Zaun auf unserm Grundstück

21. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
floh1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 20x hilfreich)
Zaun auf unserm Grundstück

Hallo zusammen,
unser Nachbar hat einen Zaun auf der unserem Grundstück errichtet. Jetzt haben wir einen Termin beim Schiedsgericht. Wenn er den Zaun nicht zurückbaut kann ich den einfach entfernen. Oder die Grundstücksgrenze neu Vermessen lassen, wer zahlt da die Kosten. Oder muss ich diese dann einklagen, wie stehen da meine Chancen.
Vielen Dank im voraus

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8 Antworten
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#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 315x hilfreich)

Da Nachbarschaftsrecht Ländersache ist, wäre das Bundesland interessant. Was genau meinen Sie mit "auf meinem Grundstück"? Genau auf der Grenze, oder einem Meter auf Ihrem Grundstück? Was für ein Zaun das ist kann auch noch relevant sein.

23x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
floh1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 20x hilfreich)

Wir wohnen in Sachsen und der Zaun ist teilweise ca 0,5 Meter auf unserem Grundstück. Der Zaun ist ein Wildzaun, wie er auch an der Autobahn steht.

20x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FrankSo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Floh,

habe gerade eine Klageablehung wegen einer ähnlich gelagerten Angelegenheit erhalten. Würde mein Urteil gerne veröffentlichen, aber wo macht man das. Dann kannst du sehr gut abschätzen - "von wegen Erfolg und so".

Also dein Nachbar hat einfach einen Zaun gesetzt ohne Abstimmung mit dir. Das solltest du als die erste Kriegserklärung deuten. Effektivste Art der Antwort - Zaunteile auf deinem Grundstück entfernen und auf Nachbars Grundstück ablegen. Damit ist dieses natürlich der zweite Kriegsakt. Aber manchmal das einzige, was Nachbarn verstehen. Wie ich das sehe, habt ihr noch nicht vermessen lassen. Vor dem Schiedsgericht wird der Nachbar behaupten, der Zaun steht auf seinem Grundstück - tja und nun müsst Ihr das Gegenteil beweisen. Die Vermessung zahlt derjenige, der diese beauftragt - also Ihr (kann so um die 500 - 1000 Euro sein). Jetzt habt ihr aber noch lange nicht Recht. Jetzt kann der Nachbar behaupten, ihr habt das Vermessungsamt bestochen (das ist jetzt kein Witz). Na gut, dann könnt Ihr Euch überlegen, ob ihr klagt. Meine Klage wurde beim Amtsgericht Frankfurt(O) 4 Jahre lang liegen gelassen (vorher 2 Jahre Schlichtung).
Bevor ihr in den juristischen Kampf zieht - würde ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Erste Instanz kostet so um die 1500 Euro, Berufung 3500 Euro. Zwischen einer deutschen Richterin und einem Imam würde ich keinen Unterschied machen wollen. Ein juristischer Kampf wird mit allen fairen und vor allem unfairen Mitteln geführt - seid euch dessen bewusst. Wie in einem normalen Krieg ist Wahrheit das erste, was abhanden kommt. Fakten lässt die Gegenseite liegen und wartet, bis der Ordner Eures Vorganges 15 cm dick ist. Dann sieht auch die Richterin nicht mehr durch und will auch gar nicht mehr durchsehen bzw. betrachtet euch nur noch als zwei Streithähne auf dem Dorfplatz. Also - Gerechtigkeit gibt es nicht - aber das Recht geht leider in solchen Vorgängen auch verloren - was bleibt ist ein Lotteriespiel im wahrsten Sinn des Wortes.
Also wer nur davon ausgeht, das die Gesetze auf seiner Seite stehen (weil sie sogar verständlich formuliert sind) hat meist verloren - man muss die Richterin/Richter auch überzeugen können das der andere böse und man selbst der Gute. Sollte Ihr Euch mal überlegen, ob ihr das könnt. Also Richter können die Gesetze vollkommen links liegen lassen und mit ihren subjektiven Eindrücken eine Urteilsbegründung hinlegen - man glaubt, man ist im "falschen Film".
Achso - falls gleich in dieser Phase Rechtsanwälte dabei sind kommt kein Friede auf. Am Frieden lässt sich nichts verdienen. Das gilt für RA und Mediatoren (moderner Begriff, alte Verpackung)


