Ungepflegtes Wegerecht - Grundstück

22. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz464317-31
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungepflegtes Wegerecht - Grundstück

Auf unserem Grundstück gibt es ein Dreieck worauf ein Wegerecht eingetragen ist. Dieses Grundstück mit Wegerecht pflege ich seid 10 Jahren. Sie ist keine direkte Nachbarin. jetzt haben wir unkrautfliess gelegt um dem unkraut her zu werden. Meterhohe brennnesseln und kleine Kinder. Das passt nicht. Da wir nun im Streit mit der schwester sind, hier meine Frage: Kann sie uns zwingen es rückgangig zu machen, und darf wieder unkraut wachsen lassen und ihre unkrautsanen fliegen wieder zu uns rüber und verteilen die brennnessel und Ĺowenzahnsamen vir allem eineSchlingpflanze die schwer kaputtzukriegen ist, Bei uns ist es eingedämmt ,Aber dann fängt wieder alles an,

Ärgert der Nachbar?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39835x hilfreich)

Was genau ist denn bezüglich des Wegerechtes vereinbart worden?



Zitat (von amz464317-31):
Kann sie uns zwingen es rückgangig zu machen,

Ja, je nachdem wie das ganze formuliert ist, kann sie das.



Zitat (von amz464317-31):
und darf wieder unkraut wachsen lassen

Es gibt kein Unkraut.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wem gehört das "Dreieck"?

Ist es dein Grundstück, mit eingetragenem Wegerecht für die Nachbarin oder ist es das Grundstück der Nachbarin, mit eingetragenem Wegerecht für euch?

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#3
 Von 
amz464317-31
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Dreieck, welches einer Dame aus einem Nachbarort gehört(keine Nachbarin, frühere Schwester des verstorbenen Besitzers unseren Hauses) führt quasi ins nirgendwo . Auf der Spitze treffen sich 3 mit ihr 4 Grundstücke.

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#4
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Verwirrend beschrieben.

Ich versuche es mal in meinen Worten wiederzugeben:

Du pflegst also ein Grundstück (Dreieck), was dir nicht gehört.
Frage: Ist die Pflege vereinbart?

Ist es gleichzeitig gepflegt und ungepflegt?
Du pflegt, aber meterhohes Unkraut?

Auf dem Dreieck befindet sich ein Wegerecht. Ein Weg ins "Nirgendwo" ?
Wer ist Begünstigter des Wegerechts?
Darf das Wegerecht genutzt werden, wenn es nirgendwo (mehr?) hin führt?



-- Editiert von Heike J am 27.04.2017 17:14

-- Editiert von Heike J am 27.04.2017 17:15

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#5
 Von 
amz464317-31
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist schon richtig. Es ist verwirrend.
Ich machte das unkraut weg immerwieder wenn es eine bestimmte Grenze erreicht hatte, da man nicht sieht das ein Stück einfach nicht zu uns gehört,.
Es waren früher 2 Grundstücke eins haben die nachbarn. bei der Teilung Endstand dieses Dreieck weil die ein Grades Grundstück haben wollten und die Dame blieb auf diesem Dreieck sitzen.

Das Wegerecht kann sie natürlich nutzen führt aber nur bis zu einem Zaun pfeiler. Oder ist soetwas dann hinfällig

Nein Pflege ist nicht vereinbart.

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#6
 Von 
amz464317-31
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist schon richtig. Es ist verwirrend.
Ich machte das unkraut weg immerwieder wenn es eine bestimmte Grenze erreicht hatte, da man nicht sieht das ein Stück einfach nicht zu uns gehört,.
Es waren früher 2 Grundstücke eins haben die nachbarn. bei der Teilung Endstand dieses Dreieck weil die ein Grades Grundstück haben wollten und die Dame blieb auf diesem Dreieck sitzen.

Das Wegerecht kann sie natürlich nutzen führt aber nur bis zu einem Zaun pfeiler. Oder ist soetwas dann hinfällig

Nein Pflege ist nicht vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

"Sie" (die Eigentümerin des Dreiecks) kann das Wegerecht nutzen?
D.h. der Weg befindet sich auf deinem Grundstück und gehört nicht der Eigentümerin des Dreiecks?

Warum solltest du ihn dann nicht pflegen dürfen?

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#8
 Von 
amz464317-31
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gehört auch ihr.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Es bringt nichts, wenn du immer nur teilweise antwortest und die Forenteilnehmer sich den Rest denken sollen.
Bringt nichts, bin raus.

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

irgendwie schaffst du es nicht wirklich die Eigentumsverhältnisse zu beschreiben.
Und was soll das immer mit dem Wegerecht? Ist das wirklich eingetragen? Und wenn ja, bei wem, also bei wessen Grundstück?

Bisher liest es sich für mich so, dass es zwischen deinem und dem Grundstück des Nachbarn noch ein Dreieck gibt, welches einer dritten Person gehört (diese hat aber kein Wegerecht, sondern - wie fast jeder Eigentümer - das Nutzungsrecht).
Und du nutzt dieses Grundstück nun quasi, und zwar in dem Sinne, dass du es ein wenig pflegst und es letztendlich optisch(!) zu deinem Grundstück gehört. Richtig?

Zitat:
Meterhohe brennnesseln und kleine Kinder. Das passt nicht.
Warum eigentlich?
Kinder haben damit einmal Kontakt, und dann nie wieder. Es gibt halt Dinge, die lernt man am besten so, und wenn es nichts wirklich Gefährliches ist würde ich das immer riskieren. Aber gut, das ist jetzt ja nur ein Nebenthema, vergessen wir's.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39835x hilfreich)

Das ganze ist von einer verständlichen Schilderung weit entfernt.

Deshalb man ein paar allgemeine Anmerkungen:
Offenbar ist das Dreieck ein fremdes Grundstück.
Auf fremden Grundstücken hat man nichts zu suchen.
Wenn der Eigentümer oder ein andere Berechtigter nicht will das da was gepflegt wird, dann sollte man das unterlassen um zivil- wie strafrechtlichen Problemen vorzubeugen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Gebe Harry absolut Recht: Das Grundstück gehört dir nicht und die Eigentümerin verbietet zurecht, dass du darauf arbeitest.
Es ist völlig egal, ob dir das optisch gefällt oder nicht.

Es gibt aber eine Lösung: Kauf ihr das Dreieck ab!

Wahrscheinlich ist das nämlich der Knackpunkt: Sie kann das Dreieck nicht nutzen, hat es nicht verkaufen können und will sich nicht ansehen, wie du ihren Grundbesitz einfach (kostenlos) in dein Grundstück "integrierst", indem du ihn optisch anpasst.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
amz464317-31
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Es wurde genau richtig verstanden. Aber die Sache hat sich erledigt. Ich danke allen für ihre große Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

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