Privatparkplatz ständig belegt durch Fremde

22. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)
Privatparkplatz ständig belegt durch Fremde

Hallo!

Wir haben im Hof einen Parkplatz, der hinter dem Haus ist (man muss durch eine Hofeinfahrt reinfahren) und damit ist ja klar ersichtlich dass es sich um einen privaten Anwohnerparkplatz handelt.

Wie ist die Rechtslage?
Auf diesem Parkplatz parken ständig fremde Autos, teils von einem Café Kunden, teils irgendwelche Leute die ich nirgends zuordnen kann. Jedenfalls ist der Parkplatz ständig belegt und ich muss auf der Straße parken weil ich am spätesten von allen heimkomme.

Ist man berechtigt, die falsch parkenden Autos abschleppen zu lassen? Muss man dazu die Polizei holen? Kümmern die sich um sowas?

Wenn das alles nicht zutrifft, heißt das, dass auch ich in eindeutigen Privatparkplätzen parken kann ohne dass mir was passiert (so spart man sich ja schön Parkscheine...)?

Grüße Zollerina

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Da Privat Grundstück, mischt sich da die Polizei nicht ein. > Privat Sache.

Einziger Weg aber Dauer-
lösung ist wohl ein Tor an Einfahrt, oder Sperren auf jedem Stellplatz anzubringen.

Abschleppen ist auch eine
Möglichkeit, aber Du musst die Kosten vorschießen, die Du vermutlich nie mehr reinbekommen wirdst.

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#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Hast du auf dem Hof einen Stellplatz der direkt deiner Wohnung zugeordnet ist? Wenn ja, dann würde ich mir so einen abschliessbaren Pfahl kaufen, den du nur umlegen musst, wenn du selber parken willst. Hast du keinen dir zugewiesenen Stellplatz würde ich den Vermieter ansprechen, ob es nicht möglich wäre jeder Wohnung einen bestimmten Stellplatz zuzuordnen. Ich denke, dass es auch nicht in seinem Sinn ist, wenn fremde Leute auf seinem Grundstück parken. Also mir würde das ganz schön stinken.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#3
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo!

Wie willst Du Autos abschleppen lassen, die Du nicht zuordnen kannst?
Und wuerde es nicht reichen, an dem betreffenden Parkplatz bzw. Plaetzen ein Schild 'PRIVATPARKPLATZ' anzubringen?

Gruss
Agenor

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Das Schild "Privat Parkplatz" wäre nur beschränkt nützlich, taugt aber gar nicht bei Stellplatz-Mißbräucher.

Es könnte erleichtern,
wenn die Stellplätze bestimmten Mietern zugeordnet werden.
Nach der Regelung "wer zuerst kommt mahlt zuerst" bekommt man selbst unter Mietern das Problem nicht im Griff.

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#5
 Von 
top
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 93x hilfreich)

Hi,

Bekannter von uns hat bei ähnlichem Problem die Erfahrung hat, dass ein (gekauftes, nicht selbstgemaltes) Schild mit
"Privatparkplatz! Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" und einem Bildchen mit abschleppenden Abschleppfahrzeug eine gute abschreckende Wirkung hat.
Dadurch wurde das Fremdparken von ca. 10 mal pro Monat auf 1 mal pro Quartal reduziert.

Gruß

TOP!

P.S.: Das Bildchen mit dem Abschlepper ist psychologisch wichtig!!

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#6
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

wir haben das so geregelt im büro wir haben ein schild aufgestellt mit dem hinweis das die fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden zuvor haben wir immer alle fahrzeuge fotografiert bevor wir das abschleppunternehmen gerufen haben und das mit den kosten ist immer so ein gerücht das du die kosten voraus zahlen musst wir hatten damit noch nie probelme die falschparker haben immer bezahlt und wenn dann geht man vor gericht und klagt die kosten ein den es ist ja eindeutig das der falschparker unrecht hat wenn du 2 - 3 mal abschleppen läßt wird sich wie durch ein wunder so gut wie keiner mehr hinstellen

na ja mit drohungen musst du dich sicher abfinden den die meisten falschparker meinen wirklich sie dürfen alles aber mit solchen drohungen kann man leben :-)