FrankS

PS: Also meine Lehre aus diesem Vorgang, ich hätte gleich mit Setzen der Zaunpfosten durch meinen Nachbarn diese am anderen Tag entfernen sollen anstatt mich auf einem langen und teuren Rechtsweg zu begeben. Die Krönung - nach 6 Jahren gab es dann auf Verlangen des gegnerischen Anwaltes einen Vororttermin mit praller Sonne, Vögel zwitscherten, mein Nachbar hatte in 6 Jahren alles Grüne gegen die Grundstücksgrenze geworfen (wachsen lassen). Die Richterin verstand überhaupt nicht, wieso ich einen Zaun wollte. Bilder vom Bauzustand (Urzustand) wurden einfach mal übersehen.

-- Editiert von FrankSo am 23.05.2016 13:13

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 315x hilfreich)

Also: Den Termin beim Schiedsgericht hat man ja, um sich zu einigen. Wenn eine Einigung erzielt wird, dann wird diese aufgeschrieben und ist damit rechtswirksam. Aus dieser Einigung heraus kann sogar vollstreckt werden.

Sollte es zu keiner Einigung kommen ist der Weg zur Klage frei.

Am besten sollte man sich vor solchen Terminen noch mal genau aufschreiben, worum es geht und was das Problem ist und eventuell schon mal, was der eigene Vorschlag zur Einigung wäre. Ein Wildzaun ist ja normalerweise sehr variabel und kann einfach versetzt werden. Vielleicht wäre der Vorschlag, dass der Nachbar den Zaun einfach auf die Grenze versetzt?

Auch sollte man schon mal schauen, was das Nachbarschaftsgesetzt zu dem Problem überhaupt sagt. Normalweise schreiben ja Nachbarschaftsgesetzt oder Gemeinde das Thema Einzäunung genau vor, so dass man diese Paragraphen auch vorbringen kann. Wenn ich das richtig sehe, dann ist die Einfriedung in Sachsen eine Kann Bestimmung. Von daher noch mal bei der Gemeinde prüfen, ob das konkretere Vorgaben vorliegen. WEnn nicht, dann darf ihr Nachbar seinen Zaun genau auf der Grenze bauen.

Was hat denn der Nachbar überhaupt dazu gesagt, dass der Zaun auf eurem Grundstück steht?

Zum Thema Grundstück: Habt ihr beide Grenzsteine und einfach mal eine Schnur zwischen den Steinen gezogen, um zu sehen, um wie viel es sich eigentlich genau handelt? Oder beruht das Wissen der Grundstückgrenze auf Glauben?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FrankSo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Forum,

- "Den Termin beim Schiedsgericht hat man ja, um sich zu einigen."
Nein, stimmt so nicht! Der Nachbar 1 hat ja seinen Zaun gesetzt und ist damit bestimmt zufrieden. Der andere Nachbar 2 ist mit der Zaunsetzung nicht zufrieden und will durch die Schlichtung eine Rücknahme des Zaunes. Wieso sollte sich Nachbar 1 einigen wollen, für diesen ist ja alles Paletti. Die Einigungsphase ist jetzt eigentlich schon vorbei. Jetzt beginnt der juristische Kampf.

- "Wenn eine Einigung erzielt wird, dann wird diese aufgeschrieben und ist damit rechtswirksam."
Nein, stimmt so nicht! Wurde durch den Schlichter das Protokoll falsch ausgefüllt, ist die Schlichtung unwirksam. Da reicht es aus einen Haken nicht richtig zu setzten und das Protokoll ist unwirksam. Diesen Fehler bemerkt der Nachbar erst, wenn er vollstrecken möchte (tut mir leid, aber das ist meine Praxiserfahrung).

