Renitente Mieter im Haus, verleumden mit Lügen

30. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
pal419431-2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Renitente Mieter im Haus, verleumden mit Lügen

Hallo Forumsgemeinde,

ich wende mich hierher um Rat zu bekommen wie ich weiter vorgehen kann und soll.
Der Fall:
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einer kleinen WEG. In einer Wohnung leben Mieter, die nicht nur ständig gegen die Hausordnung verstossen (Lärm zu fast jeder Tages- und Nachtzeit, Keine Durchführung des anberaumten Putzdienstes etc.). Zudem verstossen sie ständig gegen die Brandschutzverordnung indem ständig Kinderspielsachen von ihne im Hausflur in den Fluchtwegen herumstehen.
Wir waren einige Mitbewohner (leider nicht alle), die sich öfters bei der Verwaltung und deren Vermieter beschwert haben. Genutzt hat es nichts, einer von uns ist jetzt deswegen ausgezogen, diesem wurden auch von dem Mann Prügel angedroht. Diesef Kerl bedroht auch noch mindestens einen anderen Eigentümer, leider ist das durch mich nicht faktisch beweisbar.

Nun wollen diese 'Herrschaften' sich offenbar an mir rächen. Sie stellen unwahre Behauptungen auf und bezichtigen mich dadurch implizit auch einer Straftat was mich alles in allem gesehen meine wirtschaftliche Existenz kosten könnte. Dies tun sie mittlerweile mit anwaltlicher 'Schützenhilfe'.

Ich habe bereits Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede erstattet und werde auch zivilrechtlich auf Unterlassung gegen die vorgehen. Den Vermieter von denen interessieren all unsere Beschwerden leider nicht die Bohne, der ist selber so schräg drauf wie sein Mieter.

Um es auf den Punkt zu bringen, ich will die hier raushaben. So schnell es irgend geht und wenn möglich auch gegen deren Vermieter vorgehen.

Welche rechtlich korrekten und wirksamen Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?


-- Editier von pal419431-2 am 30.04.2017 00:27

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von pal419431-2):
Um es auf den Punkt zu bringen, ich will die hier raushaben. So schnell es irgend geht und wenn möglich auch gegen deren Vermieter vorgehen.

Welche rechtlich korrekten und wirksamen Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?

Nach derzeitigem Sachstand: gar keine.


Was hat denn Dein Anwalt auf die Frage geantwortet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
pal419431-2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nunja er meinte, dass die Bedrohung von Bewohnern durch den Mann und der andauernde Verstoss gegen die Brandschutzverordnung durchaus geeignet wären, einen Vorstoß in die Richtung zu wagen, allerdings zu bedenken sei, dass im Endeffekt nur die WEG im einstimmigen Beschluss den Vermieter von denen zwingen kann, eine Kündigung auszusprechen. Gerichtlich wäre da eher wenig Erfolg beschieden da die auch noch 2 Kleinkinder haben.

Allerdings kann es doch nicht sein, dass man sich als Eigentümer von solchen Mietern alles gefallen lassen muss. Als nur Mieter kann man ja leicht sagen ok, Ende ich ziehe um. Als Eigentümer wo nicht zuletzt auch noch meistens ein hoher Bankkredit dahinterhängt geht das nicht so einfach.

Kann doch wirklich nicht sein dass man sich von solchen Leuten alles gefallen lassen muss ohne eine rechtlich korrekte wirksame Handhabe zu haben.

-- Editiert von pal419431-2 am 30.04.2017 01:29

-- Editiert von pal419431-2 am 30.04.2017 01:30

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von pal419431-2):
dass im Endeffekt nur die WEG im einstimmigen Beschluss den Vermieter von denen zwingen kann, eine Kündigung auszusprechen.

Da sollte man mal einen Blick auf den WEG Vertrag schauen, denn einheitlich oder mehrheitlich?

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#4
 Von 
pal419431-2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

hmm im WEG Vertrag steht speziell zu solch einem Thema nichts. Generell steht da was zum Entzug des Wohneigentums mit Stimmenmehrheit. D.h. ich könnte wohl eher an deren Vermieter gehen und veranlassen dass denen auferlegt wird ihre Wohnung zu veräussern.
Ansonsten steht bei uns speziell zu Beschlüssen immer Mehrheitsbeschluss.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von pal419431-2):
Kann doch wirklich nicht sein dass man sich von solchen Leuten alles gefallen lassen muss ohne eine rechtlich korrekte wirksame Handhabe zu haben.

Alles nicht, nur ist derzeit halt noch zuweinig vorgefallen, als das man die Mieter vor dieTüre setzen könnte. Und wenn der Vermieter schon kein Recht dazu hat, dann ein Dritter der gar kein Vertragsverhältnis nit den Leuten hat schon gar nicht.


Zitat (von pal419431-2):
einer von uns ist jetzt deswegen ausgezogen, diesem wurden auch von dem Mann Prügel angedroht.

Schade, der hätte bessere Aussichten gehabt.



In dem Falle wäre es im übrigen zwar schmerzhaft aber "ideal" wenn der Mann einen anderen Eigentümer verprügeln würde. Allerdings sollte man sich davor hüten das zu provozieren, dann wäre das wieder ein stumpfes Schwert.



Zitat (von pal419431-2):
indem ständig Kinderspielsachen von ihne im Hausflur in den Fluchtwegen herumstehen.

