Hallo,
bei der Aufstellung eines Sichtsschutzes in Form eines Doppelstabmattenzaun, der eine Höhe von 2m hat, musste aufgrund der Geländegegebenheiten der Zaun
"stufenartig" aufgestellt werden.
Dadurch ergibt sich eine Höhe zwischen Boden und Zaunspitze zwischen 2m und 2.10m.
Lt. Niedersächsischem Baurecht sind Zäune bis 2m genehmigungsfrei.
Weiss jemand die korrekte Prozedur, wie ich diesen Zaun "rechtssicher" machen kann ?
Zaunhöhe durch Gefälle um 10 cm überschritten
9. Oktober 2018
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Frage vom 9. Oktober 2018 | 10:41
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 10x hilfreich)
Zaunhöhe durch Gefälle um 10 cm überschritten
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2018 | 11:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120168 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatWeiss jemand die korrekte Prozedur, wie ich diesen Zaun "rechtssicher" machen kann ? :
Sich bei dem entsprechenden Amt sich eine entsprechende Genehmigung einholen.
Oder das wo er zu hoch ist, entsprechend kappen.
#2
Antwort vom 9. Oktober 2018 | 16:13
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 10x hilfreich)
Ok, darum geht es ja im Detail - hat jemand Erfahrung ob man hier frei formulierten Antrag stellen muss oder ob es hier Vorgaben gibt.
Die Baubehörde hilft hier nur wenig weiter, die Auskunft am Telefon ist schlecht bis nicht vorhanden. Abfragen ob der Zaun genehmigt werden kann werden nur mit Hinweis auf Maximalhöhe beantwortet, aber von jeder Vorschrift gibt es auch 1000+1 Ausnahme, die Abweichung ist ja auch eher gering.
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#3
Antwort vom 9. Oktober 2018 | 18:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32199 Beiträge, 5658x hilfreich)
Moin, einen Antrag stellen, schriftlich, nachweislichen Zugang beachten. Abwarten. Die 10cm noch nicht kappen.ZitatDie Baubehörde hilft hier nur wenig weiter :
Es wird ein frei formulierter Antrag empfohlen.Zitatob man hier frei formulierten Antrag stellen muss oder ob es hier Vorgaben gibt. :
Sollte die zuständige Behörde ausgerechnet für diesen Fall ein Formular vorhalten, wird sie es dir mit der Bitte um Ausfüllung und erneute Zusendung schicken.
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