Hallo!
Wir wohnen in einem REH in einem 5-Spänner. Wir haben keine WEG, aber gemeinsam genutzte Grundflächen (Garagenzufahrt, Gehweg). Nun grenzt an unserem Grundstück
ein Gehweg. Ich weiß, d. es so ist, d. alle Eigentümer der Reihenhausanlage zur Räumung des Gehweges verpflichtet sind. Nur sie tun es nicht. Leider gab es schon vor unserem Einzug div. Szritpunkte und machen reden nicht miteinander. Nun die Frage, wie kann ich mich rechtl. absichern, wenn der and. den gehweg nicht räumt? Schließlich kann e sja nicht sein, d. nur 2 RH räumen und alle anderen nicht. Was sieht die rechtslage vor?????
Michaela
Schnee räumen - dringend
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Ein häufiges Problem. Aber sie liegen völlig richtig, es müssen sich ALLE Anlieger an der Räumung beteiligen. Leider ist es bei Reihenhäusern immer wieder der Fall, dass die Hinterlieger sich nicht um den (meist straßenseitigen) Gehweg kümmern und der Eigentümer, dessen Grundstück direkt an dem Gehweg oder der Straße liegt (meist das erste Eckhaus an der Straße) allein den Weg räumt. Das ist fast immer der Fall bei Häuserreihen, die rechtwinklig zur Straße liegen .
Problematisch wirds bei Unfällen. Sie können sich absichern, indem sie allen Mitanliegern ein Rundschreiben zustellen (Einschreiben/Rückschein), in dem sie z.B. erklären, dass sie an jedem 5. Tag für die Räumung des Weges verantwortlich zeichnen und legen vorzugsweise einen Terminplan bei, aus dem alle IHRE Räumungstermine bis z.B. Ende April ersichtlich sind. Sie zwingen damit die anderen zu handeln oder dem Plan zuzustimmen. Keine Reaktion käme einer konkludenten Zustimmung gleich. Sie wären damit aus dem Schneider.
-- Editiert von Leon6 am 04.11.2006 20:44:33
Danke!!!!
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ich kenn die Situation bei dir vor der Tür nicht, aber es würde doch genügen, wenn jeder vor seiner Tür bzw. vor seinem Gehweg Schnee wegschippt.
Hallo, geht nicht, vor seiner Tür ja, aber der gehweg geht nicht parallel zu den anderen Häüsern, sondern an unserem Grundstück entlang und die anderen siind sozusagen "Hinteranlieger".
Lichtinger
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