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#7
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Vielen Dank für all eure wertvollen Tipps!
Eine FRage, darf ich überhaupt so ein Schild einfach so anbringen? Ich werde sicher erstmal den Vermieter fragen müssen und da fangen die Probleme schon an. Er ist so einer dem das ganze am Allerwertesten vorbeigeht.
Der würde mich noch hinstellen als würde ich mich unnötig über irgendeine Lappalie aufregen.
Aber wenn alles nichts hilft, werde ich ihn mal drauf ansprechen, solche Schilder können ja nicht allzu teuer sein, dann zahle ich es von mir aus.
Wenn ich aber mal ausziehen sollte, nehm ichs natürlich wieder mit.
Und wenn dann so ein Schild dorthängt, dann bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite oder?
Was ist wenn es Verwandte von Mitbewohnern des Hauses sind? Spielt keine Rolle oder?
Definiert mir mal einer das Wort "widerrechtlich", nicht dass dieses Wort mal wieder relativ ist.
Grüße Zollerina

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#8
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Der würde mich noch hinstellen als würde ich mich unnötig über irgendeine Lappalie aufregen.



Dann wird er sicher auch nichts dagegen haben, wenn Du für die "Lappalie" keine Miete mehr bezahlst, wenn er keine Abhilfe schafft und Du den Parkplatz nicht nutzen kannst ;)

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#9
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

wenn du den parkplatz gemietet hast darfst du natürlich so ein schild aufstellen (kaufen musst natürlich du es)
wenn du weißt wem das auto gehört würde ich einmal die person darauf ansprechen und auch darauf hinweisen du wirst das nächste mal das auto kostemnpflichtig wie es auf dem schild ja steht abschleppen lassen und das du den parkplatz gemietet hast und auch dafür bezahlst
ich finde es aber auch sehr unverschämt von den personen die sich auf einen parkplatz stellen der vermietet ist und sich aber dann aufregen wenn sie abgeschleppt werden
aber denk daran einparken darfst du solche idioten nicht
und er bekommt sein auto sowieso erst dann wenn er die gebühren beim abschlepper sofort bezahlt

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#10
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

wi/der/recht/lich [Adj. , o. Steig.] gegen das Gesetz, dem Gesetz zuwiderlaufend; ~e Aneignung einer Sache; etwas w. zurückbehalten

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#11
 Von 
top
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 93x hilfreich)

@Zollerina:

Zahlen musst Du das Schild natürlich selber (15-25 EUR), dann sollte aber Dein VM auch nix dagegen haben, wenn es einigermaßen sinnvoll montiert wird.
Irgendwelche "Rechte" hast du dadurch aber nicht.
Es geht lediglich um die psychologische abschreckende Wirkung, aber die ist recht hoch.

Gruß

TOP

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#12
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

ist denn sichergestellt, dass für den Einstellplatz tatsächlich Miete bezahlt werden muss? Eingangs heißt es sinngemäß, wer als Letzter erscheint, muss eben auf der Straße parken. Wenn ein bestimmter Stellplatz zu einer bestimmten Wohnung gehört, ist er in aller Regel nummeriert. Damit ist jedem Mitbewohner bekannt, wer wo hingehört.

Wenn für den EP bezahlt werden muss, dann darf ich mein Rechtsanspruch durchsetzen, auch gegen Fremde. Denen muss aber im Vorfeld erkennbar sein, dass das Parken widerrechtlich geschieht >> Schild eben !!
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#13
 Von 
stranddistel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

ich würde auch schild mit der eigenen nummer hinstellen und eben der hinweis..privatparkplatz..kostenpflichtig abschleppen zu lassen..
und was auch wirksam ist..einige holzböcke oder hütchen hinzustellen.wenn es dich nicht ärgert,wenn du sie vor dem parken entfernen musst.so umgehst du kosten für parksperre..

kein schnellparker hat lust,solche barrieren zu entfernen..

herzlicher gruß

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von fb516911-31):
Was sofort hilft um das Auto loszuwerden*Aufforderung zu Straftaten editiert*


Obwohl der TE also noch nicht mal mit der relaventen Information rausgerückt ist, ob er wirklich einen speziellen Parkplatz angemietet hat oder er nur ein eher allgemeines Recht hat, im Hof zu parken, FALLS dort Platz ist, stiftest Du ihn hier zu einer Straftat an? :respekt:

:bang:

-- Editiert von Moderator am 06.06.2019 20:35

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#16
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Evtl. ist der TE 12 Jahre (!!!!) nach Eröffnung dieses Threads ja so mit den Nerven fertig, dass er alles tun würde um das Problem endlich zu lösen ???

-- Editiert von TF1970 am 06.06.2019 09:10

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