Hallo. Wir besitzen eine Doppelhaushälfte, die Gartengrundstücke beider Haushälften sind baulich nicht voneinander getrennt, lediglich 2 Rundhecken/-büsche und eine Tanne bilden eine natürliche Grenze.
Zudem haben wir eine überdachte Terrasse, die an der Gründstücksgrenze endet. In Verlängerung dieser Terrasse haben wir zwecks Sichtschutz einen Doppelstabzaun i.H.v. 2m und Länge von 3,5m mit Sichtschutzelementen aus Kunststoff aufgebaut.
Unsere Nachbarn haben nun ein Schlichtungsverfahren eingeleitet und verlangen die Entfernung des Sichtschutzes. Begründung ist, das dieser Zaun
nicht ortsüblich ist. Bei den benachbarten Grundstücken gibt es im Wechsel Hecken, gemauerte Abgrenzungen und im Ort natürlich auch höhen- und Baugleiche Zweistabmattenzäune. In direkter Nachbarschaft sind sämtliche Grundstücksabgrenzungen (Hecken+Mauern) 1,80m bis 2,20m hoch.
Der Sichtschutz ist nicht durchgängig sondern umfasst wie beschrieben nur 3,5m Länge.
Desweiteren verlangen die Nachbarn, das wir Kunststoffscheiben, die wir in die überdachte Terrasse eingebaut und mit Sichtschutz in Form von Papierjalousien versehen haben, aus der Terrasse entfernen.
Als Begründung wurde eine fehlende Baugenehmigung für die Terrasse die jetzt nach der Meinung der Nachbarn ein Wintergarten ist
Zaun als Sichtschutz - zum Mißfallen des Nachbars
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Da kommt es darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Das ist dann nicht nur die Landesbauordnung und das Nachbarschftsrecht des Bundeslandes, sondern auch regionale Regelungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde und Regelungen die sich mit dem Grundstück beschäftigen (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …).
Harry hat es schon richtig gesagt.
Ergänzend will ich dir noch einen Tipp geben. Vermutlich ist bei dir Grenzbauweise erlaubt, sonst hättet ihr keine Doppelhaushälfte bauen können. Hat sehr viele Vorteile, daß bedeutet: Hier ist deine Pergola ohne Dach, eine Pergola und es gelten die Vorschriften und Abstände der LBO deines Bundeslandes. Ist es aber eine Terrassenüberdachungen, dann gelten andere Abstände und Vorschriften innerhalb der LBO und prüfe zusätzlich die Grenzbauweise ob hier eine Möglichkeit besteht nicht abzubauen. Hierzu gibt es einige Urteile wegen Sonnenlicht und Verschattung des Nachbarngrundstücks. In der Regel mussten die Platten/Glas entfernt werden.
Ähnlich verhält es sich mit dem Maschendrahtzaum. Diesen darf man ohne Abstand direkt an die Grenze setzen. Bei einem Stabmattenzaun/Industriezaun auch ohne Kunststoffeinsätze jedoch nicht. (Schattenbildung). In BW muss ein Grenzabstand von mind. 30 cm, bei 1,80 m eingehalten werden. Je höher desto mehr Abstand.
Zäune sind im Nachbarrecht geregelt. Pergolen, Carpots, Terrassenüberdachungen in LBO deines Bundeslandes.
Dann gelten Vor Ort natürlich die Bauvorschriften deines Wohnbezirkes. Hier ist manchmal alles geregelt. Wenn dort steht Jägerzaun nur 1,20 m Höhe und 2 Eichen im Vorgarten, dann bist du fast machtlos. Außer man klagt gegen diese Vorschriften/Vorgaben. (Hatten 2 Eigentümer vor Jahren in unserem Baugebiet gemacht, und auch Recht bekommen, dieses Urteil hat uns allen nur Vorteile gebracht.)
-- Editiert von Rosenfreund am 19.09.2018 08:12
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Danke für die Antworten, ich habe mich jetzt zusätzlich an das zuständige Bauamt gewendet um dort mehr Informationen zu erhalten.
Verschattung ist nicht gegeben, da die Nachbarhälfte auf Südseite liegt, somit kann weder unser überdachte Terrasse noch der als Sichtschutz aufgestellte Zaun Schatten auf das Gründstück werfen, da die Sonne sehr selten aus Norden scheint
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