- "Auch sollte man schon mal schauen, was das Nachbarschaftsgesetzt zu dem Problem überhaupt sagt. Normalweise schreiben ja Nachbarschaftsgesetzt oder Gemeinde das Thema Einzäunung genau vor, so dass man diese Paragraphen auch vorbringen kann."
Stimmt leider auch nicht! Schauen sollte man schon. Aber das Geschaute muss ein Richter nicht z.K. nehmen!!!!
Bei mir ging es um eine grundstücksrückwärtige Einzäunung. Mein Nachbar hat 10m Sichtschutzelemente (nur Oberteile) einfach in meiner Abwesenheit ohne meine Zustimmung auf die Grundstücksgrenze gesetzt um den Bau einer Maschendrahteinfriedung zu verhindern. Nachbarschaftsrecht stand auf meiner Seite, Bebauungsplan stand auch auf meiner Seite, Ortsüblichkeit stand auch auf meiner Seite - tja, ich hatte nur leider eine Hanglage und über 15 m von 23 m eine Bodenerhöhung (Gabionen) 10 cm von der Grenze. Reichte der Richterin aus mein Begehren abzulehnen. Richterin hat mich auch merksam nicht gemocht. Mein Gegenüber waren arme und bedauerliche Rentner (im Klagen und Jammer waren diese aber wesentlich besser als ich).

- Wenn natürlich Grenzsteine da sind, dann brauchte der Anfrager ja auch nicht zu vermessen! Aber wie es aussieht, sind keine da. Und deshalb traut sich der Nachbar ja auch ohne seinen Nachbarn einfach den Zaun willkürlich zu setzen.

Hallo Floh,
seid nicht zu zaghaft. Euer Nachbar ist es auch nicht. Mein Fehler war meine Zaghaftigkeit und ein Vertrauen, das diese Justiz und die Gesetze nicht verdienen. Wenn Ihr den Zaun (natürlich müsst Ihr sicher sein, das dieser auf eurem Grundstück steht) einfach entfernt, dann muss der Nachbar Euren Weg gehen und die Kosten tragen.
Nachteil - Ihr riskiert einen materiellen Kleinkrieg. Arbeitnehmer gegen Rentner verliert da immer. Ein Rentner hat den ganzen Tag Zeit. Wildbeobachtungskameras sind gut - aber dann seid ihr auf einem neuen Rechtsgebiet und da gibt es wieder viele Fallen.

Mit freundlichen Grüßen

FrankS

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 315x hilfreich)

FrankSo,

eventuell sollten Sie Ihren Fall hier deutlich als Ihre Erfahrung kennzeichnen. Sie schreiben momentan so, als wäre Ihre Erfahrung stellvertretend für alle Schiedstermine. Meine Erfahrung mit Schlichtungen ist eine Andere, die ist aber für den Fragensteller nicht hilfreich, da anderes Bundesland und anderer Friedensrichter bzw. Schiedsmann.

Ihre Ausführungen sind nur basierend auf eigener Erfahrung. Natürlich ist die Einigung einer Schlichtung rechtswirksam. Wenn dabei formale Fehler gemacht werden kann das natürlich die gleichen Folgen wie bei Gericht haben.

Die Argumente des Nachbarn sind hier ja noch gar nicht erklärt. Daher wissen Sie nicht, was der Nachbar meint. Bei vielen Menschen hilft es schon, wenn der Friedensrichter oder der Schiedsmann erklären, dass er sich das rechtlich auf dünnem Eis bewegt. Nur weil das bei Ihrem Nachbarn anders war heißt das nicht, dass das für alle gilt.

Auch die Frage, ob es Grenzsteine oder eine genaue Vermessung gibt, ist noch nicht beantwortet.

Ich denke schon, dass es sinnvoll ist hier von seinen eigenen Erfahrung zu berichten und vielleicht ist das auch hilfreich für den Fragesteller. Trotzdem sollte man die rechtlichen Gegebenheiten nicht als Quatsch hinstellen, nur weil man selbst schlechte Erfahrungen gemacht hat bzw. sich ungerecht behandelt fühlt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat:
Würde mein Urteil gerne veröffentlichen, aber wo macht man das.

