Müssen wir wirklich einen Zaun bauen? In Niedersachsen ist linker Nachbar in der Pflicht.

14. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
minikito
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Müssen wir wirklich einen Zaun bauen? In Niedersachsen ist linker Nachbar in der Pflicht.

Hallo,

haben hier ein kleines Problem. Wir wohnen in Niedersachsen. Wir sind Eigentümer eines Hauses und nebenan sind Mieter in einem Haus. Die haben letztes Jahr ihr Geundstück mit einer Sichtschutzwand eingezäunt. Das Ding flog uns letztes Jahr regelmäßig um die Ohren. Nun hat er beim Vermieter einen richtigen Zaun eingefordert. Der will aber nicht wirklich einen Zaun bauen und kommt nun an uns ran. Wir sind der linke Nachbar und wären ja quasi in der Pflicht. Hier sind aber kaum Grund stücke eingezäunt. Müssen wir wirklich einen Zaun bauen?

MfG minikito

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ja, lt. Niedersächsischem Nachbarschaftsrecht, kann er dies von euch verlangen, auch wenn andere Grundstücke nicht eingezäunt sind. Allerdings kann er euch nicht die Art der Einfriedung (bzw. die Art des Zaunes) vorschreiben.

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
minikito
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

huhu,

das heisst, das wir auch eine hecke pflanzen können?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

nachfolgend ein Auszug aus dem Nieders. Nachbarrecht:

Sechster Abschnitt
Einfriedung

§ 27
Einfriedungspflicht

(1) Grenzen bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke aneinander, so kann jeder Eigentümer eines solchen Grundstücks, sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, von den Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen:

Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße oder an demselben Wege liegen, so hat jeder Eigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden. Rechtes Nachbargrundstück ist dasjenige, das von der Straße (dem Wege) aus betrachtet rechts liegt Dies gilt auch für Eckgrundstücke; auch für solche, die an drei Straßen oder Wege grenzen.
Liegt ein Grundstück zwischen zwei Straßen oder Wegen, so ist dasjenige Grundstück rechtes Nachbargrundstück im Sinne von Nr.1 Satz 2, welches an derjenigen Straße (demjenigen Wege) rechts liegt, an der (dem) sich der Haupteingang des Grundstückes befindet. Durch Verlegung des Haupteingangs wird die Einfriedungspflicht ohne Zustimmung des Nachbarn nicht verändert. Für Eckgrundstücke gilt Nr.1 ohne Rücksicht auf die Lage des Haupteingangs.
Wenn an einer Grenze gemäß Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 1 beide Nachbarn einzufrieden haben, so haben sie gemeinsam einzufrieden.
An Grenzen, auf die weder Nr.1 noch Nr.2 dieses Absatzes anwendbar ist, insbesondere an beiderseits rückwärtigen Grenzen, ist gemeinsam einzufrieden.
Soweit die Grenzen mit Gebäuden besetzt sind, besteht keine Einfriedungspflicht.
(2) Soweit in einem Teil eines Ortes Einfriedungen nicht üblich sind, besteht keine Einfriedungspflicht. § 29 Abs. 2 bleibt unberührt

§ 28
Beschaffenheit der Einfriedung

(1) Haben die Eigentümer eine Vereinbarung über die Art und Beschaffenheit der Einfriedung nicht getroffen, so kann eine ortsübliche Einfriedung verlangt werden. Wenn sich für einen Teil eines Ortes keine andere Ortsübung feststellen läßt, kann ein bis zu 1,20 m hoher Zaun verlangt werden.

(2) Die Einfriedung ist - vorbehaltlich des § 30 - auf dem eigenen Grundstück zu errichten. Seitliche Zaunpfosten sollen dem eigenen Grundstück zugekehrt sein.

(3) Darf eine Einfriedung nach der Niedersächsischen Bauordnung in einer bestimmten Höhe an der Grenze errichtet werden, so kann nicht verlangt werden, daß die Einfriedung eine geringere Höhe einhält.

Aus meiner Erfahrung gilt eine Hecke nicht.

MfG



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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#4
 Von 
stranddistel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

mein tip--

kaufe dir schlichte gespaltene eichenpfähle und maschendraht und setze den zaun in unterschiedlichen breiten und vesetzt..so,dass du ohne probleme auch dahintergehen kannst..,also grenzabstand einhalten von 80 cm..

dann setze schöne rankgewächse und hohe stauden und blumen wie dornlose brombeeren ,himbeere..sonnenblumen..
wicken und co..
so hast du hübschen anblick und kannst aber noch an begrenzung gut ernten und arbeiten und fühlst dich nicht eingesperrtt und es gibt keine probleme mit überhang und so..
herzlicher gruß

und direkt auf die grenze...schlage nur dünne eisenpfähle und dicken draht draht direkt auf die grenze.,so dass der nachbar nicht meckern kann--..
herzlicher gruß

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