Überempfindliche Nachbarin

27. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
go446448-58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überempfindliche Nachbarin

Hallo liebe community.
Ich habe ein kleines Problem mit der Dame die unter mir wohnt. Die Wohnung ist recht hellhörig und meine Nachbarin hat anscheinend nen ziemlich leichten schlaf. Naja wie dem auch sei, sie kommt in letzter Zeit echt wegen jeder Kleinigkeit hoch. Sei es weil ich besuch hab und die Schritte zu laut sind, wir angeblich ja so laut reden oder ähnliches. Jedoch ist nichts von alldem im Übermaß, es ist alles in zimmerlautstärke. Wir brüllen nicht, und wir springen such nicht durch die Bude. Dasselbe wenn ich mal abends nen Film gucke. Ich habe gerade Star Wars mit nem freund geguckt wir haben so um 21:30 angefangen. Kurz vor Ende des Films klingelte es, 2h nachdem der Film angefangen hatte. Es war auch nicht laut, trotzdem kam es wohl bis zu ihr durch was sie gestört hat. Ich hab nicjt mal die Tür auf gemacht weil es langsam echt nervt. Ich denke mir halt es ist nun mal ne hellhörige Wohnung und da muss man mit leben - sie, so wie ich. Und solange ich nicht übertreibe und übermäßig laut bin, kann sie mir rechtlich doch nichts anhaben oder? Bin am überlegen was ich tun soll damit die mich mal in Ruhe lässt, wir haben uns schon so oft geeinigt usw aber in letzter Zeit kommt sie halt andauernd wieder hoch. Habe halt Ferien und bleibe länger wach. Das ist nun mal so und ich will mich nicht ihrem Alltag anpassen nur weil sie ja etwas mitbekommen könnte.
Etwas viel Wirrwarr hier ich hoffe es ist verständlich erklärt.
Liebe Grüße
Gerrit Eckert

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von go446448-58):
Bin am überlegen was ich tun soll damit die mich mal in Ruhe lässt,

Ihr erklären, das sie in einem hellhörigen Haus wohnt, die Geräusche normale Geräuse normaler Wohnungsnutzung darstellen, das ganze nicht Dein Problem ist, und sie mit der Belästigung aufhören soll.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von go446448-58):
Das ist nun mal so und ich will mich nicht ihrem Alltag anpassen nur weil sie ja etwas mitbekommen könnte.

Musst du auch nicht.
Wenn es sich bei den Wohnungen um hellhörige Wohnungen handelt, kannst du ja nichts dafür.
Solange du dich so verhältst, wie du hier schreibst, hast du nichts zu befürchten.
Weise sie darauf hin, dass es sich bei den Wohnungen um sehr hellhörige Wohnungen handelt und gut ist.

Ich empfehle mich.

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Wenn es sich bei den Wohnungen um hellhörige Wohnungen handelt,


Ist das so ??
Irgendwie kommt mir bei der Schilderung die vielleicht fehlende Trittschalldämmung in den Sinn ?
Wurde in der Wohnung nach dem Einzug Laminat verlegt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go446448-58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal danke für die vielen Antworten.

Was das laute reden angeht - versuche ich grundsätzlich abends zu vermeiden
Bass drehe ich abends auch immer runter und für die Lautsprecher hab ich mir schon Spikes gekauft damit der Bass nicht so in den Boden geht.

Trittschalldämmung? Also hier war von Anfang an Parkett verlegt. Ich habe PVC drüber gelegt. Aber das kann natürlich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Wenn das ne Mietswohnungen ist, wäre das höchstens Sache des Vermieters.
Ob es dafür ne Vorschruft gibt, weiß ich nicht, allerdings ist das nicht unbedingt ein versteckter Mangel, es weiß halt jeder das ein Altbau hellhörig ist.

Grundsätzlich würde ich auf meine Nachbarn keine übermäßige Rücksicht nehmen, weil du deine eigene Lebebsqualität einschränkst, es ist ein Grundrecht seine Persönlichkeit frei zu leben ( Art 2 GG )

Eine normale Lautstärke muss die Nachbarin dulden, ja umgekehrt wird eher ein Schuh draus : Droge ihr ggfs mit Anzeige, nach dem neuen Stalking Gesetz wird das bald leichter möglich, sie soll dich halt nicht mehr belästigen und dir dein Recht auf Privatsphäre lassen.

Wenn ihr das nicht passt, könnte sie ja theoretisch ausziehen

1x Hilfreiche Antwort

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