Wer zahlt die Kosten für einen bestehenden Zaun bei Kauf eines Grundstückes?

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wittaldo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer zahlt die Kosten für einen bestehenden Zaun bei Kauf eines Grundstückes?

Hallo,

wir haben ein Grundstück für ein Haus erworben. Nun haben wir unseren Nachbarn kennengelernt, der vor einem Jahr in Absprache mit den Vorbesitzern einen Zaun auf die Grundstücksgrenze gebaut hat. Er möchte gerne, dass wir die Hälfte der Kosten übernehmen. Allerdings steht in unserem Kaufvertrag, dass dieses Grundstück keine Altlasten hat. Muss nun der Vorbesitzer den Zaun bezahlen oder doch wir? Der Notar kann uns leider keine Auskunft geben und bevor wir uns in kostenpflichtige Beratungen begeben, wollten wir gerne Meinungen einholen.
Gruß

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Dass sich der vorherige Grundstückseigentümer am Zaun des Nachbarn beteiligt, war eine schuldrechtliche Vereinbarung (Vertrag) zwischen 2 Personen. Eine solche Vereinbarung (auch wenn sie Grundstückssachen betrifft) geht nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel auf den neuen Grundstückseigentümer über.
Mit seiner Forderung muss sich der Nachbar also an seinen damaligen Vertragspartner wenden.
Ihr dürft davon ausgehen, dass der Grundstücksvorbesitzer das bereits in seinem Kaufpreis eingepreist hatte.

Es wäre ggf. nur eine Überlegung der Vernunft, ob ihr euch freiwillig beteiligt, falls der Vorherige Eigentümer seinen Vertrag mit dem Nachbarn nicht einhält ... weil ihr ja noch viele Jahre ein gut nachbarschaftliches Verhältnis mit dem Nachbarn haben möchtet ... und Streitpunkte lassen sich in einer Nachbarschaft immer finden ... ;)

Auch könnte man bei dieser Gelegenheit klären, ob sich die früheren Nachbarn vielleicht mit weiteren Verträgen in der einen oder anderen Weise entgegengekommen waren. Die gelten dann nämlich auch alle nicht mehr, wenn sie nicht direkt auf das Grundstück bezogen gesichert wurden. Nicht dass man sich wegen ein paar hundert Euro noch einen viel größeren Schaden heraufbeschwört ....
http://www.schiedermair.com/de/newsletter/newsletter-2014/immobilienrecht-nr-14-november-2014.html

Es gibt auch Bundesländer, in denen die Kostenteilung für vorgeschriebene Zäune gesetzlich geregelt ist - z.B. Schleswig-Holstein § 32 Nachbarrechtsgesetz

Wie das dann rechtlich aussehen würde, wenn der Nachbar erst nach der Zaunerrichtung nach der Kostenbeteiligung fragt, weiss ich nicht.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Wittaldo):
Hallo,
Nachbarn kennengelernt, der vor einem Jahr in Absprache mit den Vorbesitzern einen Zaun auf die Grundstücksgrenze gebaut hat. Er möchte gerne, dass wir die Hälfte der Kosten übernehmen. Gruß


Wie jetzt? Nachbar hat vor einem Jahr in Absprache mit dem vorherigen Eigentümer einen Zaun gesetzt. Aber hat er denn mit dem Vorbesitzer auch vereinbart, daß der die Hälfte der Kosten trägt? Der Vorbesitzer hat ja ein Jahr lang nichts bezahlt, warum?

Möglicherweise ist hier ja nur der Wunsch der Vater des Gedankens.

Schon mal den Vorbesitzer angesprochen deswegen?

Mal schlau machen, wie das da mit Zäunen überhaupt ist (Gemeindesatzung). Da könnte es z.B. sein, daß die Zäune zur rechten Seite vom Nachbarn gebaut werden müssen und die zur linken von einem selbst. Es gibt nichts, was es nicht gibt.

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