Parken auf dem Hof

16. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
lisa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf dem Hof

Was kann ich gegen Miteigentümer tun, die auf dem gemeinsamen Hof Autos abstellen. Sie haben einen Stellplatz-parken aber mit mehreren Autos auf dem Hof oder auf dem Hof vor der Garage.

Ärgert der Nachbar?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Viktoria Mond
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Also hier kann ich todsicher Antwort geben. Auch wir hatten genau dasselbe Problem mit unseren Nachbarn. Leider half am Ende nur noch eine Klage. Aber wir hatten Erfolg. Das Parken im Hofraum ist in jedem Falle verboten, da diese Fläche jederzeit freibleiben muß. Wenn nichts hilft - klagen Sie, Sie bekommen mit Sicherheit recht!

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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Lisa,

so todsicher ist eine Klage sicher nicht.
Grundsätzlich ist es nicht verboten auf dem Hof zu parken. Möglicherweise ist der Hof aber freizuhalten, weil er als Feuerwehreinfahrt dient - dann muss dies durch ein entsprechendes Halteverbotsschild mit dem Zusatz "Feuerwehrzufahrt" ausgeschildert sein.
Auch der Eigentümergemeinschaft des Hauses (Hof) steht es frei das Parken auf dem Hof zu untersagen. Ein solches Verbot kann durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung herbeigeführt werden.
Nur wenn ein solches ausdrückliches Verbot zum Parken auf dem Hof besteht, hätte eine Klage auch Aussicht auf Erfolg.

Bevor man eine Klage anstrebt ist es sicher ratsam dieses Problem in einer Eigentümerversammlung zu diskutieren.

Im übrigen ist es in einigen Landesbauordnungen sogar vorgeschrieben, dass Garagen so zu bauen sind, dass ein Auto vor der Garage geparkt werden kann.

Gruss Neil

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#3
 Von 
Viktoria Mond
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
das Parken im Hofraum kann nicht durch Mehrheitsbeschluß herbeigeführt werden, da es sich hier um eine Nutzungsänderung handelt. Nur ein einstimmiger Beschluß ist zulässig. Ist auch nur ein Eigentümer dagegen, daß im Hofraum geparkt wird, können die anderen Eigentümer dagegen nichts machen.
Schönen Gruß

Viktoria Mond

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marti
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hab meine garage als letzte, nebenan ist eine Mauer. Wenn jemand kurz davor parkt, komme ich weder rein noch raus, da ich einen Kombi habe. Verteile zettel an diesen autos oder hab auch ein warnschild aufgehängt. Kann ich diesen Wagen auch kostenpflichtig für den Fahrzeughalter abschleppen lassen? Es ist sehr ärgerlich. (Bei uns ist Dienstag und Donnerstag Markt und deshalb keine Parkmöglichkeiten).

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Marti,

ja, das können Sie. Denn nach Ihren Schilderungen handelt es sich um eine Eigentumsbeeinträchtigung. Sollten sich die Autos allerdings nicht direkt vor Ihrer Garage befinden, so sollten Sie darauf achten, dass für Jeden lesbar, Hinweise auf Ihre Problematik des Kombis und der Ein- und Ausfahrt aus Ihrer Garage, bestehen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wischnek
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 38x hilfreich)

Recht so,
verklagen, abschleppen und verbieten. wieso dürfen die anderen eigentümer ihre autos eigentlich nicht da abstellen? wenn die wagen nicht im weg stehen, wo ist das problem? wenn die wagen im weg stehen, kann man ja das diesen anarchisten sicherlich erklären. ;)

Gruß
Martin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Natürlich können Sie verklage und abschleppen lassen.
Aber Sie sollten bedenken, dass Sie für die Abschleppkosten erstmal selbst haften - Sie müssen das Abschleppunternehmen bezahlen - die Kosten müssen Sie beim abgeschleppte wieder einklagen, was ein Risiko darstellt.
Eventuelle können Sie bei permanenten Parkverstößen beim Ordnungsamt melden - die schicken dann eventuell jemanden vorbei und das Bußgeld oder die Abschleppkosten gehen dann nicht auf Ihre Kosten.

Bevor Sie ein Abschleppunternehmen beauftragen, sollten Sie sich auf jeden Fall genaustens absichern.

Gruß
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ZanthraX
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich will mich hier auch mal mit meinem Problem melden.

Wir haben in unserem Innenhof, mit 4 Garagen das Problem, das die Nachbarn die die äußerste Garaga haben neben unsereren. Immer vor der Garaga parken weil die Garage nur als abstellraum genutzt wird. Dazu kommt das der PKW immer so blöd geparkt wird das wir in dem kleinen Innenhof andauernd hin und her fahren müßen damit wir in unsere Garage kommen.
Das Problem ist, wir sind nur Mieter und die Nachbarn sind Eigentümer.
Unser Vermieter versteht das Problem will aber natürlich auch kein Theater mit den anderen Eigentümern.

Wie sieht es grundsätzlich aus, darf dort überhautp geparkt werden ?
Wenn nicht wo könnte man dies melden das sich jemand dieser Sache annimmt ?

Es gab schon Gespräche aber die Nachbarn sind da sehr uneinsichtig.
Zu dem ist uns aufgefallen das der PKW extra weit von der Garage weg geparkt wird damit man halt noch hinein kommt. Was es zunehmend erschwert in unsere Garage zu kommen.

Ein Teil des Innenhofs gehört zu einem anderen Gebäude da wir an einer Straßenecke wohnen. Auf diesem Bereich wird nur 1 PKW abgestellt weil es dort auch keine Garagen gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39842x hilfreich)

Keine gute Idee sich an einen anderen, uralten Beitrag anzuhängen ...



Zitat (von ZanthraX):
Wie sieht es grundsätzlich aus, darf dort überhautp geparkt werden ?

Das bestimmen die Eigentümer des Geländes.



Zitat (von ZanthraX):
Wenn nicht wo könnte man dies melden das sich jemand dieser Sache annimmt ?

Bei den betreffenden Eigentümern



Zitat (von ZanthraX):
das wir in dem kleinen Innenhof andauernd hin und her fahren müßen damit wir in unsere Garage kommen.

Man kommt also herein.
Gerichte erachten ein mehrmaliges rangieren für zumutbar, es gibt keinen Anspruch auf "bequemes" hereinfahren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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