Hallo ihr lieben, habe ein kleines großes Problem mit dem lieben Nachbarn. Der hat direkt an den Gartenzaun rosen gepflanzt, ergo das ganze wächst zu uns rüber teils bis über 1 m ergo, es ist bei uns wir schneiden ab jetzt klingelt dieser mensch und meint er würde uns anzeigen wegen Sachbeschädigung seine rosen gehen kaputt weil wir Haupttriebe abgeschnitten hätten auf seinem Grundstück, erstens woher soll ich wissen was ein Haupttrieb ist habe nur auf unserer seite geschnitten. Ist es überhaupt erlaubt direkt am Zaun zu pflanzen muss man laut Gesetz keinen Abstand halten wir sind aus baden - Württemberg. Der will uns jetzt anzeigen hat der wirklich ne Chance. Ich Danke euch
Rosen von Nachbarn sorgen für STREIT
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Das Nachbarschaftsrecht der Bundesländer regelt ggf. noch weitere Details - z.B. zum einzuhaltenden Grenzabstand je nach Höhe des Gewächses.
Da ihr ja bereits abgeschnitten habt > habt ihr Euch denn dabei auch an die gesetzlichen Regeln gehalten?
https://dejure.org/gesetze/BGB/910.html
D.h.
1) Haben die "eingedrungenen" abgeschnittenen Zweige euch in der Nutzung Eures Grundstücks beeinträchtigt? inwiefern?
2) Habt ihr dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt und ist die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt? Und inwiefern könnt Ihr die Fristsetzung nachweisen?
Ansonsten hat "der" möglicherweise Recht und ihr habt euch schadenersatzpflichtig gemacht.
"Einfach mal abschneiden was da rüberwächst" ist jedenfalls nicht "recht" - ganz egal was der Nachbar möglicherweise falsch gemacht hat.
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Also von einem Abstand weiß ich nichts, wir haben keinen guten Kontak zu den Nachbarn, die hatten einmal Sonntags wände eingerissen und das Baby wurde durch den Lärm wach , wir haben dann die Polizei gerufen seitdem ist Krach.
Naja die haben am Zaun rosen gepflanzt die quasi am Zaun hochklettern, nun wächst alles zu uns rüber teils über 1 m und wenn der Enkel im Garten ist stört das eben er muss dann immer um die Dornenäste herhum rennen der garten ist nicht groß, wir hatten diese Leute vor einem Jahr gebeten das sie dafür sorgen sollen das nichts zu uns wächst aber das ist denen egal.
Danke
Mal abgesehen das ich die meisten Antworten der vorschreiber teile und die Frage gefühlte 1000 mal gestellt wurde, verbleibt es doch wohl zumindest bei der fehlenden Frist, also einfach abschneiden würde ich verneinen, denn das geht nicht.
Die Ausnahme ist halt die Frist, die muss man aber nachweisen, offenbsr ist hier nichts schriftliches erfolgt.
Was man nun unter einer Beeinträchtigung zu verstehen hat, kommt immer drauf an, wird von Ästen die Sonne verdeckt ist der schlimmer als Rosen, wie ich finde, zumindest sber sollte der Anstand es gebieten, nicht einfach so die Rosen zu zerstören, ich gehe mal davon aus, dass man sich schadensersatzpflichtig machen kann und strafbar dürfte das dann auch sein, denn es ist rechtswidrig, wenn man sich nicht an die gesetzte Frist hält.
Wenn man eindeutig nachweisen kann, eine Frist gesetzt zu haben, spricht eig nix dagegen, hier selbst Hand anzulegen, allerdings sollte man, wenn man auf Nummer sicher gehen will, lieber einen Anwalt fragen, die Sache klingt zwar eindeutig, trotzdem ist der Paragraph zu schwammig, die Tendenz bei Rosen wird aber schon die sein, dass eine Beeinträchtigung eher vorliegt, weil Rosen direkt an Erdboden sind, wohingegen Äste einiges höher sind
-- Editiert von mgrasek100 am 12.08.2016 07:46
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