Reihenhaus verklinkern Nachbargrenze

9. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
in-biernot
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reihenhaus verklinkern Nachbargrenze

Hallo, ich möchte mein Dämmen und mit Klinkerriemchen bekleben. Das Haus ist von Mitter der 80er. Auf den mit vorhandenen Plänen sieht man nicht viel bzgl. Grundstücksgrenze.
Das Haus unser Nachbarn ist jetzt etwas nach hinten versetzt.
Logischerweise muss das Stück Aussenseite dann auch gedämmt und verklinkert werden.
Da ich ja dann so 15cm aufbauen müsste, frage ich mich wie sich das Verhält (Da ich ja dann IN Ihr Grundstück reinbaue, bzw. wie man da am besten vorgeht, bzw. wie es rechtlich aussieht.
Es müsste ja auch Gerüst in deren Vorgarten gestellt werden.
mfg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Gerüst in den Vorgarten = Leiterrecht (d.h. Anspruch auf Nutzung und Pflicht hinterher alle etwaigen Schäden wieder beiseitigen)

Gerade wegen Grenzüberschreitung infolge von Wärmedämmung haben viele Bundesländer erst kürzlich ihre Nachbarrechtsgesetze angepasst > also je nach Bundesland im entsprechenden Teil nachschauen, z.B.:
http://www.nachbarrecht.de/gesetzestexte.html
z.B. NRW:
http://www.aulinger.eu/pdfs/presse/20110719_aulinger_pressemitteilung.pdf



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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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