Hallo,
der Stichweg an der Südseite unseres Grundstückes stellt für uns eine hohe optische wie akkustische Belastung dar (da er von einer Bäckerei für Lieferverkehr ge-/mißbraucht wird) Wir wollten deshalb einen 2x15m großen undurchsichtigen Holzzaun an die Südseite bauen. Wie bekamen aber keine Genehmigung dafür. Mir kam die Idee, eine grüne 2x15m große Plane zu spannen. Eine Plane ist mobil und in meinen Augen der Devinition nach kein Zaun.
Meine Frage:
Wird eine Plane im rechtlichen Sinne wie ein Zaun
behandelt?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Plane = Zaun?
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Meines Wissens ist die Sache ganz einfach. Alles was in oder an der Erde befestigt wird gilt als Bauwerk. Dito auch ein Gartenzelt (Abstand) oder eine feste Plane am durchsichtigen (?) Holzzaun.
Viele Grüße
Ralf
Danke für die Antwort
Wir haben eine Hecke an der Südseite (diente früher als Sichtschutz), die auf der Seite des Stichwegs bis zum Stammholz vom Bäcker(Stichweg ist jedoch trotzdem öffentlich) zurückgeschnitten und damit an der Südseite zerstört wurde. Man könnte die Plane am Stammholz der alten (23jahre) Hecke befestigen. Dann wäre sie nicht mit dem Boden direkt verbunden.
Ist eine so befestigte Plane auch wie ein Bauwerk einzustufen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten