Wasserschaden durch Nachbars Regenwasser

5. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
ch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 9x hilfreich)
Wasserschaden durch Nachbars Regenwasser

Wir wohnen in einem unterkellertem Reihenmittelhaus. Der Keller ist zwar aus wasserundurchlässigem Betton gebaut, allerdings nicht als Wanne, sondern die Seitenwände sind nur auf die Bodenplatte gesetzt.
Bei Regen tritt nun Wasser zwischen Bodenplatte und Wand hindurch.
Das Regenwasser stammt vom Regenablauf des Nachbarn. Der größte Teil des Wassers sickert widerstandslos unmittelbar am Regenfallrohrende an der mißlungenen Rigole hindurch und nimmt den unmittelbar kürzesten Weg zurück zur Hauswand. (Dies konnten wir dokumentieren.)
Dort scheint sich das Wasser zu stauen und dringt ins Haus.
Nach Aussage einer Fachfirma für Trockenlegungen hätten wir kein Wasser im Keller, wenn das Regenwasser ordnungsgemäß abgeleitet werden würde, z.B. durch ein 3m geschlossenes Rohr zunächst vom Haus weg.
Können wir das irgendwie durchsetzen?

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

vieleicht solltet ihr mal mit dem nachbarn reden und zusammen eine lösung finden anstatt einfach was "durchzusetzen"

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

wie mandozer bereits sagte - redet doch erst mal mit dem Nachbarn. Vielleicht ist er ja einsichtig und läßt das Verlängerungsrohr legen. Ansonsten würde vielleicht ja auch eine Regentonne helfen - dann kann man das Wasser sogar noch zum Blumengießen nutzen.
LG

-----------------
"Julchen"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 9x hilfreich)

Mit dem Nachbarn zu reden ist manchmal leider nicht so einfach... Natürlich haben wir mit ihm gesprochen und das Problem geschildert, aber als Antwort erhalten, wir sollten ihm Nachweisen, dass das Wasser von Ihm stammt und er sei nicht bereit irgendetwas zu unternehmen.
Für mich völlig unbegreiflich, da es ja wie gesagt ein Reihenhaus ist und somit die gesamte Struktur in Mitleidenschaft gezogen wird, also auch sein Teil dieses Hauses!
Wir haben sogar angeboten bei der Lösung des Problemes mitzuhelfen, bisher ohne Erfolg.

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

ok, dann ist es natürlich schwerer aber macht doch den vorschlag die kosten 50/50 zu tragen und selbst hinzubauen dann kostet das grad mal 100€ ...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Eine ärgerliche Sache.
Wenn man bedenkt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem erforderlichen
Gutachten nicht billig sein wird, könnte man
ja das Geld in "Selbstschutzmaßnahmen"
investieren.
Ich meine, vielleicht gibt es
eine technischen Lösung, z.B. eine Folie oder andere Insolierungen an eurer Kellerwand außen anzubringen.
Gruß
odil

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)

moin moin,

Regenrinnen und Fallrohre sind doch Gemeinschaftseigentum in einem Reihenhaus - oder nicht ?

Falls es so ist, muß das dem Verwalter gemeldet werden und die Reparatur geht dann zu Lasten aller Eigentümer.

Da würde ich als Eigentümer doch lieber selbst Hand anlegen und den Schaden beseitigen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

Dem Eigentümer eines Grundstücks obliegt eine Verkehrssicherungspflicht, die IMO auch die Ableitung von Regenwasser (Wäre das Haus nicht da, würde der Regen sich auf eine größere Fläche verteilen) vom Dach beinhaltet. Soweit ein Schaden durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entsteht, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz gem. §823 BGB , wobei der Beweis der Ursächlichkeit sicher dem Geschädigten obliegt, in Ihrem Fall aber nicht so schwer darzulegen sein dürfte. Prinzipiell sollte hier die Versicherung des Nachbarn eintreten. Nehmen Sie unbedingt einen Anwalt, wenn Sie Ihre Immobilie schützen wollen, sie haben IMO sehr gute Aussichten auf Erfolg.

