Moin,
heute Nacht schellte jemand bei mir an der Tür.
Da ich aber nicht nur dachte das es ein Scherz-Klingeln war, sondern ich auch im Tiefschlaf war, machte ich die Tür nicht auf, sondern ich schlief schön weiter.
Als ich heute morgen zum Auto kam, hing ein Zettel der Polizei an meinem Wagen...
Punkt um:
Mein Autoradio war an und extremst laut...
Die Polizei hat einen Schlüsseldienst kommen lassen um das Auto aufzuschliessen...
Glück: Die mussten es nicht aufbrechen
Pech: Zum ersten Mal draußen geparkt und nicht in der Tiefgarage.
Zum ersten Mal das Frontteil nicht abgenommen
Grund warum:
Auf der neuen Selig CD geht das letzte Stück ca. 4:30 Minuten und dann kommt ca. 5 Minuten nichts, dann wieder ein bißchen und dann geht die CD wieder von vorne los...
Nun meine Fragen:
- Wie soll ich mich nun verhalten?
Warten bis das Merkblatt "Verfahren, Kosten Anhörung" sowie die Freigabe durch den Innendienst per Post kommt oder besser persönlich zur Polizei heute gehen?
- Bekomme ich eine Anzeige? Oder ist es eine Ordnungswidrigkeit?
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
Danke!
Über Nacht Autoradio angelassen
7. April 2009
Thema abonnieren
Frage vom 7. April 2009 | 12:06
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Über Nacht Autoradio angelassen
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. April 2009 | 07:43
Von
Status: Praktikant (543 Beiträge, 195x hilfreich)
geht dein radio net aus wenn du den schlüssel abziehst bzw. die zündung ausmachst?
#2
Antwort vom 8. April 2009 | 08:04
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1220x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Nachbarschaftsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. April 2009 | 08:24
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die helfenden Antworten...
#4
Antwort vom 8. April 2009 | 11:25
Von
Status: Beginner (149 Beiträge, 128x hilfreich)
Möglicherweise (ziemlich sicher sogar, da die Polizei draußen war) wird dies eine Owi-Anzeige nach sich ziehen, wegen ruhestörenden Lärms.
Außerdem werden Sie den Schlüsseldienst zu zahlen haben, da wird dann sicherlich eine Forderung seitens der Gemeinde kommen.
Eine Anzeige scheidet, sollte es wie oben geschildert ablaufen, aus Gründen des Doppelverfolgungsverbotes in Deutschland dann somit aus.
MfG
#5
Antwort vom 9. April 2009 | 14:07
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Oha...
Dann bin ich mal gespannt was auf mich zu kommt.
Danke Dir!
Und jetzt?
Schon
267.978
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
14 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten