Videoüberwachung im Miethaus vom Nachbarn

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Christian Arndt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Videoüberwachung im Miethaus vom Nachbarn

Hallo 123recht Gemeinde.

Ich habe mal wieder ärger mit meinem Lieblingsnachbarn. Jetzt hat er neuerdings einen Videokamera auf seinem Balkon angebracht und überwcht damit ständig den Eingangsbereich des Hauses. Die Videoüberwachung hat sogar Nachtsicht und er kann damit den gesamten Eingangsbereich überwachen und kontrollieren.

Ist das so rechtens. Gibt es schon Urteile oder Gesetze darüber?? Och und meine Familie wir fühlen uns echt ständig beobachtet. Vielen Dank für euere Hilfe.

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
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#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Videoüberwachung im Mietshaus
Sicherheit im privaten Heim wird von allen, ob Mieter oder Hauseigentümer groß geschrieben. Deshalb kommt es auch vor, dass man sich vor möglichen Eindringlingen ganz besonders gut schützen möchte, zum Beispiel mit einer Videoüberwachungsanlage. Was aber, wenn auch der Nachbar jederzeit ihren Besucher auf der Mattscheibe sehen kann?

Dieser Art Neugier hat das Berliner Kammergericht einen Riegel vorgeschoben. Aber zunächst zum Anfang unseres Falls: Eine Eigentümergemeinschaft. Und damit wäre es ihnen ganz leicht möglich gewesen, via Mattscheibe zu sehen, wer wann und wie oft das Haus betritt oder verlässt. Und zu welchem der Mieter welche Besucher kommen. Per Knopfdruck sollten die so aufgezeichneten Bilder in ein hauseigenes Kabelnetz eingespeist werden können.

Das passte einem der Mieter nun gar nicht. Und - folgerichtig bemühte er die Justiz. Zu recht, wie sich herausstellte. Die Überwachung per Kamera sei eine solche Form der Neugier, die die Persönlichkeitsrechte der Mieter, gaben die Berliner Richter zu Protokoll. Und: die Juristens sahen auch die Grundfesten einer ordentlichen Verwaltung, in diesem Fall ist die Hausverwaltung gemeint - bedroht. Kurzum: Die Kameras mussten wieder abbestellt werden und kamen so gar nicht erst zum Einsatz.

zuletzt aktualisiert: 01. September 2003 /

MDR Fernsehen

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Videoüberwachung durch Nachbarn
Ein Grundstückseigentümer drohte einem Nachbarn an, der auf seinem Anwesen eine Getränkeverkaufsstelle unterhielt, er werde dessen Grundstück mit einer Videokamera überwachen, um ein "Fehlverhalten" z. B. Bellen des Hundes oder Lärm durch Besucher und Kunden festzustellen. Tatsächlich stellte er daraufhin in seinem Wohnzimmerfenster eine Videokamera auf, die auf das nachbarliche Grundstück gerichtet war.

Im Prozess konnte nicht festgestellt werden, ob die Videokamera tatsächlich laufend in Betrieb war. Darauf kam es dem Landgericht Braunschweig, das den Nachbarstreit zu entscheiden hatte, jedoch nicht an. Allein durch die dauernde Androhung einer Videoüberwachung und das Installieren einer Videokamera, wird ein Nachbar in unzulässiger Weise in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt. Das Gericht wies darauf hin, dass allenfalls eine sofortige Aufnahme eines lärmbelästigenden Ereignisses durch einen Grundstücksnachbarn gerechtfertigt sein könnte, nicht jedoch eine permanente Videoaufzeichnung. Der verklagte Grundstückseigentümer wurde daher verurteilt, die Videokamera aus seinem Fenster zu beseitigen.

Urteil des LG Braunschweig vom 18.03.1998

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#3
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo Christian Arndt,
wie ich Deinen Artikel entnehme stört Dich auf dem Balkon eines Nachbarn eine dort installierte Kammera.

Nun mag es zwar durchaus auch ein etwas verückter Nachbar sein der ohnedies einen kleinen Tick hat, aber es könnte doch auch sein, dass er ein etwas anderes Schutzbedürfnis, in unsere immer brutaler und rücksichtsloser wewrdenden Gesellschaft hat und sich damit etwas sicherer fühlt.

