Parken .Bitte um Hilfe.

30. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
paris145
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken .Bitte um Hilfe.

hallo,
darf man eigentlich ein großer Lastwagen direkt vor dem Fenster von Nachbarn parken?????.:(
nach meiner Bitte um ein Stück nach vor zu fahren reagiert er nicht.Er hat ein großes Grundstück von 900m2 und sein Haus steht ganz vorn nah von der Straße.
Ich würde mich sehr freuen über Ihren Rat.





Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wenn das ein öffentlicher Parkplatz ist, dann kann dort parken wer will.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> § 12 (3a) StVO Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

in Kurgebieten und

in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig . <hr size=1 noshade>


;)

-- Editiert von armesocke am 30.12.2007 17:46:27

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

'...darf eigentlich ein großer Lastwagen direkt vor dem Fenster von Nachbarn parken?????...'

Dieser Sachverhalt ist viel zu allgemein gehalten um eine konkrete Aussage zu machen.

Um was für einen LKW handelt es sich?

Wo und wie ist er konkret geparkt (Bürgersteig oder Straße)?

'und sein Haus steht ganz vorn nah von der Straße.' ?


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
paris145
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

ich wohne im Hinterhaus, auf ein Hammergrundstück.Vor mir ist ein DH. Unsere Grundstück ist recht parralel zu dem Grundstück von dem Nachbarn, der den Lastwagen( so groß wie ein Umzugswagen, der wagen ist mindesten 5 Meter lang und 3 Meter hoch) auf seinem eigenem Grundstück geparkt hat.


Er hat ein Haus mit Wohnfläche ca. 100m2 auf ein Grundstückgröße von 900m2.



Ich weiss, wenn er will kann er überral parken, das ist doch sein Grundstück, aber Rücksicht nehmen und friedlich miteinander leben soll man doch erst denken oder???
Nach meiner Bitte reagiert er garnicht, er sagte, dass er parken wo er will....
und genau vor meinem Fenster wollte er das.











0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Tja, dann kannst du nichts machen jedenfalls gesetzlich gesehen, denn der Nachbar hat das Recht, seinen LKW dort abzustellen.
Das Recht auf Rücksicht ist leider nicht einklagbar.

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