Und was genau hindert einen daran die Fluchtwege zu räumen?
Das beim zuständigen Amt mittels Fotobeweis anzuzeigen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
pal419431-2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Alles nicht, nur ist derzeit halt noch zuweinig vorgefallen, als das man die Mieter vor dieTüre setzen könnte. Und wenn der Vermieter schon kein Recht dazu hat, dann ein Dritter der gar kein Vertragsverhältnis nit den Leuten hat schon gar nicht.

Da frage ich mich wirklich was noch passieren muss bis da einmal eine solide Handhabe entsteht.
Fortgesetzte Lärmbelästigung, ständige Mißachtung der Hausordnung, das Stellen von Privatsachen in den Fluchtwegen (alle Schlichtungsversuche durch den Hausverwalter und Schiedsgespräche wurden rundweg ignoriert. Man nahm zwar teil, gelobte Besserung und passiert ist genau nichts.), Bedrohung und jetzt in meinem Fall üble Nachrede und möglicherweise falsche Bezichtigung einer Straftat gegen mich.

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von pal419431-2):
einer von uns ist jetzt deswegen ausgezogen, diesem wurden auch von dem Mann Prügel angedroht.

Schade, der hätte bessere Aussichten gehabt.

In dem Falle wäre es im übrigen zwar schmerzhaft aber "ideal" wenn der Mann einen anderen Eigentümer verprügeln würde. Allerdings sollte man sich davor hüten das zu provozieren, dann wäre das wieder ein stumpfes Schwert.

Warum der betroffene Nachbar da nichts gemacht hat, weiss ich auch nicht.
Und was heisst schon provozieren .... Der Herr fühlt sich schon provoziert, wenn man ihn um Ruhe bittet.
Darum z.B. rede ich mit denen schon gar nicht mehr sondern gehe direkt zur Hausverwaltung wenn was ist bzw. wie im jetzigen Verleumdungsfall zu Polizei und meinem Anwalt.
Leider habe ich aufgrund von Erfahrung im Bekanntenkreis nicht unbedingt viel Hoffnung dass da von Staats wegen viel passiert. Das wird wohl ausgehen wie das Hornberger Schiessen .... kein öffentliches Interesse und zu die Akte. :sad:

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von pal419431-2):
indem ständig Kinderspielsachen von ihne im Hausflur in den Fluchtwegen herumstehen.

Und was genau hindert einen daran die Fluchtwege zu räumen?
Das beim zuständigen Amt mittels Fotobeweis anzuzeigen?

Die Anzeige wird dann von meinem Anwalt kommen, ich habe auch erst kürzlich erfahren dass das durchaus strafrechtlich relevant sein kann.
Nebenbei an anderer Leute Eigentum vergreife ich mich nicht. Ich bin immer so höflich gewesen und habe auf die Hausordnung hingewiesen, auch schriftlich wenn die Herrschaften nicht zugegen waren.
Mittlerweile geht das per Fotobeweis direkt an die Hausverwaltung, die hat dafür zu sorgen dass die Fluchtwege frei bleiben.

-- Editiert von pal419431-2 am 30.04.2017 14:08

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Mieter genießen einen hohen Schutz vor den deutschen Gerichten.

Derzeit hat man der Schilderung nach nur ein paar Worte die gefallen sind und eine Vermutung was eventuell im "Worst-Case" daraus entstehen könnte.

Das dürfte vor keinem deutschen Gericht reichen.



Zitat (von pal419431-2):
ich habe auch erst kürzlich erfahren dass das durchaus strafrechtlich relevant sein kann.

Stimmt. Dazu müsste es erstmal brennen und dann Verletzte oder Tote geben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
pal419431-2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nein es sind nicht nur ein paar Worte, die Herrschaften befleissigen sich der Vetleumdung mit anwaltlicher Hilfe. Sprich die Verleumdungen gegen mich sind offiziell schriftlich niedergelegt.
Ebenso meine Strafanzeige daraufhin.

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#9
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter durch die Mieter nachhaltig gestört ist, sollte sich in Hinblick auf eine Beendigung des Vertragsverhältnisses doch etwas machen lassen...

Signatur:

3113

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter durch die Mieter nachhaltig gestört ist,

Das ist es hier aber gar nicht. Eher im Gegenteil.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
pal419431-2
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von 3113):
Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter durch die Mieter nachhaltig gestört ist, sollte sich in Hinblick auf eine Beendigung des Vertragsverhältnisses doch etwas machen lassen...

So einfach ist das leider nicht. Wäre schön wenn es so wäre.
Aber auf diese Mieter und deren Vermieter trifft leider der Spruch zu, gleich und gleich gesellt sich gern.

Bedeutet, deren Vermieter ist genauso schräg drauf. Dem ist alles egal, Hauptsache er bekommt seine Kohle und er muss in seine Wohnung möglichst nix reinstecken an Geld oder Arbeit.

Anständig diskutieren oder einmal miteinander konstruktiv eine Lösung zu finden zu versuchen - Fehlanzeige bei dem. Der brüllt direkt los und es ist sowieso niemand gut genug ihm das Wasser zu reichen und er alleine weiss was richtig ist. Mit seiner Frau könnte man noch reden, die ist freundlich und zugänglich - leider hat sie bei ihrem Mann nichts zu melden.

In seiner Wohnung leben jetzt innert 10 Jahren die 8. Mieter und mit jedem neuen Mieter der da einzieht wirds schlimmer.

Ich hoffe wirklich mein Anwalt kann da was Nachhaltiges ausrichten, was beide Parteien zur Ruhe bringt die dann auch anhält.

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