Ich frage mich aber auch, was diese Kammera Dich eigentlich stört, wenn Du ein ordentlicher Mensch bist und weder Krumme Dinge noch sonst etwas gesetzwidriges machst?

Es kann doch aber letztlich nicht auch sein, dass nächstens schon der
Datenschutz eingeschaltet wird nur weil ein Nachbar womöglich mehrmals etwas länger aus dem Fenster die Leute beobachtet.
Ich bin der Auffassung, dass wenn auch hin und wieder ein meiner Auffassung nach verrückte Richter möglichweise in derartigen Dingen auch einmal etwas verbieten sollte, damit aber auf Dauer dieser überempfindliche Quatsch ohndies nicht ewig aufrecht erhalten bleiben kann.
Wenn es nur Leute wie Dich geben würde, dann müßten ja wohl auch bald alle Videokameras und Fotoapparate verboten werden, wenn der Nachbar oder ein Fremder im Urlaub einmal etwas mehr wie nur Himmel und Wasser aufgenehmen würde.

Ich bin der Auffassung lassen Sie dem Nachbar seine Kammera und überbewerten sie diese ganze Angelegenheit nicht, denn er wird sich kaum wegen Ihnen diese installiert haben und auch nicht stunden- oder nächtelang vor der Bildröhre sitzen um womöglich von Ihnen noch heimlich Filmaufnahnen anzufertigen.

Mit freundlichen Grüßen

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#4
 Von 
Christian Arndt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@info-neugierde

Tja genau das ist es ja. Dieser ebsgate Nachbar sucht nämlich ständig nach einem grund sich bei dem Vermitter zu beschweren. Und er sitzt ständig vor dem Monitor. Wissen Sie eigendlich wie das ist mit einem Mieter uin einem Haus zu wohnen der meint im gehöre das Haus und schaut ständig nach was los im Haus ist. Wie es auf dem Dachboden aussieht, oder im Keller. Oder wer schon wieder alles zu besuch kommt. Die Frau ist noch schlimmer. Die hat letztens erst einen Bekannten bei seiner Mutter schlecht gemacht. Und das muß echt nicht sein. Manchmal können die echt froh sein das ich eine gute Erziehung genossen habe.

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#5
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo Christian Arndt,
ich stimme Dir durchaus zu, dass es grausam ist mit irgend einen verrückten Nachbarn leben zu müssen, aber es hilft schließlich nichts oder Du must umziehen, obwohl Du da auch nicht wissen kannst was Du da für Nachbarn wieder hast.
Du bist mit Deinen Problemen aber nicht allein, auch ich habe liebe Nachbarn durch einen Einfamilienhausbau bekommen und mit diesen auch einen Teil von einem Gemeinschaftsweg für damals 50.000,-- mit kaufen müssen der als Baustraße bis heute in einem kaum begehbaren Zustand sich befindet.
Alle unsere Bemühungen und wenn es Stück für Stück mit auch noch von uns finanzierten Beton-Pflastersteinen wäre wird mitr der Begründung abgelehnt, dass wir damit nur den Wert unseres Hauses aufbessern wollen.

Nun müssen wie schon etwas älter , insbesondere meine Frau ohne Führerschein diesen etwa 80 Meter langen "Weg" regelrecht im Schlamm und Geröll begehen.

Unsere nette Nachbarn die anscheinend wohl durch Ihren Hausbau finanziell ausgebrannt sind, obwohl das ja auch keine Schande wäre.
Nun sind Sie wohl stinke neidisch weil wir unser Haus ohne Schulden bauen konnten und hassen und deshalb wie die Pest.

Ja und sie laufen nicht sondern fahren selbst deshalb nur mit dem Auto.

Da wäre mir hingegen, eine Kammera die nur auf unser Grundstück gerichtet wäre ja noch regelrecht ein Glücksfall.

Nun nimm deshalb Deine Kammeraangelegenheit nicht zu erst es sei denn Dir würde bekannt werden, dass er womöglich in der ganzen Nachbarschaft jeden erzählen würde wer alles bei Dir ein- und ausgeht .

MfG

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