Hallo,
wir haben einen Wasserschaden im Heizungskeller gehabt. Dadurch sind in unserer Reihenhaussiedlung die beiden Nachbarkeller in Mitleidenschaft gezogen worden.
Frage:
Kommt für den dort entstandenen Schaden auch meine Haftpflichtversicherung auf, bzw. wie ist das, wenn der Keller des Nachbarn schon vorher ohne mein Einwirken einen Wasserschaden hatte, der nicht behoben wurde.
mfg.
Hartmut Broich
Wassereinbruch im keller
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Hallo,
auch wir hatten 1995 einen Wasserschaden im Keller, verursacht vom Nachbarn (hatte auch eine Haftpflichtversicherung). Bei ihm ist das T-Stück in der Wand von der Dusche gerissen. Feuerwehr war damals da und pumpte die beiden Keller aus. Dadurch das die Dusche im 1-OG war, waren unsere Wände vom 1 OG bis zum Keller durchnäßt. Hier mußte eine Trockenlegungsfirma 4 Wochen im Hochsommer ihre Trocknungsgeräte anbringen. Der Schaden belief sich damals auf ca. 25.000 DM bei uns. Den Nachbarn hat es mit ca. 100.000 DM schlimmer erwischt.
Ich war damals auch der Meinung die Haftpflicht des Nachbarn müßte doch zahlen, dafür ist Sie ja da. Pustekuchen. Die Ablehnung begründete sie so: nicht fahrlässig . Sprich, hätten meine Nachbarn vergessen den Hahn zuzudrehen wäre es fahrlässig gewesen. Da aber das T-Stück gerissen ist, war das ja nicht fahrlässig und somit hätte ich sie privat verklagen müssen auf Schadensersatz. Meine Gebäudeversicherung hat dann den Schaden gott sei dank übernommen, nachdem der Versicherungsvertreter mir den Tip gegeben hat, hier anzugeben, daß der Schaden bei mir passiert ist. Ansonsten wäre ich wohl auf dem Schaden hängengeblieben.
Und jetzt?
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