Thuja Hecke oder Baum

9. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sabine34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Thuja Hecke oder Baum

Hallo,

meine neue Nachbarn haben das Haus hinter uns gekauft und sie sind daran die Aussenanlage anzu legen.
Wir haben seit 3 Jahren an der Grundstücksgrenze einen Maschendrahtzaun mit Sichtschutz.
Dieser wurde letze Woche mit Erde 1/4 zugeschüttet und an unserem Zaun Kletterefeu befestigt ,natürlich ohne zu fragen.Nachbars Grundstück liegt eh schon höher wie unseres und er wollte es noch höher haben.
Die Erde wurde dann auf verlangen entfernt und den Efeue habe ich selbst abgemacht.
So weit so gut.
Jetzt hat der Nachbarn Thujas-Lebensbaum 10 Stück gesetzt und einen Abstand von 50 cm eingehalten.Reicht dieser Abstand ich habe gelesen das die ziemlich hoch werden und im Rheinland-Pfalz Nachbarschaftsrecht steht das man mit dem Lebensbaum 2 Meter von der Grenze wegbleiben muß.
Dann habe ich aber wieder gelesen das mehrere Lebensbäume dann kein Baum mehr sind sondern nee Hecke.Also widerspricht sie ja das ganze.
Habe dem Nachbar aber gestern schon gesagt das er mit den Thujas eh weiter weg von der Grenze bleiben muß.Die Thujas die er gesetzt haben sind schon 1,25 Meter hoch.

Danke
MfG
Sabine

Ärgert der Nachbar?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

so wird der neue Nachbar ja prima Willkommen geheißen :party: ...na dann, auf gute Nachbarschaft :cheers: :devil:

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
puppe
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 183x hilfreich)

Hallo sabine,
vielleicht hilft Dir das weiter ...
http://www.ra-karlbrenner.de/owiz_juni_+_juli_2004.htm#_Toc77773513

da steht folgendes:

Nach dem rheinland-pfälzischen Nachbarrechtsgesetz müssen Hecken bis zu 2 m Höhe einen Abstand von 0,75 m und höhere Hecken einen um das Maß der Mehrhöhe größeren Abstand gegenüber Nachbargrundstücken einhalten.
Grüße

puppe

-- Editiert von puppe am 09.06.2007 20:12:24

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sabine34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@Löni ,

ich habe mich auch an die Gesetze gehalten als ich gebaut habe und so sollten sich auch andere verhalten.

Der neue Nachbar beleidigt einem schon mit üblen Wörtern am gartenzaun.Dem traue ich auch zu meinem Hund was giftig hinzu werfen wenn mein kleiner im Garten ist.

Vielleicht kannste dir dann vorstellen was man so für Nachbarn bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Keine Panik, diese Bäume ordentlich düngen und in fünf Jahren sind die schon mehrere Meter hoch.

Dann sieht man auch vom Nachbargrundstück nichts mehr :grins:











1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
puppe
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 183x hilfreich)

Hallo Sabine,
es ist unbeschreiblich, genau den gleichen hab ich hier auch....lebe in ständiger Angst um meine Hunde...
Gruß
puppe

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sabine34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@puppe,

ja leider kann man schnell zu solchen Nachbarn kommen.So einen kenne ich bisher nur vom Fernsehen her.Dem traue ich alles zu.Was machst du den dagegen ,hat er dir gedroht also das erwarte ich das nächste Mal von ihm.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
puppe
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 183x hilfreich)

Hallo Sabine,
bei uns ist sehr viel und schon seit Jahren. Ich habe alles aufgeschrieben und nun ist ja GsD das neue Nachstellungsgesetz oder Paragraf seit März in Kraft, ich hoffe jetzt auf Hilfe vom Staatsanwalt, bisher hat er nichts gemacht oder machen können ohne trifftige Beweise. Das hat sich nun geändert.
Schreib ALLES auf mit Datum und Uhrzeit, ein Tagebuch führen..
Ich drück Dir die Daumen....
Grüße
puppe

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

in welcher Himmelsrichtung von Ihnen stehen die Neu-Anpflanzungen?? In welchem Bundesland befinden Sie sich?

Wenn die *Hecke* im Süden steht oder nur 50 cm Grenzabstand hat, wird Ihnen die Sonneneinstrahlung genommen. Dann dürfen Sie beanspruchen, dass die Wuchshöhe auf max. 2 m begrenzt wird und außerhalb der Vegetationsperioden (Nov. bis Febr.) ein regelmäßiger Rückschnitt zu erfolgen hat.

Für diesen Bestandsschutz haben Sie aber nur 5 Jahre Zeit, nach dem Pflanztermin. Wird die 5-jahres Frist nicht genutzt, sind Ihre berechtigten Ansprüche aus dem Nachbarrecht verjährt.
:wipp:

MfG


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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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