Vergleiche: http://www.ra-kotz.de/durchnaessung.htm

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stephan Ahrweiler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 34x hilfreich)

Bei uns am Haus war eine Regenrinne verstopft. Das überlaufende Wasser ist an unserem und dem Nachbarhaus heruntergelaufen. Nun hat der Nachbar eine feuchte Stelle im 2. OG, ungefähr da, wo das Wasser sich als erstes seinen Weg nach unten gesucht hat. Das Regenrohr ist mittlerweile wieder frei. Er will uns jedoch nun für diesen Schaden haftbar machen.
Sein Maler will die Wand von innen isolieren, dann neu tapezieren und streichen.
Meiner Meinung nach ist die Wand von außen nicht dicht genug, sodaß Regenwasser eindringen kann.
Wenn isoliert werden muß, dann doch wohl von außen, ansonsten hat er bei der nächsten Verstopfung oder beim nächsten starken Regen wieder das Problem.
Die Ursache für den Schaden ist sicherlich zwar das verstopfte Regenrohr, aber das Wasser ist ja nur an der Fassade entlang gelaufen. Müßte diese nicht dicht sein?
Kann er uns für den Schaden haftbar machen?



-----------------
"Stephan Ahrweiler"

34x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nicmak.sigwarth
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo
habe selbst ein Problem mit meinem Nachbarn, der leitet das Regenwasser bzw auch Schmelzwasser ab, durch ein von seinen Kühen getrampelten Weg. Wir sind unterliegen und müssen das Wasser von über 1a aufnehmen durch seine Ableitung. Ich selbst habe mit dem Nachbarn darüber geredet und ihm dies sogar gezeigt, er will aber nichts machen, da ich dies aktzeptieren muss. Im Gesetz steht er darf nicht ableiten, sowie das untere Grundstück überfluten.
Der Fall ging bis in die Berufung, und er bekam recht da er dies Landwirtschaftlich nutzt, hat er das Recht auf seiner Seite.
Der Weg ist so getrampelt, das er Aufhäufungen von oben nach unten sich ergeben haben und sich einen Graben gebildet hat, wo das Wasser hineinläuft. Bei uns unten geht der Graben leicht wieder nach oben. In der mitte bildet sich dann eine Sicke, wo das Wasser dann überläuft, und uns direkt ins Kellerfenster. Dazu ist noch zu sagen, das das Wasser im Herbst vermist ist mit Gülle, da er das obere Feld gut düngt. Laut Gerichte hat er das Recht zugesprochen bekommen, da er dies Landwirtschaftlich nutzt.
Ich selbst habe schon eine Trainage gelegt, die aber das Wasser in diesen Mängen nicht auffangen kann, besonders nicht bei Schneeschmelze.
Dazu habe ich auf meiner Seite die ganzen Leitungen liegen.
MfG Markus

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

@Markus
Ich nehme es ist eine Wiese/Weide (unbefestigt) von woher das Wasser kommt und nicht durch die Regenrinne eines Gebäudes (Kuhstall zum Beispiel).
Ähnliche Problematik habe ich zur Zeit auch. Bei einem Gebäude oder befestigten Platz mit Beton, Pflaster oder ähnliches muss er nachweislich ableiten nur bei landwirtschaftlichen Flächen (Acker, Wiesen) nicht.

LG
Ellis

-----------------
" "

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nicmak.sigwarth
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo
ja es ist ein Acker der oberhalb liegt, trotzdem habe ich sein gegülltes Wasser auf meinem Grundstück das sich dann bei mir aufstaut. würde es den normalen weg laufen, würde es in seine Kapelle eindringen, aber davor hat er Aufhäufungen gemacht sodass es in den Pfad einläuft, und zu mir herunter kommt.
Mfg Markus

-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen