Verkaufsgalgen verboten?

20. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Pyra2000
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 4x hilfreich)
Verkaufsgalgen verboten?

Hallo zusammen,

ich wohne in einer Wohnanlage mit insgesamt 5 Häusern und ca. 20 Parteien.
Meine dortige Wohnung möchte ich nun verkaufen und habe vom Makler einen Verkaufsgalgen aufstellen lassen.
Nun beschwerte sich ein Eigentümer darüber und sagte das dieser sofrt entfernt werden müsse. Nur mal nebenbei gesagt, dieser eigentümer wühlt auch den Müll durch um zu sehen ob jemand nicht richtig getrennt hat.
Wie ist den die Rechtslage? Darf ich einen Galgen aufstellen lassen? In unserer Teilungserklärung, Hausordnung etc. steht nichts dergleichen.
Würde mich über eine Antwort oder mehrere sehr freuen.

Abro

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich würde jetzt mal spontan annehmen, dass die Zustimmung der Miteigentümer erforderlich ist. Würde mal die HV fragen... Und ein Verkaufsschild im Fenster wäre doch sicher auch möglich, oder?

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#2
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Pyra2000
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 4x hilfreich)

:-)

Der Verkaufsgalgen hat halt die normale Größe. Wie gesagt es steht absolut nichts in der teilungserklärung. Schließlich ist es eine Dachgeschosswohnung und die sieht man nicht so leicht gell?!?!? :-)
Deswegen auch der Galgen damit man auf die Wohnanlage aufmerksam gemacht wird.
Ich finde es immer wieder erschreckend wieviele Leute einem ständig ans Bein pinkeln wollen.

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#4
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

ach lass die doch klagen,wenn sie Langeweile haben.Bis dahin sind zwei Jahre vergangen und Du wirst Deine Wohnung verkauft haben

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Bei uns war auch mal das Problem. Jetzt kommt es natürlich nicht so gut, wenn in einer kleinen Anlage ständig "zu verkaufen"-Schilder hängen, denn Leerstand kann Käufer abschrecken.
Die Problematik ist knifflig, da du ein berechtigtes Interesse hast, deine Wohnung anzubieten und die anderen Eigentümer dir die "Fremdnutzung" von Gemeinschaftseigentum vorwerfen.
Gib eine Anzeige in Immonet auf, da kommen die Anfragen auch und teilweise gezielter.

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#6
 Von 
Pyra2000
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Anzeige läuft ja schon. :-) Habe das ganze natürlich in die Hände meines Maklers gegeben. So habe ich weniger Stress und muss auch keine Besichtigungen machen.
Der Galgen sollte nur zusätzlich aufgestellt werden.
Aber soweit ich weiß gibt es keine rechtliche Gundlage, die es verbietet einen Galgen aufzustellen.
Oder etwa doch?

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" "

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Pyra2000
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 4x hilfreich)

Naja,

der Beirat der die Entscheidung treffen würde ist sowieso auf "Hetzjagd" gegen mich. Was bzw. wie soll ich da noch großartig Fragen?
Egal was falsch läuft, der erste der angeprangert wird bin ich.
Jetzt mal ehrlich, so ein verkaufsschild mindert nicht im geringsten das wohlbefinden von irgendeiner Person. Schon gar nicht kann dies geschäftsschädigend sein.
Nur weil der Galgen vor seinem Haus steht heißt es doch noch lange nicht das eine bestimmte Wohnung verkauft wird. Warum stehen den auf dem galgen Telefonnummer, E-Mail, website usw. drauf?
Ich finde das ganze nur lächerlich und übertrieben.
Wenn man mit der gemeinschaft nicht kann darf man auch keinen Galgen aufstellen. Das soll es dann gewesen sein?
Er bleibt stehen, basta.
Ich bin immerhin noch so nett und werde das Schild eindeutiger gestalten lassen. "DG Wohnung zu verkaufen", das sollte ja reichen oder? Der "Ankläger" hat sein Büro im Keller. Also dürfte das Schild dann wohl nicht mehr das Problem darstellen.
Wenn man will kann man sich an allen dingen aufhängen, auch aan dem Galgen.

