Über Nacht Autoradio angelassen

7. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
bierwoosch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Über Nacht Autoradio angelassen

Moin,

heute Nacht schellte jemand bei mir an der Tür.
Da ich aber nicht nur dachte das es ein Scherz-Klingeln war, sondern ich auch im Tiefschlaf war, machte ich die Tür nicht auf, sondern ich schlief schön weiter.

Als ich heute morgen zum Auto kam, hing ein Zettel der Polizei an meinem Wagen...
Punkt um:

Mein Autoradio war an und extremst laut...
Die Polizei hat einen Schlüsseldienst kommen lassen um das Auto aufzuschliessen...

Glück: Die mussten es nicht aufbrechen
Pech: Zum ersten Mal draußen geparkt und nicht in der Tiefgarage.
Zum ersten Mal das Frontteil nicht abgenommen

Grund warum:
Auf der neuen Selig CD geht das letzte Stück ca. 4:30 Minuten und dann kommt ca. 5 Minuten nichts, dann wieder ein bißchen und dann geht die CD wieder von vorne los...

Nun meine Fragen:
- Wie soll ich mich nun verhalten?
Warten bis das Merkblatt "Verfahren, Kosten Anhörung" sowie die Freigabe durch den Innendienst per Post kommt oder besser persönlich zur Polizei heute gehen?

- Bekomme ich eine Anzeige? Oder ist es eine Ordnungswidrigkeit?

- Welche Kosten kommen auf mich zu?

Danke!

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

geht dein radio net aus wenn du den schlüssel abziehst bzw. die zündung ausmachst?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
bierwoosch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die helfenden Antworten...

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#4
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Möglicherweise (ziemlich sicher sogar, da die Polizei draußen war) wird dies eine Owi-Anzeige nach sich ziehen, wegen ruhestörenden Lärms.

Außerdem werden Sie den Schlüsseldienst zu zahlen haben, da wird dann sicherlich eine Forderung seitens der Gemeinde kommen.

Eine Anzeige scheidet, sollte es wie oben geschildert ablaufen, aus Gründen des Doppelverfolgungsverbotes in Deutschland dann somit aus.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bierwoosch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Oha...

Dann bin ich mal gespannt was auf mich zu kommt.

Danke Dir!

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