Wir haben im Moment sehr viel Schnee in Norddeutschland.
Oberhalb unseres Grundstückes verläuft ein schmaler Privatweg der überliegenden Nachbarhäuser.Grundstücke sind durch Staketenzäune abgegrenzt. Nun haben die oben liegenden Nachbarn auf Ihrem Privatweg ca. 1,50 Schnee gegen unsere Zäune aufgetürmt, der teilweise unterhalb der Zäune in unsere Gärten fällt. Da es auf dem obenliegenden keinen Abfluss gibt (nur Sicker/Drainpflastersteine), befürchten wir, dass bei Tauwetter das gesamte Wasser auf unsere Grundstücke abfliesst, insbesondere wenn der Boden noch gefroren ist, gegen die Keller drückt und Schaden verursacht.
1. Sind die Nachbarn verpflichtet, ihren Schnee auf weiter entfernte Grundstücke zu verbringen? (ca 100 Meter entfernt)
2. Wie kann man schreiende Hitzköpfe (Der Schnee bleibt da, wo er ist!!!!!) sinnvoll wieder beruhigen? Eigentlich wollen wir keinen Streit.
3. Müssen wir abwarten, bis "ein Schaden" gemäß § 823 BGB
entstanden ist?
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-- Editiert am 03.01.2010 15:58
Schnee vom NACHBARN
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
quote:
2. Wie kann man schreiende Hitzköpfe (Der Schnee bleibt da, wo er ist!!!!!) sinnvoll wieder beruhigen?
Mit Glühwein und Schubkarre zu den Nachbarn und gemeinsame Arbeit anbieten.
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"Heike aus Bochum"
Ich würde für alle Fälle versuchen, Beweise zu sichern und dokumentieren (Fotos, eventuell Video), wie der Schnee vom Nachbarn gegen die Zäune aufgetürmt wurde.
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Wem gehört denn der Schnee?
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er darf den beräumten schnee nicht in deinem grunstück absichtlich ablagern.
er darf ihn jedoch auf seiner seite des grundstückes ( auch an grenze ) auftürmen.
da es oftmals in engbebauten wohngebieten keine andere möglichkeite gibt, solltest du es akzeptieren.
deinen vorschlag mit den 100m halte ich für übertrieben.
deine 3. frage ergibt mir keinen sinn, da man nicht abwarten sollte bis ein schaden eintritt, sondern maßnahmen treffen um schaden zu vermeiden.
in manchen fällen wäre eine gute mauerisolierung die treffendere maßnahme, als einen nachbarn zu verklagen..
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http://www.youtube.com/watch?v=qhcTju8xsos
Man sollte schon wissen wieviel Wasser so ein Schneehaufen hat. Das kann kaum Probleme geben wenn ein Haufen gegenen den Zaun drückt und was runterläuft.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Habt ihr denn ein extremes Gefälle vom Zaun zum Haus? Falls ja: Dann sollte das Haus dem entsprechend dicht sein. Falls nein: Wieso sollte das Schmelzwasser auf das Haus zu sickern?
Ein ordentlicher, kräftiger Dauerregen verursacht sicherlich in kurzer Zeit deutlich mehr Wasser ...
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Temperaturen innerhalb weniger Minuten um 20 Grad steigen- Schnee schmilzt langsam ab und wird sicherlich nicht im Tsunamistyle euer Haus unterspülen.
An diesem Wochenende wird es Schneeverwehungen geben- watt machste denn, wenn der Wind den Schnee an deine Hauswand fegt- Frau Holle ins Exil schicken? (sorry, konnte ich mir nicht verkneifen ...)
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Hallo,
ich wohne auch in Norddeutschland.
Unser Nachbar hat den Schnee an unserer Hauswand hochgetürmt, es geht halt nicht anders. Ich sehe den Schnee im Moment als Wärmedämmung an...
Was ich dieses Wochenende mache? Schaufeln, Schaufeln und nochmals Schaufeln....
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Ich kippe den Schnee auch immer zum Nachbarn aufs Grundstück....
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quote:
Man sollte schon wissen wieviel Wasser so ein Schneehaufen hat
Nach der von mustermann vorgeschlagenen Quelle kommt man bei einem Kubikmeter Schnee auf ca. 200 Liter Wasser, also 20 Eimer. Wenn dieses Wasser nun den Hang des Grundstücks hinunterläuft, entspricht das bei 24 Stunden Tauzeit etwas mehr als 8 Litern. Wenn es insgesamt 10 Kubikmeter wären, wären es 80 Liter.
Wenn das Wasser dann eine Fläche von sagen wir mal 20 qm überfließen müsste, wären das etwa 4 Liter pro Quadratmeter. Da kann bei einem ordentlichen Regenschauer schon deutlich mehr zusammen kommen, was da abläuft.
Was die Frage des noch gefrorenen Bodens betrifft, so kann es nach einer Frostperiode ohne Schnee ja auch mal Regen geben, der dann nicht versichern kann. Was ist denn in der Vergangenheit damit passiert? Wenn das ohne Schäden ablief, wird der Schnee beim Tauen auch keine Probleme machen.
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Das entspricht dann einem normalen Regeschauer, denn der Hang sonst auch aushält. Wobei es bei euch ja so viel geschneit hat.
Der arme Nachbar, wenn man bedenkt das der 80 kg Schnee bewegt hat.
Zu der Rechnung musst man nur die Versickerung des Hangs abziehen.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Ich habe auch Probleme mit dem Nachbarn. Kaum fällt Schnee, schippt dieser alles von seinem Grundstück über den Zaun zu mir. Ich habe zwar ein großes Grundstück, aber das gibt ihm doch wohl nicht das Recht? Heute habe ich ihn angesprochen und er meinte nur, er wisse nicht wohin. Ich will mich nicht streiten, fühle mich aber übergangen, ignoriert und somit persönlich angegriffen. Was soll ich tun?
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quote:
ch habe zwar ein großes Grundstück
quote:
fühle mich aber übergangen, ignoriert und somit persönlich angegriffen.
Psychiater fragen !!
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
quote:
Was soll ich tun?
Wenn du nicht grundsätzlich dagegen bist, sondern im Grunde bereit, das zu dulden:
Sag ihm, dass du es besser gefunden hättest, wenn er dich vorher gefragt hätte.
Und erlaube ihm dann ausdrücklich, seinen Schnee bei dir loszuwerden.
Dannn hast du ihm gesagt, wie es bei dir ankommt und du fühlst dich nicht mehr übergangen, weil du die Entscheidung selbst ausgedrückt hast.
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"Heike aus Bochum"
-- Editiert am 28.01.2010 21:42
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