegenseitig Rücksicht nimmt. X könnte z. B. sein Leergut etwas netter arrangieren, wenn es auf dem Balkon rumsteht oder sein Balkongeländer mit einer Sichtblende versehen, dann sieht den Müll niemand mehr! Dass er öfters mal laut ist und dann ´´nur´´ bis 0.00 Uhr, verärgert die Nachbarn ganz klar zusätzlich. Wenn X am Sonntagmorgen seinen Kater ausschlafen will, ist er doch sicher auch froh, dass der Rentner nebenan nicht die Blasmusik aufdreht, oder?
Was ist eigentlich so schwer daran, sich fair zu verhalten?
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--- editiert vom Admin
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So ein Einaufswagen ist ja im Zweifel Diebesgut. Und ich grüble schon darüber nach, ob das ein Vermieter dulden muss. Sichtbar aufgestelltes Diebesgut. Ich würde so jemandem sofort kündigen.
wirdwerden
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gut das mit der ruhestörung ist ganz klar ein vergehen seitens person x und es wird auch nicht verlangt dass es toleriert wird, das kann ja auch eine strafe mitsichziehen,
nur die frage ist wie hoch?
kann person x auch aus seiner eigentumswohnung geworfen werden?
es geht hier nicht um fair oder nicht, da alle nachbarn ebenfalls nicht fair sind....
@carl caos, wie kommen sie darauf, dass person x nicht nüchtern sei?
mfg
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ja nur person x gehört diese wohung, sie ist abbezahlt und sein eigentum.
es ist kein diebesgut, solange nicht feststeht woher er stammt.
somit kann es sein, dass person x diesen auch gekauft hat als einen ausgemusterten.
mfg
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quote:
somit kann es sein, dass person x diesen auch gekauft hat als einen ausgemusterten.
Da Person X eine Quittung über den Kauf hat, braucht man sich da keine Sorgen zu machen.
Das aufräumen könnte berechtigt gefordert werden, wenn eine negative Wirkung nach außen eintritt. Wann dies der Fall ist, ist regelmäßig eine Einzelfallentscheidung.
Nach der Schilderung hier sehe ich diese Wirkung aber noch nicht ...
Da X Eigentümer ist, braucht er auch keinen Vermieter zu fürchten ...
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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