Regenwasser und Grundstück mit leichter Hanglage

9. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go492519-5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Regenwasser und Grundstück mit leichter Hanglage

Hallo,
ich fange gerade mit dem Bau eines EFH in Mecklenburg an und bevor der Bagger anfängt scheint sich Ärger mit dem tiefer liegendem Grundstück anzubahnen. Der Nachbar hat sein Grundstück bis zur Grundstücksgrenze abgesenkt und somit eingeebnet. Durch Zufall habe ich ihn mal angetroffen und wollte mich erkundigen wie er sich das an der Grenze vorstellt. Er meinte das es meine Pflicht wäre die Grundstücksgrenze zu sichern. Sehe ich nicht so, da er einen Eingriff in das Gelände vorgenommen hat.(BGB §909 & LBO MV §2 (1)1.)
Dazu argumentierte er das ich so oder so was machen müsse, um ihm das Niederschlagswasser von meinem Grundstück auf seines fern zuhalten. (Es ist ein sehr lehmhaltiger Boden)
Meine versiegelten Flächen und Dächer vom Haus, Carport und Garage werden alle an das Abwassernetz angeschlossen.
Da ich seine Problematik mit dem Wasser verstehen kann würde ich mich maximal bei einer Drainage vor seinen geplanten L-Elementen zu meinem Grundstück hin beteiligen, jedoch würde diese Drainage dann so tief liegen, das ich sie nicht bei mir an das Abwassernetz anschließen kann. Dies müsste bei ihm passieren, das will er laut unserem ersten Gespräch jedoch nicht.
Ich habe mit seinem Gartenbauer gesprochen was man noch als Optionen hätte.
Viel konnte er mir da auch nicht sagen. Entweder Drainage, die er ja ablehnt bei sich einzuleiten oder eine Art Sickergraben in das Erdreich (unterirdisch vor den L-Elementen) einbringen, welcher jedoch bei Stark- oder Dauerregen nicht lange standhält.

Ich hoffe man mir da Klarheit verschaffen.

Grüße aus MV

-- Editiert von go492519-5 am 09.06.2018 09:16

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Was für eine "Klarheit" erwartest Du hier im Forum?

Die Regelungen und die Verpflichtungen sind doch eigentlich eindeutig.

Und wie Du aber auch der Nachbar jeweils seine Verpflichtungen erfüllt, sind doch zunächst kein rechtliches Problem.

Möglicherweise ist Deine Frage in einem Bau- oder Gartenforum besser angesiedelt, da man Dir dort auch Ideen zur Imsetzung liefen kann, denn allein eine Drainage wird m.E. nicht ausreichen um das Wasser von einem größeren Hang abzuleiten.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von go492519-5):
Ich hoffe man mir da Klarheit verschaffen.

Als erstes müsste man sich mal Klarheit verschaffen, welche Regeln für die beiden Grundstücke gelten.

Die können sich nämlich durch Bauordnungen der Gemeinden, Bebauungspläne, Grunddienstbarkeiten, etc. durchaus von Grundstück zu Gundstück unterscheiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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