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#9
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich stelle mir gerade vor wie das wohl aussehen mag, wenn an dem Galgen zig Zettel kleben mit verschiedenen Telefonnummern, etc. :grins:

Persönlich hätte ich nichts gegen den Galgen, aber ich hätte dennoch die Gemeinschaft diesbezüglich vorher gefragt. Daran liegt es doch meistens... Die Leute wollen gefragt werden ;)

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#11
 Von 
Pyra2000
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun ja,

W wie weg ist auch eine Art von Diebstahl, wenn er abgerissen wird ist es sogar mutwillige Zerstörung.
Ich glaube kaum das das so einfach ist. Verkaufsgalgen sind gang und gebe.
Ich wohne bzw. wohnte nun mal im Dachgeschoss und dort ist ein Schild nicht ersichtlich, deswegen bleibt mir nichts anderes übrig als einen Galgen aufzustellen.
Darf die Polizei etwa ein Auto, welches eine Einfahrt blockiert beschädigen? Nein, sie müssen es fachgerecht abschleppen lassen.
Bist du eigentlich Mieter oder Vermieter? So wie Du redest bzw schreibst scheinst du auch gerne über solche Dinge nachzudenken und mich würde es auch nicht wundern wenn dich ein Verkaufsgalgen stören würde.
Wenn nicht belehre mich eines besseren.

Noch etwas, wieso sollte ein Verkaufsgalgen geschäftsschädigend sein? Das ist nun mal das Argument warum der Galgen verschwinden soll. Ist ein Trabi vor meinem Büro auch geschäftsschädigend weil meine Kunden denken könnten es sei meiner? Tzz, who gives a f***.
Ich verstehe es einfach nicht. Es gibt so viele Menschen die sich an allen Dingen im leben stören bzw. stören wollen.

Amen

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#12
 Von 
Pyra2000
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Dinsche

Der Galgen sieht ganz normal aus. :-)
Hast Du schon mal Galgen von engel und Völkers, meissler & Co, Grossmann & Berhger etc. gesehen?
Die sehen ganz normal aus. Vor allem ist die eine Seite gar nicht ersichtlich weil sie von einem Baum verdeckt wird.

P.S. Aufgrund des Balkens haben sich schon 4 Personen gemeldet und wollen die Wohnung besichtigen. ;-)

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#13
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Pyra2000
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 4x hilfreich)

So ganz haut § 859 nicht hin.
Ich bin Miteigentümer, da sieht die Sachlage schon wieder anders aus.
Der § bezieht sich nicht aufs WEG Recht. Jetzt mal Hand aufs Herz. Ein Verkaufsgalgen ist geschäftsschädigend? Ha ha ha.
Was genau möchtest du mit dem § zum Ausdruck bringen? Habe irgendwie den Faden verloren!

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#15
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

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#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Du bis ME... Das heißt, auch andere Menschen dort sind das, also seid ihr eine Gemeinschaft, in der nicht jeder einfach tun und lassen kann wie er mag, besonders nicht mit dem Gemeinschaftseigentum. Kauf Dir ein ganzes Haus mit Grundstück, und dann darfst Du aufstellen wie Du magst.

Daher hättest Du die anderen Miteigentümer fragen müssen, ob Du den Galgen dort aufstellen darfst. So einfach ist das. Es ist dabei völlig unerheblich wie das Schild aussieht, ob es zu groß oder zu klein ist. Deine Meinung ist subjektiv und gehört nicht zur Sache.

Wird mehrheitlich beschlossen, dass der Galgen zu entfernen ist, dann musst Du Dich danach richten. So ein Ding verschwindet ganz schnell, ohne dass irgendjemand wegen Diebstahl belangt werden kann ;)

Dass Deine Wohnung im DG ist spielt keine Rolle und ist kein Argument, warum Du Deine Wohnung nicht wie andere Menschen inserierst bzw. dies Deinem Makler überlassen kannst.

In USA ist das mit den Verkaufsgalgen ganz normal, und ich finde das gut, aber auch dort gilt: In einer Wohnungsgemeinschaft kann darüber abgestimmt werden, ob einzelne ME dazu berechtigt sind, Verkaufsgalgen auf dem Gemeinschaftseigentum aufzustellen oder nicht.

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