Rechtschutzversicherung wegen Laminat !

6. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Günni75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Rechtschutzversicherung wegen Laminat !

Ich habe mal eine Frage, ich habe hier schon einen Tread geschrieben wegen Lärmbelästigung durch Laminat. Wenn jetzt alles nichts hilft und ich eine Rechtsschutzversicherung abschließe, ab wann kann ich die denn dann in Anspruch nehmen bzw. wie lange muß ich nach Abschluß der Versicherung warten bis ich Sie in Anspruch nehmen kann ? Wie ist denn die beste Vorgehensweise, wenn ich über den Verwalter und über die Nachbarn selbst keine Einigung erziele ?

Besten Dank im voraus !

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Für diese Sache wirst du nie Rechtschutz erhalten, da diese Sache schon anhängig war, bevor du den Vertrag abgeschlossen hast.
Ansonsten gelten 3 Monate als Frist. Allerdings kannst du davon ausgehen, dass die Rechtschutz dich gleich nach 1 Klage kündigt und da solltest du dir überlegen, ob dir diese Sache das Wert ist, vielleicht nie im Leben in eine Rechtschutzversicherung hineinzukommen.
Wenn die zulässigen Dezibel-Werte nicht eingehalten wurden, muss der Verwalter sich dadrum bemühen, dass der andere Eigentümer entsprechende Maßnahmen trifft. Dies gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Kümmert er sich nicht, müßtest du natürlich klagen und dann würde ich gleich verlangen, dass er die gesamten Kosten für den Rechtsstreit übernimmt.

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#2
 Von 
EhrlicheHaut
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 13x hilfreich)

ich kann nur warnen. ein schallgutachten kostet ca. 2000-3000 euro und bringt in der regel nicht den gewünschten erfolg.

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" "

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#3
 Von 
top
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 93x hilfreich)

Hi Günni,

zahlt denn Deine (geplante) RV auch bei Streitigkeiten im gleichen Objekt?
I.d.R. nämlich (zum Glück, sonst wären RVen in Deutschland unbezahlbar) nicht.

Gruß

TOP

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#4
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

...Allerdings kannst du davon ausgehen, dass die Rechtschutz dich gleich nach 1 Klage kündigt und da solltest du dir überlegen, ob dir diese Sache das Wert ist, vielleicht nie im Leben in eine Rechtschutzversicherung hineinzukommen...

Also hier muss ich Dir widersprechen. Ich bin selber (zwar noch nicht im Mietbereich), seit 1998 bei der Allianz und habe meine Rechtsschutzversicherung schon einige Male in Anspruch genommen. Bis heute haben dir mir nicht gekündigt.

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#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Es ist so, wie sika oben schon schreibt,
eine Rechtschutzversicherung zahlt nicht, wenn vor Abschluss der RS-Versicherung die
Probleme, die zum Rechtsstreit führen schon absehbar waren.
Ansonsten gelten drei Monate Wartezeit.

RS-versicherungen verfahren aufgrund der
Klagewut der Bürger sehr rigoros und schmeissen Versicherungsnehmer, häufig nach einer Klage raus.

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