Ich würde vorschlagen das Internet dafür zu nutzen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FrankSo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Forum,
da ich neu bin, möchte ich auch die Netiquette beachten. Ich habe nirgendwo das Wort "Quatsch" verwendet, auch habe ich keinen verunglimpft. Jeden Anstrich meines vorhergehenden Beitrages kann ich mit einer Unterlage des Vorganges beweisen.
Für meine Vorgangsverarbeitung hätte ich es natürlich für gut geheißen, wenn man die Bandbreite der möglichen Urteile für Leute, die den juristischen Weg gehen wollen, aufzeigt. Ich habe mir nicht vorstellen können, das Richter/-in die Gesetze und offenen Pläne (die hier empfohlen werden!) komplett zur Seite legen und die Klage abweist. Die Urteilsbegründung ist schon veröffentlichungswert. Das wäre mein Ziel. Die Klageabweisung ist natürlich ein Sieg der das Nachbarschaftsrecht mißachtenden Seite - "oder?". Der Schlichter hat gute Arbeit geleistet, aber eben einen Formfehler begangen, den ich auszubaden habe. Aber hier wäre nur eine Einigung in der Schlichtungsphase zustande gekommen, wenn Gesetze eine Drohwirkung gehabt hätten. Aber die Nennung dieser im Schlichtungsfall ist ja nicht üblich? Oder sollte mein allgemeiner (nur meine Auffassung) Eindruck der Missachtung von Gesetzen in dieser Gesellschaft eine Täuschung sein?

Um das nicht als Einzelfall abzutun, nur kurz folgende Darstellung. Vor 15 Jahren hat ein Straßenzug Häuser gebaut, vor 5 Jahren kamen die rückwärtigen Nachbar dazu. Siehe da, die Koniferen der Alteinwohner standen straßenzugsweise bis zu 1 m auf dem Grundstück der neuen Nachbarn. Und damit sind wir genau in der Situation des diesen Beitrag Anfragenden. Na klar wurde schon vor 15 Jahren vermessen - "aber man hat ja so kleine Grundstücke ....". Ich habe nun den korrekten juristischen Weg beschritten und bin grandios gescheitert. Ein zweiter, neuer rückwärtiger Nachbar hat die Beseitigung innerhalb eines halben Jahres vollbracht - weil ... (an dieser Stelle möchte ich jetzt wegen der Netiquette den Satz beenden). Der nächste Grundstückskauf steht an - ... .

Für den Anfragenden hier meine Empfehlung:

1. Ohne Vermessung bleibt es Streiterei ohne Ergebnisse. Die Vermessung bezahlt der Beauftragende. Eine Vermessung heißt nicht gleich Grenzstein, es kann auch eine Abmarkung mittels Holzpflock sein. Nachteil - Holzpflöcke kann man leicht versetzen oder wegwerfen oder oder ... . (hier meine kleine Bemerkung zur Wildbeachtungskamera)

2. Vorteil einer Vermessung - es ist dann deutlich erkennbar, was Euer Grundstück ist. Schreibt den Nachbarn an mittels Einschreiben und Rückantwort und fordert diesen mit Datum zur Beseitigung von eurem Grundstück auf. Wenn das nicht wirkt, empfehle ich selbst zur Tat zu schreiten - es ist euer Grundstück.

3. Wenn Ihr den juristischen Weg gehen wollt, gebt Ihr den Vorgang aus den Händen in die von RA's und Richter. Damit seit ihr nur noch Objekt in einem Vorgang. Der Ausgang ist offen. Beweise (selbst Bilder) müssen nicht anerkannt werden - auch das ist Sache des Richters. Mit Festsetzung des Streitbeginnes, ab wann sozusagen der Vorgang juristisch zu bewerten ist, fallen auch Beweise weg! Selbst "Einigungschreiben" der Nachbarn unter sich.

Ich rate euch vom juristichen Weg ab! Schlichtung ist ok! Meine Vorhersage - es wird zu keiner Einigung kommen.

Hallo Harry,

das Internet - ja, soweit war ich auch schon. Nur wo da konkret. Ich habe ja eine Urteilsnummer. Ich kann es auch als pdf-Datei liefern. Nur einfach irgendwo hin - das kann ich mir ersparen. Wenn es hier im Forum ein Stelle geben würde, das wäre doch ein Vorschlag wert.

Sollte ich jemanden verletzt oder missachtet haben - ist nicht meine Absicht. In diesem Sinne habe ich selbst für Frau Amtsdirektorin Verständnis - es ist einfach zu erniedrigend sich mit derartigen Tiefen menschlichen Tuns abzugeben. Ich dacht nur - "deswegen ist man ja Richter"!

FrankS

2x Hilfreiche Antwort

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