Plane = Zaun?

15. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Gwosdz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Plane = Zaun?

Hallo,

der Stichweg an der Südseite unseres Grundstückes stellt für uns eine hohe optische wie akkustische Belastung dar (da er von einer Bäckerei für Lieferverkehr ge-/mißbraucht wird) Wir wollten deshalb einen 2x15m großen undurchsichtigen Holzzaun an die Südseite bauen. Wie bekamen aber keine Genehmigung dafür. Mir kam die Idee, eine grüne 2x15m große Plane zu spannen. Eine Plane ist mobil und in meinen Augen der Devinition nach kein Zaun.
Meine Frage:
Wird eine Plane im rechtlichen Sinne wie ein Zaun behandelt?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ralf S.
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Meines Wissens ist die Sache ganz einfach. Alles was in oder an der Erde befestigt wird gilt als Bauwerk. Dito auch ein Gartenzelt (Abstand) oder eine feste Plane am durchsichtigen (?) Holzzaun.

Viele Grüße
Ralf

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gwosdz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort

Wir haben eine Hecke an der Südseite (diente früher als Sichtschutz), die auf der Seite des Stichwegs bis zum Stammholz vom Bäcker(Stichweg ist jedoch trotzdem öffentlich) zurückgeschnitten und damit an der Südseite zerstört wurde. Man könnte die Plane am Stammholz der alten (23jahre) Hecke befestigen. Dann wäre sie nicht mit dem Boden direkt verbunden.

Ist eine so befestigte Plane auch wie ein Bauwerk einzustufen?

0x Hilfreiche Antwort

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